Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 11.12.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Schulträgerausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Die Vorsitzende wie auf die einschlägigen Verpflichtungen der Ausschussmitglieder zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO), Rücksicht auf das Gemeindewohl (§ 30 GemO),Treue gegenüber der Verbandgemeinde ( 21 GemO) und Sonderinteresse (§ 22 GemO) hin und verpflichtet die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder Horst Peter Kühn, Sebastian Lindemans, Christoph Thiel, Alexander Duplang und Dominik Göbel per Handschlag. Ihnen wird ein Exemplar des Kommunalbreviers ausgehändigt.
TOP 2 Mitteilungen
Die Vorsitzende teilte folgende Sachverhalte bzw. Sachstände mit:
Neubau der Grundschule Osburg: die vorläufige Förderzusage liegt vor, ebenso die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns, so dass die Erdarbeiten vergeben werden konnten. Die Einweisung in die Baustelle war am 17.12.24, den Spatenstich erfolgt im Februar 2025. Die endgültige Förderzusage wurde bis Ende 2024 erwartet. Sachstand zum Multifunktionsfeld an der GS Gusterath-Pluwig: die Maßnahme nach dem Planungsfortschritt 2025 umgesetzt werden. Da die Maßnahme im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes zur Förderung angemeldet ist und keine Rückmeldung vorliegt, sind hierzu weitere Gespräche erforderlich.
Wasserschaden an der Turnhalle Schöndorf: Der Schulsport wurde auf die Turnhallen Gutweiler und Pluwig verlegt, auch für 2025 ist dies so vorgesehen, bis die Turnhalle in Schöndorf wieder zur Verfügung steht. Das Schadensgutachten wird derzeit erstellt.
AM 19.11.2024 fanden Gespräche mit dem SEB und den Schulleitern zu aktuellen Themen in den Schulen statt. Die Ziele des Schulentwicklungsplans konnten eingehalten werden. Die Überarbeitung für das Schuljahr 2024/25 wurde vorgenommen, Beschlussfassung ist im Frühjahr 2025.
Bezüglich der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Schöndorf soll nochmals die Alternative „Schulneubau“ geprüft werden. Dies wurde mit dem Ältestenrat besprochen. Grund hierfür ist, dass die Förderrichtlinien nunmehr geändert wurden und nun die Frage im Raum steht, ob ein Neubau ggf. kostengünstiger für die VG ist. Das pädagogische Konzept der Grundschule liegt bereits vor.
Neubau Grundschule Kasel-Mertesdorf: hier wurden Gespräche mit den beiden Ortsbürgermeistern geführt und der Beschluss der Ortsgemeinde Mertesdorf über das zur Verfügung stellen eines Grundstücks in der Nähe der Turnhalle Mertesdorf liegt vor. Das pädagogische Konzept ist soweit abgeschlossen. Ebenso liegt ein Schreiben des SEB Kasel-Mertesdorf vor, die Priorisierung der Schule zu überdenken, dies wurde ebenfalls über den Ältestenrat in die Gremien zur weiteren Beratung gegeben.
Schulneubau Waldrach: Hier wurde eine Änderung der bisherigen Berechnungsgrundlage vorgenommen, die Verbandsgemeinde Ruwer beteilige sich nunmehr an den Kosten mit 25 %.
Vakanz in der Sozialpädagogischen Beratung in der VG Ruwer: Frau Ulbrich ist nunmehr beim DRK, die Stelle wurde ausgeschrieben, die Besetzung steht noch aus.
Fortbildung der Betreuungskräfte der VG Ruwer im November/Dezember 2024, die Auswertung steht noch aus.
