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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer am 09.10.2024

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 09.10.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Der Erste Beigeordnete, Thomas Hoffmann, hatte nach der Wahl zum Ersten Beigeordneten sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt. Als Nachrücker wurde Hans-Jürgen Prümm gewählt. Die Vorsitzende verpflichtete Herrn Prümm per Handschlag und weist ihn auf seine Rechte und Pflichten gem. der Gemeindeordnung hin.

TOP 2 Mitteilungen der Vorsitzenden

Die Vorsitzende begrüßte die Ratsmitglieder und die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister zur 2. Sitzung in der neuen Wahlperiode und informierte den Rat über folgende Themen:

Es finden in den nächsten Tagen Schulungsangebote für die Ratsmitglieder in der Verwaltung statt. Eine weitere Schulung zum Thema Ratsinformationssystem wird noch angeboten werden.

Das Land hat in einer aktuellen Pressemitteilung ein Förderprogramm für strukturschwache Kommunen in Höhe von 200 Mio. Euro aufgelegt unter der Überschrift „regional.zukunft.nachhaltig“. Nach der vorliegenden Pressemitteilung soll die VG Ruwer ein vorläufiges Förderbudget von 2,9 Mio. € erhalten. Wie bei der KIPKI-Förderung soll es nochmals einen Maßnahmenkatalog geben, für welche Maßnahmen das Geld verwendet werden kann. Es fehlen noch Informationen zur Höhe der anteiligen Förderung. Wir freuen uns über die Ankündigung. Für die abschließende Bewertung und Verwendungsmöglichkeiten fehlen aber noch Angaben.

Sie informierte über Dienstjubiläen in der Verwaltung: Frau Thinnes 40 Jahre und Klaus Dawen 25 Jahre.

Außerdem haben 2 Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich beendet und sind jetzt im FB 3 und im FB 4 eingesetzt. Ein Auszubildender hat am 01. August seine Ausbildung im IT-Bereich begonnen.

Zum Feuerwehrgerätehaus Pluwig informierte sie über den aktuellen Sachstand. Am Tag der letzten VG-Ratssitzung hat die VGV ein Schreiben der ADD erhalten, aus dem das positive Ergebnis der baufachtechnischen Prüfung durch die SGD Nord hervorgeht. Zum Zeitpunkt dieser VG-Ratssitzung war noch unklar, wie mit der Aussage bezüglich der Reduzierung der Dachfläche hinsichtlich der Förderfähigkeit umzugehen ist. Dies konnte mittlerweile geklärt werden. Im Rahmen der LPH 4 soll ein Prüfauftrag an die Architekten und Ingenieure gegeben werden. Die Verhandlungsgespräche im Rahmen des Verfahren sind für den 11./12.12.2024 vorgesehen. Die abschließenden Auftragsvergaben für die LPH 4 sowie 5-9 sollen am 15.01. im VG-Rat vergeben werden.

Der Neubau der Grundschule Osburg läuft nach Plan. Geplant ist, dass mit dem Abriss die Baugrube und die weiteren Vorarbeiten verbunden werden sollen, lt. Plan soll dies bis Ende Februar erfolgen. Der Planer möchte für die LPH 8 – Bauüberwachung - ein örtliches Architekturbüro als Leistungserbringer einschalten.

Freibad Ruwertal: LPH 3 wurde dem Ministerium und der ADD vorgelegt, um die vor dem eigentlichen Förderantrag die Förderfähigkeit abzustimmen. Die Sanierung des Schwimmerbeckens kommt neu hinzu. Die Sanierung des vorderen Gebäudes wird im Rahmen der Versicherungsleistung umgesetzt.

26 Bürgerinnen und Bürger haben die Ehrenamtskarte des Landes (5 Premium-Karte) erhalten.

Es wurde eine Landeszuweisung für die die Sanierung der Brückenbauwerke auf dem Ruwer-Hochwald-Radweg bewilligt. Die Bewilligung erfolgte aus dem Sonderprogramm ”Stadt und Land" über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder und beläuft sich auf 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 806.672 Euro. Daraus errechnet sich eine Förderung bis zu 726.005 Euro. Der verbleibende Eigenanteil für alle Trägerkommunen beträgt 80.667 €. Die Kosten für die VG belaufen sich auf 30.000 €. Zur Eröffnung hat sich Ministerin Schmitt angekündigt. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 940.000,00 Euro.

