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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner

über die 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal am 27.11.2024

Unter dem Vorsitz von Verbandsvorsteherin Stephanie Nickels fand am 27.11.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach die 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung

Die Vorsitzende wies die Verbandsmitglieder auf Ihre Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung, insbesondere nach den § 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 hin. Sodann verpflichtete sie die Verbandsmitglieder durch Handschlag und wies sie auf eine gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten hin.

TOP 2 Wahl des Verbandsvorstehers (m/w/d), Ernennung, Vereidigung, Einführung in das Amt

Gemäß §9 Abs. 1 KomzG werden der Verbandsvorsteher/die Verbandsvorsteherin und die Vertreter von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt. Der Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin soll hierbei ein gesetzlicher Vertreter eines Verbandsmitglieds sein das kommunale Gebietskörperschaft ist. In der Vergangenheit wurde der/die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ruwer als Verbandsvorsteherin/Verbandsvorsteher gewählt. In einer offenen Wahl wurde der Wahlausschuss gewählt: Frau Hammes und Herr Wollscheid. Die beiden Mitglieder kontrollierten die Wahlurne und Wahlkabine auf ihre Korrektheit. Beigeordneter Dirk Bootz übernahm die Wahl und bat um Vorschläge. Frau Weis schlug die Verbandsbürgermeisterin Frau Nickels vor. Es gab keine weiteren Vorschläge. Die Wahl erfolgte geheim mittels Stimmzettel. Die Mitglieder wurden einzeln für die Stimmabgabe aufgerufen. Der Wahlausschuss zählte daraufhin folgende Stimmen : 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen. Somit wurde Frau Nickels zur Verbandsvorsteherin gewählt. Sie nahm die Wahl an. Beigeordneter Bootz vereidigte sie per Handschlag. Frau Nickels bedankte sich bei den Mitgliedern für ihr Vertrauen.

TOP 3 Wahl des Stellvertretenden Verbandsvorstehers (m/w/d), Ernennung, Vereidigung, Einführung in das Amt

Gemäß §9 Absatz 1, KomZG ist nach der Kommunalwahl im Rahmen der Konstituierung die Wahl des stellv. Verbandsvorstehers (m/w/d) erforderlich. Aus organisatorischen Gründen wurde in der Vergangenheit hier immer der 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ruwer gewählt. Der Versammlung obliegt das Vorschlagsrecht. Der 1. Beigeordnete Herr Hoffmann musste sich leider für die Verbandsversammlung entschuldigen, teilte aber der Verwaltung vorab mit, dass er sich zur Wahl aufstellen lassen würde. Frau Hammes schlug Herr Hoffmann vor. Die Wahl erfolgte geheim mittels Stimmzettel. Nachdem alle Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben verlas der Wahlausschuss das Ergebnis : 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen. Somit wurde Thomas Hoffmann zum stellv. Verbandsvorsteher gewählt. In der nächsten Sitzung wird er vereidigt und erhält seine Ernennungsurkunde.

TOP 4 Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses

Nach der Kommunalwahl 2024 sind die Mitglieder für die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses neu zu wählen. Entsprechend dem Beteiligungsverhältnis der Stadt Trier (29 v.H.) und der Verbandsgemeinde Ruwer (71 v.H.) ist der Rechnungs-prüfungsausschuss, der aus 4 Mitgliedern und Stellvertretendern besteht, mit 1 Mitglied von der Stadt Trier und 3 Mitglieder zu besetzten. Insoweit findet der § 44 Abs. 1 GemO für die Besetzung der Ausschüsse Anwendung. Bei der Besetzung des Ausschusses ist darauf zu achten, dass mind. die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses Mitglieder der Verbandsversammlung sind. Die Vorsitzende fragte die Mitglieder, ob diese für eine offene Wahl sind. Die Anwesenden stimmten einstimmig dafür.

Folgende Vorschläge wurden genannt:

1. Mitglied (Stadt):

Thorsten Wollscheid

2. Mitglied:

Wilfried Forster

3. Mitglied:

Elisabeth Hammes

4. Mitglied:

Ansgar Heck

Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO). In einer offenen Abstimmung wurden alle Vorschläge einstimmig gewählt.

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2025

Da keine Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangen sind, entfiel die Beratung und Beschlussfassung.

TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 sind den Verbandsmitgliedern im Vorfeld zugegangen. Die Verbandsumlage wurde auf 420.225,00 € festgelegt, diese wird zu 71 % von der Verbandsgemeinde Ruwer (298.360,00 €) und zu 29 % von der Stadt Trier (121.865,00€) getragen. Für die vorgesehene Sanierung des Freibades sind im Investitionsplan Haushaltsmittel eingeplant. Die Sanierung wurde aufgrund der Hochwasserschäden im Jahr 2024 vorgezogen und soll im Jahr 2025 umgesetzt werden. Die Verbandsversammlung beschloss die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025

TOP 8 Informationen zum aktuellen Stand der Sanierung und Beseitigung der Hochwasserschäden

Die Vorsitzende berichtete den Anwesenden, dass die Sanierungsarbeiten im vorderen Gebäude gut voranschreiten. Das Badpersonal saniert aktuell die Dienstwohnung. Gewisse Maßnahmen, wie zum Beispiel das Entkernen des vorderen Gebäudes, Elektroarbeiten usw., wurden an dementsprechende Fachfirmen abgegeben. Es gab hierzu diverse Gespräche mit dem Versicherungsunternehmen, welches die gesamten Kosten übernimmt. Die Vorsitzende schlug vor, im Januar 2025 eine nächste Sitzung vor Ort zu machen, um sich über den aktuellen Stand der Sanierung zu informieren. Die Sachbearbeiterin soll die Terminkoordination und die Vorbereitung der Einladung übernehmen. Des Weiteren hat Frau Nickels die Leistungsphase 3 dem Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz zukommen lassen. Die Unterlagen liegen den zuständigen Referentinnen vor. Es muss noch die Frage geklärt werden, ob die neue Beckenfolie förderfähig ist und ob nun der Bauantrag für die geplante Sanierung gestellt werden kann. Die Vorsitzende wird sich diesbezüglich noch einmal mit der Referentin in Verbindung setzen.

TOP 9 Beschlussfassung zur Erneuerung von Trinkwasserleitungen im Eingangsgebäude

Im Zuge der Sanierungsarbeiten der Hochwasserschäden im Eingangsgebäude sind auch die Trinkwasserleitungen freigelegt worden. Die vorhandenen Leitungen stammen überwiegend noch aus der Bauzeit des Freibades und sind somit mittlerweile fast 60 Jahre alt. Der Zustand der Leitungen ist als sehr schlecht zu bewerten. Beim Freilegen gab es hier bereits eine Leckage aufgrund von Durchrostung. Von daher wird empfohlen, die Leitungen im Zuge der Hochwassersanierung vor dem Auftragen des Putzes zu erneuern. Die Kosten hierfür betragen ca. 5.500 €. Die Vergabe soll hier gemäß Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen mittels freihändiger Vergabe erfolgen. Die Verbandsversammlung ermächtigte die Verbandsvorsteherin die Arbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitungen im Eingangsgebäude an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.