gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 17.06.2025 (GVBl. S. 171), in der derzeit geltenden Fassung
Versammlung der Wehrführer/ Wehrführerinnen der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Ruwer
Am Donnerstag, 20. August 2026, findet um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Waldrach, eine Versammlung der Wehrführer/Wehrführerinnen der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Ruwer statt.
Tagesordnung:
| TOP 1 | Wahl eines Wehrleiters (m/w/d) der Verbandsgemeinde Ruwer |
Wahlberechtigt für die Wahl des Wehrleiters (m/w/d) sind nach § 19 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 LBKG alle Wehrführer/Wehrführerinnen der Feuerwehreinheiten in der Verbandsgemeinde Ruwer. Bei Verhinderung des Wehrführers/der Wehrführerin ist sein(e)/ihr(e) Stellvertreter/Stellvertreterin wahlberechtigt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 19 Absatz 4 Satz 4 LBKG).