Titel Logo
Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner über die Öffentliche Sitzung des Senioren-, Jugend-, Sport- und Sozialausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer am 05.06.2025

Unter dem Vorsitz von Stephanie Nickels fand am 05.06.2025 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Öffentliche Sitzung des Senioren-, Jugend-, Sport- und Sozialausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

Die Zentrale Sportanlage in Waldrach steht kurz vor der Fertigstellung. Die offizielle Eröffnung soll am Freitag, den 15.08.2025 stattfinden. Zur Eröffnung ist es geplant, nachmittags ein Spielfest zu veranstalten. Nach der offiziellen Eröffnung um 17:30 Uhr wird es ein Platzkonzert der Winzerkapelle um 19:00 Uhr sowie ein Benefizturnier zwischen einer Auswahlmannschaft der AH-Mannschaften aus den Fußballvereinen in der Verbandsgemeinde Ruwer und den Kicker gegen Krebs geben. Die Vorsitzende lädt herzlich zur Eröffnung und Unterstützung ein.

Die Sport- und Mehrzweckhalle Schöndorf hat einen Wasserschaden in Höhe von 500.000 €. Die Sanierung läuft bereits, es sei Ziel, die Halle nach den Sommerferien wieder in Betrieb zu nehmen. Am 24.06.2025 findet eine BUPA-Sitzung mit Baustellenbesichtigung statt.

Der Aufnahmestopp von Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Trier-Saarburg an Trierer Gymnasien war bereits Thema im Trierischen Volksfreund. Die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg als zuständige Schulentwicklungsplanungsbehörde für weiterführende Schulen haben bereits Gespräche geführt. Die Stadt Trier möchte auch zukünftig Kinder aus dem Landkreis Trier-Saarburg aufnehmen, die von ihrem Wohnsitz, Trier als nächsten Schulstandort haben.

Die Jugendpflege der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer bietet auch in diesem Jahr wieder ein Ferienprogramm an.

Der diesjährige Seniorennachmittag findet am Montag, den 25.08.2025 im Rahmen des Sommerfestes des Musikvereins Korlingen statt.

Die Vertragsunterzeichnung zur Fortsetzung des Projektes Gemeindeschwester plus für 2025/2026 ist erfolgt.

Die bisherige Mitarbeiterin vom Pflegestützpunkt in Waldrach hat sich zum 01.05.2025 beruflich verändert. Es ist von Seiten der AOK derzeit noch keine Nachpersonalisierung erfolgt. Es finden Gespräche mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland statt.

Im Februar hat die Poststelle in Waldrach mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten wieder geöffnet.

Auch im Bereich der ärztlichen Versorgung finden Gespräche mit den anderen Verbandsgemeinden und der Kreisverwaltung des Landkreis Trier-Saarburg statt. Da es sich um strukturelle Probleme handelt, liegen die Veränderungsinstrumente beim Bund. Bezüglich des Standort Osburg steht die Verbandsgemeinde derzeit in Gesprächen mit einem niedergelassenen Arzt für eine Zweitpraxis.

Zur Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer sind derzeit 57 Wohnungen angemietet. Es stehen 173 Plätze in den Wohnungen zur Verfügungen, die überwiegend belegt sind und durch das Sozialamt verwaltet werden. Im Jahr 2025 wurden bisher 29 Personen aufgenommen, weitere 8 Personen werden im Juni/Juli 2025 aufgenommen. Bis Ende des Jahres wird circa mit derselben Zuweisungszahl gerechnet. Durch Frau Milanova vom Sozialdienst wurden für den Zeitraum 01.12.2024 – 02.06.2025 876 Kontaktanfragen von Personen zu Beratungszwecken dokumentiert.