Zur ärztlichen Versorgung im Bereich Hochwald teilt die Vorsitzende mit, dass derzeit Gespräche mit der KV für die Suche nach einem Arzt laufen. Nach Kenntnisstand der VG sind alle Patienten versorgt.

Zum Sachstand der Schadensbearbeitung nach dem Pfingsthochwasser teilte die Vorsitzende mit: Der Gutachter geht von einem Gesamtschaden für die VG inkl. Freibad von 1,5 Mio. € aus. Die Schadensabwicklung läuft. Hinzu kommen die Schäden der Ortsgemeinden und den Privatpersonen bzw. Unternehmen.

Die Verwaltung hat den Landrat angeschrieben, mit der Bitte um ein Gespräch als Träger der Gewässer 2. Ordnung – Riveris und Ruwer- in Folge des Hochwassers. Es konnte zwischenzeitlich ein Termin mit dem Landrat vereinbart werden.

Die Veranstaltungsreihe Ruwertal und Hochwald erklingt wurde wieder erfolgreich durchgeführt, ebenso den diesjährigen Seniorennachmittag im Rahmen der St. Laurentius Weinkirmes. Dank an alle für die geleistete Arbeit am Tag sowie in der Vor- und Nachbereitung.

Der Seniorennachmittag im Rahmen der St. Laurentius Weinkirmes in Waldrach 2024 und der Gratulationsfeuer mit den Goldjubelpaaren waren Veranstaltungen, die auch in diesem Jahr wieder gut angenommen wurden.

Der Knüppeldamm wurde wiedereröffnet. Die Sanierung wurde unter Federführung des Vereins Erholungsgebietes durchgeführt in enger Abstimmung mit Landesforsten und mit Unterstützung des Naturparks Saar- Hunsrücks (80% Förderung).

Weiter konnte die Bürgermeisterin zwei First-Responder verpflichten.

In der Zeit vom 23.12. bis zum 31.12.2024 bleibt die Verwaltung ebenfalls geschlossen. Notdienste sind eingerichtet.

TOP 3 Vorstellung der Ergebnisse zur Wärmeplanung in der VG Ruwer

Die Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Dr. Uhlemeyer, vom Planungsbüro, der Online zugeschaltet war. Sie führte aus. Dass im Vorgriff auf das Wärmeplanungsgesetz der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung der Verwaltung bereits in seiner Sitzung am 05.04.2023 die freiwillige Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen und die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln beauftragt hat. Für das Erstellen des Wärmeplans erhält die Verbandsgemeinde eine Förderung von 90% vom Bund. Die Planung muss bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen und abgerechnet sein. Das Wärmeplanungsgesetz ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Danach ist die Verbandsgemeinde Ruwer nun zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für ihr Gebiet, spätestens zum 31.06.2028, verpflichtet. Der Plan wurde in Kooperation mit dem Ingenieurbüro BMU, Wuppertal, erstellt. Die Planung wurde in der gemeinsamen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt und jeweils einstimmig zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde die Wärmeplanung in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung erörtert. In einer der kommenden Sitzungen wird die Umsetzung von Maßnahmen Beratungsgegenstand sein. Der Verbandsgemeinderat nahm das Ergebnis der vorgestellten kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis.

TOP 4 Wahl der Schiedspersonen (m/w/d)

Die Vorsitzende führte aus, dass auf Grund der Niederlegung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Hares und Herrn Eiden als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Waldrach bzw. für den Schiedsbezirk Pluwig die Neubesetzungen im Amtsblatt mehrfach ausgeschrieben wurden. Auf die Ausschreibungen hat sich Frau Marquenie für den Schiedsamtsbezirk Waldrach und Frau Rock auf den Schiedsamtsbezirk Pluwig beworben. Beide Bewerberinnen haben sich im Rahmen einer Beigeordnetenbesprechung vorgestellt. Anschließend stellten sich Frau Marquenie und Frau Rock den Ratsmitgliedern vor. Im Anschluss wurde beschlossen die Wahlhandlung offen durchzuführen. Gem. der VV Nr. 2 zu § 40 GemO handelt es sich hier um eine Wahl. Bei Wahlen ruht das Stimmrecht der Vorsitzenden. Die Ernennung erfolgt dann durch das zuständige Amtsgericht. Der Verbandsgemeinderat wählte Frau Marquenie für den Schiedsamtsbezirk Waldrach und Frau Rock für den Schiedsamtsbezirk Pluwig als Schiedsperson für den jeweiligen Bereich.