TOP 3 Vorstellung Haushaltsplanentwurf 2025 der Verbands-
gemeinde Ruwer
Der Schulträgerausschuss stimmte dem im Entwurf vorgelegten Haushaltsansätze für die Produkte 2100 bis 27100, 36310 und 36710 zu und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Verbandsgemeinderat die Ansätze in den Haushaltsplan 2025 der Verbandsgemeinde aufzunehmen und zu beschließen. Die Haushaltsansätze für die o.g. Produkte des Haushaltsplanes 2025 wurden in Absprache mit den zuständigen Fachbereichen ermittelt und zusammengetragen. Dabei wurden die angemeldeten Haushaltsmittel aus den jeweiligen Bereichen auf die Notwendigkeit hin überprüft und eingearbeitet. Die Teilhaushalte werden der Vorlage beigefügt. Fragen zu den einzelnen Haushaltsansätzen können in der Ausschusssitzung beantwortet werden. Die Vorsitzende verwies hier auf die vorliegende Sitzungsvorlage und erläuterte ferner die Maßnahmen des Investitionshaushaltes.
TOP 4 Vergaben
TOP 4.1 Gestellung Bustransport zur Aufrechterhaltung des
Schulsports
Der Schulträgerausschuss empfahl im Vorgriff auf den Haushalt 2025 den Schülertransport für den Schulsport im Kalenderjahr 2025 an folgende wirtschaftlichste Bieter zu vergeben:
Schulstandort Kasel, Fa. Erzig-Reisen, Pluwig zur Brutto-Angebotssumme
Schulstandort Mertesdorf, Nutzung VRT/ÖPNV zur Brutto-Angebotssumme
GS Farschweiler, Fa. Bickel-Reisen, Mertesdorf zur Brutto-Angebotssumme
GS Gusterath-Pluwig, Fa. Erzig-Reisen, Pluwig zur Brutto-Angebotssumme
GS Schöndorf, Fa.Kylltal-Reisen, Trierweiler zur Brutto-Angebotssumme
Summe insgesamt: 96.191 € brutto
TOP 5 Neubau der Grund- und Realschule plus Waldrach
(Ruwertalschule)
Der Schulträgerausschuss schloss sich der Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat vom 09.10.2024 über die Kostenbeteiligung der VG Ruwer zum Neubau der Ruwertalschule gem. § 78 SchulG an. Danach wird folgender Verteilungsmaßstab angewendet: Neben den eindeutig zuordnungsbaren Flächen der Grundschule einerseits und der Realschule plus andererseits ist ein jeweiliger Anteil der Kosten für die gemeinsam genutzten Flächen zu übernehmen. Dieser errechnet sich je zur Hälfte aus der gemittelten Schülerzahl seit Übergang der Schulträgerschaft und nach dem Flächenanteil der eindeutig zuordnungsbaren Flächen der Kostenträger. Bei organisatorisch verbundenen Grund- und Realschulen plus hat die Verbandsgemeinde, die zum Schulbezirk der Grundschule gehört, dem Landkreis die auf die Grundschule entfallenden und durch Zuschüsse des Landes oder sonstiger Dritter nicht gedeckten Kosten zu erstatten. (§ 78 Abs. 2 SchulG). Aktuell befindet sich die Baumaßnahme in der HOAI-Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Der Landkreis hat die entsprechenden Bau- und Förderanträge gestellt. Die Planungen für die Interimsschule hinter dem Feuerwehrgerätehaus Waldrach sind gegenwärtig in einer fortgeschrittenen Bearbeitung. Die aktuellen Herstellungskosten der Neubaumaßnahme werden auf 39.390.000 € und die Kosten für die Interimsschule auf 5.500.000 € beziffert. Die gesamte Fläche für das neue Schulgebäude (5.026,64 qm) und die Sporthalle als 1,5 Feldhalle mit Ganztagsschule, Mensa sowie ggf. Mehrzwecknutzung (2.911,15 qm) beträgt 7.937,79 qm. Auf der Grundlage der Planungsunterlagen nach der Leistungsphase 4 wurden die Kostenverteilungs-verhandlungen zwischen der Verbandsgemeinde und dem Landkreis geführt. In 4 intensiven Arbeitssitzungen wurden verschiedene Varianten auf der Grundlage von Schülerzahlen und Flächenanteilen betrachtet. Festzustellen ist, dass ein nicht unerheblicher Flächenanteil gemeinsam genutzt wird, was den Synergieeffekt des Schulzentrums belegt. Im Ergebnis schlagen die Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung folgenden Kostenver-teilungsmaßstab vor: Danach sind neben den eindeutig zuordnungsbaren Flächen ein jeweiliger Anteil der Kosten für die gemeinsam genutzten Flächen zu übernehmen. Dieser soll sich je zur Hälfte aus der gemittelten Schülerzahl seit Übergang der Schulträgerschaft und nach dem Flächenanteil der eindeutig zuordnungsbaren Flächen der Kostenträger errechnen.