TOP 2 Nutzungsordnung Zentrale Sportanlage

Derzeit wird die Zentrale Sportanlage der Verbandsgemeinde Ruwer in einen Kunstrasen umgebaut. Außerdem wird eine für den Schulsport nutzbare Leichtathletikanlage geschaffen und eine Flutlichtanlage installiert. Um einen geordneten Betrieb der Anlage sicherzustellen, ist die Erstellung einer Benutzungsordnung erforderlich. Die Benutzungsordnung regelt die Nutzung der Sportanlage durch Schulen, Vereine, Gruppen und Einzelpersonen. Zudem legt sie verbindliche Regeln zur Belegung, Benutzung, Haftung sowie zum Verhalten auf dem Gelände fest. Die Benutzungsordnung ist mit den Sportvereinen und der Ruwertalschule Waldrach abgestimmt. Die Benutzungsordnung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Aus dem Ausschuss kommt der Antrag, den Ortsbürgermeister von Waldrach – Rainer Krämer, welcher im Publikum sitzt, zu Hören. Der Antrag wird einstimmig durch den Ausschuss angenommen. Herr Krämer trägt vor, dass es wünschenswert wäre, wenn die breite Maße Zugang zur Zentralen Sportanlage bekommen könnte. Hierbei würde er vorschlagen, dass am Eingangstor ein Fingerabdrucksensor installiert wird. Die Bürger und Bürgerinnen der Verbandsgemeinde können sich auf der Verbandsgemeindeverwaltung mit ihrem Fingerabdruck registrieren lassen und erhalten somit die Möglichkeit jederzeit Zugang zur Sportanlage zu erhalten. Über den Vorschlag wird im Ausschuss diskutiert. Grundsätzlich ist der Ausschuss der Meinung, dass der Individualsport auch die Möglichkeit bekommen muss, die Zentrale Sportanlage zu nutzen, allerdings müsse man auch Vandalismus vorbeugen. Dies ist allerdings nur mit beschränktem Zutritt möglich. Weiterhin muss auch die Frage des ausgeübten Hausrechts geklärt sein. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass Schäden, deren Entstehung nicht zurückverfolgt werden kann, durch die Verbandsgemeinde und somit über die Umlage von den Ortsgemeinden getragen werden müssen. Um die Frage zu klären, wie die Nutzung möglichst von der breiten Maße möglich ist, aber mit Verantwortung belegt werden kann, wird im Ausschuss jeweils die einzelnen Paragraphen vorgelesen und besprochen. Folgende Änderungen ergeben sich:

§ 5 Belegungspläne

Der Absatz 2 soll bürgerfreundlicher formuliert werden.

§ 6 Benutzungserlaubnis

(2) …Ergänzend können die Ortsgemeinden außerhalb der Belegungszeiten der Vereine Zeiten für den Freizeit- und Individualsport buchen.

(3) …Der Antrag ist 14 Tage vorher nach Vordruck einzureichen. Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt. – Der Satz ist zu spezifiziert und soll bürgerfreundlicher formuliert werden

§ 7 Aufsichtspflicht

Eingeschlossen sind hier auch Personen, die dem Verein nicht angehören. – Der Satz soll gestrichen werden. Alle Anwesenden Personen haften gesamtschuldnerisch.

§ 9 Benennung von verantwortlichen Übungsleitern

Zur Entlastung des Trägers der Einrichtung sind Vereine (ohne Schulen) verpflichtet, für jede Trainingsgruppe einen verantwortlichen Übungsleiter der Verbandsgemeindeverwaltung zu benennen.

§ 16 sonstige Ordnungsregeln

(3) Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist innerhalb der Zentrale Sportanlage ist nicht gestattet.

§18 Werbung

Hier kommt der Antrag aus dem Ausschuss, dass Einnahmen aus Werbung in der Sportstätte der Verbandsgemeinde Ruwer zugehen sollen, da diese Eigentümer der Zentralen Sportanlage ist.

Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

§ 20 Kostenfrei Nutzung

(1) Die Verbandsgemeinde Ruwer stellt den Schulen und Vereinen (im Bereich der VG Ruwer) nachrangig auch Freizeitmannschaften, Betriebssportgemeinschaften, einzelnen Bürgerinnen und Bürger die Sportanlagen der VG für Trainingszwecke ohne Zahlung eines Nutzungsentgeltes zur Verfügung. Für die Nutzung der Zentralen Sportanlage in Waldrach durch auswärtige oder überörtliche Nutzer erhebt die Verbandsgemeinde Ruwer eine Gebühr, die in einer gesonderten Gebührenordnung geregelt ist.

(2) Kostenfrei für den Übungsbetrieb ist auch die Benutzung der Dusch- und Umkleideräume sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage der in § 20 Absatz 1 Satz 1 genannten Nutzer. Für die Nutzung der Dusch- und Umkleideräume sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage durch auswärtige oder überörtliche Nutzer erhebt die Verbandsgemeinde Ruwer eine Gebühr, die in einer gesonderten Gebührenordnung geregelt ist.

Der Ausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat die als Anlage beigefügte Benutzungsordnung für die Zentrale Sportanlage der Verbandsgemeinde Ruwer zu beschließen. Die Benutzungsordnung soll nach einem Jahr nochmals überprüft werden.