TOP 5 Wahl / Ernennung eines Seniorenbeauftragten (m/w/d) für die Verbandsgemeinde Ruwer

Die Vorsitzende informierte darüber, dass die Stelle des Seniorenbeauftragten (m/w/d) mehrfach im Amtsblatt ausgeschrieben wurde. Erst nach einer Vielzahl von „Anwerbungsgesprächen“, die ohne Erfolg blieben, hat sich zwischenzeitlich Frau Marianne Rummel, Gutweiler, beworben. Im Rahmen einer Beigeordnetenbesprechung am 26.09.2024 hat sich Frau Rummel vorgestellt und dargelegt, wie sie sich die Seniorenarbeit und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisation vorstellt. Frau Rummel war über 25 Jahre kommunalpolitisch tätig. In der letzten Wahlperiode war Sie im Seniorenbeirat des Landkreises tätig. Frau Rummel wurde Gelegenheit gegeben sich dem Rat vorzustellen. Anschließend wurde in zuvor beschlossener offener Abstimmung Frau Rummel gewählt. Der Verbandsgemeinderat wählte in zuvor beschlossener offener Abstimmung die Bewerberin Frau Marianne Rummel zur Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Ruwer.

TOP 6 Erlass einer neuen Hauptsatzung

Die Vorsitzende informierte über den Entwurf der Hauptsatzung der VG. Nach der Kommunalwahl 2024 haben sich jetzt Änderungswünsche seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ergeben, die in der Hauptsatzung aufgenommen werden müssen. Für eine bessere Lesbarkeit wurde seitens der Verwaltung den Erlass einer „neuen“ Hauptsatzung vorgeschlagen. Die Hauptsatzung wurde bereits in den Ausschüssen vorberaten. Der Verbandsgemeinderat beschloss die im Entwurf vorliegende Hauptsatzung als die neue Hauptsatzung der Verbandsgemeinde zu verabschieden.

TOP 7 Besetzung der Ausschüsse

In der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates wurden die Mitglieder für den Haupt- und Finanzausschuss und für den Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss gewählt. In dieser Sitzung soll nun die Besetzung der verbleibenden Ausschüsse und der sonstigen Gremien erfolgen. Die Fraktionen haben jeweils Vorschläge erarbeitet, die die Verwaltung zusammengeführt hat. Bei verschiedenen Ausschüssen musste nachgearbeitet werden. Letztlich wird folgende Besetzung zur Abstimmung gebracht:

Zusammensetzung der Ausschüsse:

Senioren-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss

Nachrücker für Herrn Hoffmann im HFA Daniel Simon. Die Wahl fand offen statt. Dies wurde zuvor beschlossen. Gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruhte das Stimmrecht der Vorsitzenden bei Wahlen. Der Verbandsgemeinderat wählte die vorgeschlagenen Personen in die jeweiligen Ausschüsse und sonstige Gremien.

TOP 8 Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit

Die Vorsitzende führt aus, dass gem. § 37 der Gemeindeordnung RLP (GemO) der Verbandsgemeinderat innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl eine Geschäftsordnung erlassen soll. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine eigene Geschäftsordnung erlassen werden, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes. Die Verwaltung hat die Mustergeschäftsordnung, die für alle Kommunen im Land aufgestellt wurde, auf die notwendigen Inhalte der Verbandsgemeinde heruntergebrochen. Dieser Entwurf wurde in einer Beigeordnetenbesprechung und in der letzten Ältestenratssitzung vorbesprochen. In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.09.2024 wurde der Entwurf der Geschäftsordnung einstimmig verabschiedet. Der Verbandsgemeinderat beschloss den der Beschlussvorlage beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Gremienarbeit der Verbandsgemeinde zu verabschieden.

TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der R-H-E AöR an einer GmbH

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass bereits in den Informationsveranstaltungen mit dem GStB erörtert wurde, ist der Aufbau einer angemessenen Organisationsstruktur erforderlich, um als Kommune im Rahmen der Energiewirtschaft tätig zu werden. Um die Haftung der Kommunen als Träger der R-H-E AöR bei der Umsetzung von Energieprojekten gering zu halten und Inhouse-Geschäfte in Bezug auf Stromlieferung bei gleichzeitig einfacher Abwicklung der angedachten Projekte möglich zu machen, hat der Verwaltungsrat der R-H-E AöR in der Sitzung am 23.05.2024 die Gründung der R-H-E GmbH gemeinsam mit der SWT AöR nebst zugehörigem Gesellschaftervertrag beschlossen. Vorgesehen sind hier Anteile von 74,9 % R-H-E AöR und 25,1 % SWT AöR. Gem. § 7 Absatz 3 d. der Satzung der R-H-E AöR und vom 23.11.2023 bedarf die Beteiligung der R-H-E AöR an anderen Unternehmen (hier R-H-E GmbH) der Zustimmung der Räte der Trägerkommunen. Gegenstand und Zweck der R-H-E GmbH sind identisch mit den satzungsgemäßen Aufgaben der R-H-E AöR. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Beteiligung der R-H-E AöR an der R-H-E GmbH mit der SWT AöR zu und beauftragt den Vorstand mit der Umsetzung.

