Aufgrund des § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5 Seite 40) wird folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
(1) Für die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer werden Marktsonntage wie folgt festgelegt:
| a) | In der Ortsgemeinde Osburg wird der Sonntag am 26.03.2023 und |
| b) | in der Ortsgemeinde Pluwig wird der Sonntag am 24.09.2023 als Marktsonntag festgelegt. |
§ 2
(1) Am Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) Am Marktsonntag können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Osburg und Pluwig durchgeführt werden.
(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.
§ 3
(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
(2) Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.