Grundlage für den Verteilungsmaßstab anhand aktueller Grunddaten:
Allgemeine Nutzung: 42,73% der Flächen der Realschule plus (Landkreis)
12,58% der Flächen der Grundschule (Verbandsgemeinde)
44,70% gemeinsam genutzte Flächen
Gewichtung ausschließlich auf Grundlage nach Flächen:
77,26% Realschule plus
22,75% Grundschule
Gewichtung ausschließlich auf Grundlage von Schülerzahl:
64,39% Realschule plus
35,61% Grundschule
Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Verteilungsmaßstabes errechnet sich auf Grundlage der aktuell vorliegenden Grunddaten folgendes Ergebnis:
| VG-Anteil Grundschule | Kreisanteil Realschule | gemeinsame Flächen / Bemerkung |
| % | % | % |
| zugeordnete Flächen | 12,58 | 42,73 | 44,7 |
| Hälfte der gemeinsamen Flächen im Verhältnis der Flächen GS/RS | 5,08 | 17,27 | *1 |
| Hälfte der gemeinsamen Flächen | 7,96 | 14,39 | *2 |
| Summe | 25,62 | 74,39 |
|
*1 Berechnung Grundschulanteil
Die Hälfte der gemeinsamen Fläche beträgt 22,35 % (0,5 * 44,7)
Anteil Grundschule ausschließlich nach Gewichtung Flächen = 22,75 %
22,35 * 22,75 % = 5,08
Berechnung Kreisanteil
Die Hälfte der gemeinsamen Fläche beträgt 22,35 % (0,5 * 44,7)
Anteil Realschule ausschließlich nach Gewichtung Flächen = 77,26 %
22,35 * 77,26 % =17,27
*2 Berechnung Grundschulanteil
Die Hälfte der gemeinsamen Fläche beträgt 22,35 % (0,5 * 44,7)
Anteil Grundschule ausschließlich nach Gewichtung Schülerzahlen = 35,61 %
22,35 * 35,61 % = 7,96
Berechnung Kreisanteil
Die Hälfte der gemeinsamen Fläche beträgt 22,35 % (0,5 * 44,7)
Anteil Realschule ausschließlich nach Gewichtung Schülerzahlen = 64,39 %
22,35 * 64,39 % = 14,39
Der vorgeschlagene Verteilungsmaßstab soll ab dem 01.01.2024 für die Baukosten des Neubaus gelten und auch als Maßstab für die Baukosten der Interimsschule angewendet werden. Bezüglich der Mitnutzung eines Teilbereichs der Aula durch die Gemeinde findet durch die Kreisverwaltung noch eine Abklärung hinsichtlich der schulischen Raumbedarfe/Förderung statt. Wenn diese Flächen nicht den Schulen zuzurechnen sind, fallen sie nicht in die besprochene Kostenverteilung. Sofern sich auf Grund von Schülerzahlentwicklungen oder aus pädagogischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt geänderte Raumbedarfe ergeben, ist dies gesondert zu verhandeln. Am 11.09.2024 hat in einer gemeinsamen Sitzung der HFA einstimmig bei einer Enthaltung und der Bau- Umwelt- und Planungsausschuss einstimmig empfohlen, die Kostenbeteiligung festzulegen und zu beschließen. Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung vom 09.10.2024 der Beschlussvorlage zugestimmt.
TOP 6 Antrag auf Änderung der Organisationsverfügung zum dislozierten Standort der Grundschule Mertesdorf- Kasel
Der Schulträgerausschuss nahm die Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates zustimmend zur Kenntnis.