TOP 10 Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft für den Neubau des FFW-Gerätehauses Pluwig/Gusterath

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass auf Grund der spezifischen Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus, insbesondere im Bereich der Gebäudetechnik, bei der Umsetzung des Projektes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Pluwig/Gusterath“ eine externe Projektsteuerung erforderlich ist. In Anbetracht der sonstigen Baumaßnahmen auf VG- und Ortsebene und auf Grund der notwendigen TGA-Kenntnisse kann die Verwaltung dies nicht leisten. Auftrag der Projektsteuerung ist es, die zeitliche, finanzielle und qualitative Umsetzung der Maßnahme zu überwachen.

Bei der Beauftragung der Projektsteuerung gibt es zwei Möglichkeiten:

a.

Ausschreibung auf dem freien Markt

b.

Gründung einer Gesellschaft mit einem externen Partner, der über die erforderliche Fachkompetenz und Zeitressource verfügt. Die SWT ist derzeit in die Projektrealisierung mehrerer Feuerwehrgerätehäuser / Feuerwehrwache in der Region eingebunden. Der Verbandsgemeinderat beschloss für die Umsetzung des Neubauprojektes „Feuerwehrgerätehaus Pluwig/Gusterath“ eine Projektentwicklungsgesellschaft zur Umsetzung des Neubaus zu gründen und beauftragt die Bürgermeisterin mit der Gesellschaftsgründung.

TOP 11 Mehrzweckhalle Schöndorf - aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass im Zuge der vermehrten Starkregenereignisse in der letzten Zeit stärkere Feuchtigkeitseinritte im Bodenaufbau der Sport- und Mehrzweckhalle Schöndorf festgestellt wurden. In Anbetracht von Ursachenanalysen musste die Halle gesperrt werden. Sie erörtert die bereits durchgeführten Arbeiten zur Ursachenbestimmung. Zur Ermittlung der Schadensursache soll ein Gutachten erstellt werden, anschließend erfolgt die weitere Sanierungsplanung und – umsetzung. In einem ersten Schritt sollen die in der Halle und den Nebenräumen gelagerten Sportgeräte kurzfristig in die Umkleide- und Duschräume im Obergeschoss der Halle ausgelagert werden, um die Belastung durch Schimmelsporen zu verringern. Im weiteren Verlauf muss der Sportboden und voraussichtlich auch der Bodenaufbau bis auf die Bodenplatte zurückgebaut und neu aufgebaut werden. Die Ergebnisse der Raumluftmessungen liegen mittlerweile vor, es wurden erhöhte Schimmelpilzkonzentrationen in der Raumluft festgestellt. Die weitere Nutzung der Halle wurde daraufhin durch das Gesundheitsamt untersagt. Um den Sportbetrieb durch Schule und Vereine aufrecht erhalten zu können, werden bei den geplanten Baumaßnahmen immer Alternativstandorte benötigt. Als Ausweichhallen in diesem Bereich kommen die Halle in Pluwig sowie die Altenberghalle in Gutweiler in Frage. Der Schulsport der Grundschule Schöndorf konnte mittlerweile durch Bustransfer zu den Hallen Pluwig und Gutweiler organisiert werden. Hierfür wurde bereits ein Fahrdienst organisiert. Die Kosten hierfür belaufen sich bis zum Jahresende auf 6.400 €. Hierzu wurde auf die Eilentscheidung verwiesen. Die außerschulischen Sportgruppen haben in enger Abstimmung mit den umliegenden Ortsgemeinden bereits Ausweichlösungen gefunden. Am 16.09.2024 fand ein Gespräch mit den Hallennutzerinnen und –nutzer sowie den Ortsbürgermeistern der 5 Poargemeinden statt. Der Verbandsgemeinderat beschloss- ungeachtet der Beschlusslage zur Sanierung der Hallen Pluwig und Gutweiler - die Behebung des Wasserschadens an der Mehrzweckhalle Schöndorf. Der Verbandsgemeinderat delegierte die hierfür notwendigen Beschlussfassungen an den Bau-, Umwelt-und Planungsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss.

