| Termin | Sachverhalt |
| 23.11.2024 | Letzter Termin des Zuzugs oder gewöhnlichen Aufenthalts in der BRD als Voraussetzung für die Wahlberechtigung |
| 12.01.2025 | Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis (WVZ) (bei Zuzug in das Gebiet der VG Ruwer bis zu diesem Tag – automatische Eintragung in das WVZ; bei Wegzug entsprechende automatische Löschung aus dem WVZ) |
| 02.02.2025 | Letzte Möglichkeit zur Eintragung in das WVZ der Zuzugsgemeinde (Bei Zuzug ab dem 12.01.25 bis heute müssen Sie – wenn Sie in das WVZ der Zuzugsgemeinde eingetragen werden wollen – einen entsprechenden Antrag stellen; diesen erhalten Sie bei der Anmeldung des Wohnsitzes oder unter www.ruwer.de/wahlinformation; Sollten Sie innerhalb der Frist keinen Antrag auf Eintragung in das WVZ stellen, bleiben Sie – die Wahlberechtigung vorausgesetzt – im WVZ Ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen) |
| 03.02.2025 | Beginn der Frist zur Ausübung des Rechts auf Einsichtnahme in das WVZ sowie zur Einlegung von Einsprüchen gegen das WVZ (näheres hierzu erfolgt in einer entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung) |
| 07.02.2025 | Ende der Frist zur Ausübung des Rechts auf Einsichtnahme in das WVZ sowie zur Einlegung von Einsprüchen gegen das WVZ |
| 10.02.2025 | Voraussichtlicher Beginn der Ausgabe / des Versendens von Briefwahlunterlagen (hierzu mehr unterhalb der Tabelle) |
| 21.02.2025 | 15:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Beantragung von Wahlscheinen (bei Eintragung im WVZ, kein Sonderfall) |
| 22.02.2025 | 12:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Beantragung von Wahlscheinen (wenn glaubhaft versichert, dass dieser verloren gegangen ist) |
| 23.02.2025 (Wahltag) | 15:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Beantragung von Wahlscheinen in einem Fall des § 25 II Bundeswahlordnung (bei beispielsweise unverschuldeter Nichteintragung im WVZ oder erfolgreichem Einspruch gegen das WVZ) oder bei plötzlicher Erkrankung (Ärztliches Attest notwendig!) |
Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen und zum Ablauf
| Die Briefwahlunterlagen können bereits beantragt werden: | |
| - | Durch Online-Wahlscheinantrag (OLIWA) |
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| Den Link finden Sie unter www.ruwer.de/wahlen; OLIWA ist in der Zeit vom 12.01.25 bis einschließlich 17.02.25 (12:00 Uhr) freigeschaltet. Bei Abscannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (Zustellung voraussichtlich Ende Januar 2025) sind die anzugebenden Daten im OLIWA bereits vor ausgefüllt. |
| - | Durch Abgabe / Einwurf des Papier-Antrages (liegt der Wahlbenachrichtigung bei). |
| - | Per E-Mail an briefwahl@ruwer.de |
| - | Durch persönliches Erscheinen mit Ausweisdokument im Briefwahllokal (Sitzungssaal der VGV Ruwer) |
| - | Beantragen und zusenden lassen |
| - | Beantragen und mitnehmen |
| - | Beantragen und vor Ort wählen |
| - | Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! |
Durch die vorgezogene Bundestagswahl müssen einige Fristen gekürzt werden.
Daher können voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 die Briefwahlunterlagen herausgegeben / versendet bzw. kann im Briefwahllokal gewählt werden!
Hinweis für Empfänger der Unterlagen im Ausland: Bitte Unterlagen schnellstmöglich zurücksenden; diese müssen bis spätestens 23. Februar 2025, 18:00 Uhr im Briefwahllokal eingehen.