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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationsmaterial zur kommunalen Wärmeplanung und den Auflagen nach dem Gebäudeenergiegesetz

Die Informationsveranstaltung des Klimaschutzmanagers der Verbandsgemeinde Ruwer zu den Themen Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Wärmeplanung fand regen Zuspruch und ermöglichte eine lebhafte Diskussion über die aktuellen Herausforderungen, die das neue Gebäudeenergiegesetz für die Bürgerinnen und Bürger bringt.

Bürgermeisterin Stephanie Nickels begrüßte die Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher und informierte gemeinsam mit dem Klimaschutzmanager Michael Reuter über die geplante Wärmeplanung für die Orte in der Verbandsgemeinde Ruwer. Die Verbandsgemeinde Ruwer gehört zu einer der wenigen Kommunen, die eine Bundesförderung für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes in Höhe von 90 von Hundert erhalten hat. Auf Vorschlag des Klimaschutzmanagers und der Bürgermeisterin hatte der Haupt- und Finanzausschuss im vergangenen Jahr der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans vorbehaltlich der Bundesförderung zugestimmt.

Neben der gesetzlichen Verpflichtung ab 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, bietet ein Wärmeplan die Möglichkeit, systematisch die Gebäudestruktur und die Energiebedarfe zu erfassen, Potentiale der Nahwärme in den einzelnen Ortsgemeinden zu analysieren und ggf. gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeindebezogene Lösungen für die zukünftige Wärmeversorgung umzusetzen. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger nach den aktuellen gesetzlichen Auflagen in ihren Entscheidungen unterstützt werden. Außerdem soll die Planung Grundlage und Leitfaden für Gemeinden bei der Entscheidung über die Wärmeversorgung in zukünftigen Neubaugebieten sein. Die Wärmeplanung beinhaltet eine komplexe Materie, ist eine Daueraufgabe, ist auf die Zukunft ausgerichtet und bedarf einer längerfristigen Perspektive.

Die Wärmeplanung kann nur gemeinsam mit den Ortsgemeinden und der Bürgerschaft gelingen. Sie soll keine Auflage, sondern eine Entscheidungshilfe sein, so Bürgermeisterin Nickels. Gemeinsam mit dem Klimaschutzmanager Reuter lädt Bürgermeisterin Nickels die Bürgerschaft bereits jetzt dazu ein, sich aktiv in den Planungsprozess in den kommenden Monaten einzubringen.

Paul Ngahan, Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende der Energieagentur RLP, informierte in seinem Fachvortrag über Notwendigkeiten und Regelungen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes. Er stellte differenziert dar, welche Fristen einzuhalten sind und welche Konsequenzen die CO2-Bepreisung bedeutet. So stellte er klar, dass die viel diskutierte Pflicht, ab dem 01.01.2024 den Wärmebedarf zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien zu decken, nur für Neubauten in Neubaugebieten gelte, deren Bauantrag nach diesem Stichtag gestellt wurde. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und für Bestandsgebäude in der Verbandsgemeinde gilt die 65%-EE-Pflicht erst ab einem späteren Zeitpunkt. Außerdem stellte er klar, dass eine Reparatur bestehender Ölheizungsanlagen zunächst weiterhin zulässig ist.

Weitere Informationen zu den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes und den Inhalten des Vortrages finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter https://www.ruwer.de/bauen-wirtschaft/klimaschutz/waermeplanung. Bei Rückfragen steht Ihnen Michael Reuter, Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Ruwer zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Stephanie Nickels
Ihre Bürgermeisterin