TOP 12 Antrag auf Änderung der Organisationsverfügung zum dislozierten Standort der Grundschule Mertesdorf- Kasel

Vorlage: BV/798/2024/01

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führt aus, dass die vom Büro DKC Kommunalberatung ausgearbeitete Machbarkeitsstudie inklusive Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in den in den Fachausschüssen und Gremien im Zeitraum 16.06. bis 05.07.2023 vorgestellt und beraten wurde. Der Verbandsgemeinderat beschloss unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung des Schulträgerausschusses, einen Antrag auf Aufhebung der dislozierten Grundschulstandorte für die Schule Mertesdorf-Kasel ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung eines zentralen Grundschulneubaus. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Zustimmung des Schulträgerausschusses einen entsprechenden Antrag bei der ADD zu stellen.

TOP 13 Neubau der Grund- und Realschule Plus Waldrach

hier: Kostenbeteiligung § 78 Schulgesetz (SchulG)

Die Vorsitzende verwies auf die detaillierte Beschlussvorlage und führt aus, dass auf der Grundlage der Planungsunterlagen nach der Leistungsphase 4 die Kostenverteilungsverhandlungen zwischen der Verbandsgemeinde und dem Landkreis geführt wurden. In 4 intensiven Arbeitssitzungen wurden verschiedene Varianten auf der Grundlage von Schülerzahlen und Flächenanteilen betrachtet. Festzustellen ist, dass ein nicht unerheblicher Flächenanteil gemeinsam genutzt wird, was den Synergieeffekt des Schulzentrums belegt. Im Ergebnis schlagen die Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung folgenden Kostenverteilungsmaßstab vor: Danach sind neben den eindeutig zuordnungsbaren Flächen ein jeweiliger Anteil der Kosten für die gemeinsam genutzten Flächen zu übernehmen. Dieser soll sich je zur Hälfte aus der gemittelten Schülerzahl seit Übergang der Schulträgerschaft und nach dem Flächenanteil der eindeutig zuordnungsbaren Flächen der Kostenträger errechnen. Insofern wird auf die Beschlussvorlage verwiesen. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Verteilungsmaßstabes errechnet sich auf Grundlage der aktuell vorliegenden Grunddaten ein Verhältnis von 74,39% für den Landkreis und 25,61% für die Verbandsgemeinde Ruwer. Der vorgeschlagene Verteilungsmaßstab soll ab dem 01.01.2024 für die Baukosten des Neubaus gelten und auch als Maßstab für die Baukosten der Interimsschule angewendet werden. Bezüglich der Mitnutzung eines Teilbereichs der Aula durch die Gemeinde findet durch die Kreisverwaltung noch eine Abklärung hinsichtlich der schulischen Raumbedarfe/Förderung statt. Wenn diese Flächen nicht den Schulen zuzurechnen sind, fallen sie nicht in die besprochene Kostenverteilung. Sofern sich auf Grund von Schülerzahlentwicklungen oder aus pädagogischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt geänderte Raumbedarfe ergeben, ist dies gesondert zu verhandeln. Der Verbandsgemeinderat beschloss für den Neubau der Grund- und Realschule plus Waldrach folgende Kostenbeteiligung nach § 78 SchulG:

Der zwischen der Verbandsgemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung erarbeitete Verteilungsmaßstab wird angewendet. Danach sind neben den eindeutig zuordnungsbaren Flächen ein jeweiliger Anteil der Kosten für die gemeinsam genutzten Flächen zu übernehmen. Dieser errechnet sich je zur Hälfte aus der gemittelten Schülerzahl seit Übergang der Schulträgerschaft und nach dem Flächenanteil der eindeutig zuordnungsbaren Flächen der Kostenträger.

TOP 14 Mitteilung über eine getroffene Eilentscheidung gem. § 48 GemO

Die Vorsitzende führte aus, dass im Wege einer Eilentscheidung die Fa. Kylltal Reisen aus Trierweiler-Sirzenich mit der Schülerbeförderung der GS Schöndorf zum Schulsport in die Sporthallen in Pluwig und Gutweiler bis zum Jahresende beauftragt wurde.

TOP 15 Vergabe der Beladung für 4 TSF-W und für 3 mobile Stromerzeuger der Feuerwehr

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage. Im vergangenen Jahr 2023 wurden 4 TSF-W gleicher Bauart europaweit im Offenen Verfahren nach VgV ausgeschrieben. Davon wurden in 2023 bereits 3 Stück in Auftrag gegeben.

