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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtsgericht Trier - Zwangsvollstreckung

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung (Az.: 23 K 61/24) soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch,

04.03.2026

10:30 Uhr

230, Sitzungssaal

Amtsgericht Trier,

Justizstraße 2,4,6,

54290 Trier

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Mertesdorf

lfd.

Nr.

Gemarkung

Flur,

Flurstück

Wirtschaftsart

u. Lage

Blatt

1

Mertesdorf

Flur 3

Nr. 301/1

Gebäude- und Freifläche

Hauptstraße 127

221

2347 BV 1

2

Mertesdorf

Flur 3

Nr. 308

Erholungsfläche

Schäkelsgarten

169

2347 BV 2

3

Mertesdorf

Flur 3

Nr. 309

Erholungsfläche

Schäkelsgarten

143

2347 BV 3

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Einfamilienhaus mit integrierter Garage, Hauptstr. 127, 54318 Mertesdorf;

Verkehrswert:

132.000,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

hausnahes Gartenland;

Verkehrswert:

2.270,00 €

Lfd. Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

hausnahes Gartenland;

Verkehrswert:

1.920,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 25.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.