Der Verbandsgemeinderat beschloss folgende Auftragsvergaben:

Los 1:

188.483,46 € brutto an Fa. W. Schmitt Feuerwehrtechnik GmbH aus Neuwied

164.703,90 € brutto für die Beladung von 4 TSF-W

23.779,56 € brutto für 3 mobile Stromerzeuger für Feuerwehrfahrzeuge Gutweiler, Korlingen, Riveris

Los 2:

10.268,22 € brutto an Fa. Ziegler GmbH aus Giengen

TOP 16 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Reinigung des Rathauses

Die Vorsitzende führte aus, dass die Reinigung des Rathauses bisher durch eigenes Personal erfolgte. Aufgrund dem altersbedingten Ausscheiden von zwei Reinigungskräften soll die Unterhaltsreinigung des Rathauses künftig durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Die Verwaltung wurde am 03.07.2024 mit Beschluss des VG-Rates beauftragt, eine entsprechendes Vergabeverfahren einzuleiten. Die Leistungen wurden im Rahmen einer nationalen öffentlichen Ausschreibung nach UVgO ausgeschrieben. Zur Begleitung des Ausschreibungsverfahrens wurde ein auf diese Dienstleistungen spezialisiertes Fachbüro hinzugezogen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist wurden 2 Angebote eingereicht, die Auswertungen der Angebote waren bis zum 15.10.2024 vorgesehen. Der Verbandsgemeinderat ermächtigte die Bürgermeisterin, in Abstimmung mit den Beigeordneten den Auftrag zur Reinigung des Rathauses an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

TOP 17 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Soft- wareumstellung im Gewerbeamt

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage. Sie führte aus, dass mit Schreiben vom 28.06.2024 der Softwarehersteller der beim Gewerbeamt eingesetzten Gewerbesoftware „PC-Klaus“ u.a. mit geteilt hat, dass die Weiterentwicklung der Software zum 31.12.2025 eingestellt wird. Somit muss im Jahr 2025 eine Umstellung auf die neue Softwaregeneration VOIS|GESO erfolgen. GESO ist das Nachfolgeprodukt von PC-Klaus und basiert auf der VOIS-Plattform. Auf dieser Plattform setzt die Verwaltung bereits das Meldewesen und die Gebührenkasse ein. Durch die Erweiterung der Plattform mit der Gewerbesoftware GESO werden Synergien wie z.B. einheitlicher Datenbestand aufgrund der direkten Verbindung zum Melderegister sowie eine direkte Anbindung an die Gebührenkasse genutzt. Die Firma KommWis GmbH hat ein Angebot zur Umstellung der Gewerbesoftware nach VOIS|GESO abgegeben. Das Angebot ist mit einem rabattierten Lizenzpreis von 0,20 € pro Einwohner gegenüber dem eigentlichen Preis von 0,30 € pro Einwohner ausgestattet und bis zum 30.11.2024 gültig. Demnach liegen die einmaligen Kosten bestehend aus den Lizenzkosten und den Dienstleistungsaufwand für Beratung, Konfiguration und Einrichtung bei brutto 8.200,53 €. Hinzu kommen ggf. einmalige Kosten durch den Softwarehersteller. Aufgrund des wenig komplexen Datenbestands in der Software PC-Klaus gehen wir hier von 2 Tagen zu je 1.250,00 € netto aus. Das wären insgesamt 2.975,00 €. Die jährlichen Wartungs- und Pflegekosten sowie die Anwendungsbetreuung betragen 2.083,74 €. Bei der Beauftragung der Firma KommWis mit der Lieferung und Einrichtung der neuen Gewerbesoftware VOIS|GESO handelt es sich um eine Erweiterung der bereits eingesetzten Softwareplattform VOIS, welche nur von dieser Firma betrieben wird. Daher soll die Vergabe gem. § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO im Wege der Verhandlungsvergabe erfolgen. Der Verbandsgemeinderat beschlosst die Vergabe der Softwareumstellung im Gewerbeamt von PC-Klaus auf VOIS|GESO an die Firma KommWis GmbH, Mainz zum Angebotspreis. Weiter beschloss er die Übertragung der Aufgabe „Betrieb des Fachverfahrens für Gewerbewesen VOIS|GESO“ an den Zweckverband ZIDKOR.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Personalangelegenheiten beraten und beschlossen.