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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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​​​​​​​Aus der Sitzung des Gemeinderates Gusterath vom 13.07.2022

Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende gab einige Hinweise zum Ablauf einer Einwohnerfragestunde und ging nochmals auf die vorhergehende Einwohnerfragestunde ein. Es waren keine schriftlichen Fragen eingereicht worden. Es wurden von 4 Einwohnerinnen und Einwohnern mündlich Fragen gestellt, die dann vom Vorsitzenden beantwortet wurden.

Sanierung Ruwerbrücke Gusterath-Tal / Ausschreibung und Beauftragung der Ingenieurleistungen gemäß HOAI-Leistungsphasen 3 + 4 (Stufe 1) und 5 - 9 (Stufe 2)

Vom Abdruck der umfangreichen Sitzungsvorlage wird hier abgesehen. Es wird für Interessierte auf die Niederschrift verwiesen, die beim Ortsbürgermeister eingesehen werden kann. Folgender Beschluss wurde mehrheitlich gefasst: Die Ortsgemeinde stimmt der Instandsetzungsvariante der Ruwer-Brücke (BW 6406 551) und den unter Federführung der Verwaltung zu beauftragenden Ingenieurleistungen entsprechend der HAOI „§ 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ zu. In Stufe I des Stufeningenieurvertrages sind vorerst die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) zu beauftragen. Optional folgt die Stufenvertragsfortführung mit der Stufe II der Leistungsphasen 5 bis 9 (Ausführungsplanung einschließlich Objektbetreuung).

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Planungsauftrages zur Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes

In der Gemeinderatssitzung am 27.08.2019 wurde die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes, unter Vorschaltung einer Dorfmoderation beschlossen. Mit der Durchführung der Dorfmoderation wurde in diesem Jahr begonnen. Die Dorfmoderation wird vom Büro BKS aus Trier begleitet und zeitnah abgeschlossen. Insofern kann mit der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes unmittelbar begonnen werden. Ein Zuwendungsbescheid seitens des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Dorferneuerungsprogramm 2022 i. H. v. 9.000,00 € liegt bereits vor. Mit Datum vom 16.08.2019 legte das Planungsbüro BKS ein Angebot i. H. v. 19.635,00 € vor. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18.08.2021 „5.2.2 Planungsleistungen“ dürfen Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren bis zu einer Auftragswertgrenze von 25.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots mit nur einem Planungsbüro verhandelt werden. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Dorfmoderation noch nicht abgeschlossen ist. Es kann trotzdem eine Fortschreibung des Dorferneuerungskonzepts erfolgen. Die Auswertung des beauftragten Planungsbüros BKS erfolgt in Kürze. BKS übernimmt auch die Dorfmoderation. Der Gemeinderat beschloss den Auftrag zur Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes an das Büro BKS zum Angebotspreis i. H. v. 19.635,00 zu vergeben.

Beratung und Beschlussfassung Bauantrag gemeindeeigenes Blockhaus

Es soll ein Bauantrag gestellt werden für das gemeindeeigene Blockhaus am Dorfplatz, neben dem jetzigen Unterstand. Die Hütte soll zur gelegentlichen Bewirtung und zur Nutzung bei Festlichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können.Der Gemeinderat beschloss, den Bauantrag für die Blockhütte an die Verbandsgemeinde zu richten. Dem Fachbereich 3 der Verbandsgemeinde liegen die Pläne und relevanten Daten der Hütte aus einem früheren genehmigten Antrag vor.

Beratung und Beschlussfassung Ausbau Ringstraße / Im Bilser

In einer früheren Gemeinderatssitzung wurde bereits der Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Ringstraße / Im Bilser erfasst. Nun geht es darum, dass jetzt ausgeschrieben werden soll. Aufgrund der derzeit herrschenden wirtschaftlichen Situation, der Materialknappheit, Lieferengpässe, und der Energie- und Transportkosten ergibt sich ein Kostenrisiko. Dieses kann teilweise durch Einbau einer Preisgleitklausel kompensiert werden. Der Gemeinderat beschloss, die Ausschreibung zum Ausbau der Ringstraße und der Straße Im Bilser gemäß dem bereits früher gefassten Grundsatzbeschluss jetzt zu starten.

Beratung und Beschlussfassung über die außerplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung eines Dienstfahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof

Bei dem Produktsachkonto 04/11430.0719 sind keine entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2022 für die Beschaffung eines Dienstfahrzeugs vorgesehen. Die Beschaffung muss daher als außerplanmäßige Ausgabe gem. § 100 Abs. 1 Satz 1 GemO realisiert werden. Hiernach sind u.A. außerplanmäßige Ausgaben zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis steht und die Deckung gewährleistet ist. Die Ortsgemeinde Gusterath hat derzeit vier Gemeindebedienstete beschäftigt. Zur Erledigung der täglichen Arbeiten stehen lediglich der gemeindliche Traktor sowie ein privater PKW zur Verfügung. Aufgrund des enormen Arbeitsaufkommens an den verschiedenen Einsatzorten in und um Gusterath ist eine Aufstockung des Fuhrparks unumgänglich und als dringendes Bedürfnis i.S.d. § 100 Abs. 1 Satz 1 GemO einzustufen. Die Deckung erfolgt über das Produktsachkonto 04/57320.0829. Die hier eingestellten Mittel für die Beschaffung von Mobiliar für das Bürgerhaus werden zurückgestellt und im Haushaltsjahr 2022 nicht verausgabt. Die Investitionen wurden durch Haushaltsvermerk gem. § 16 Abs. 3 GemHVO gegenseitig für deckungsfähig erklärt. Der Vorsitzende erklärt, dass es zunächst um einen Grundsatzbeschluss geht, überhaupt ein Fahrzeug anzuschaffen. Er schlägt die Anschaffung eines Pritschenfahrzeuges mit Doppelkabine vor. Nach Fassung des Grundsatzbeschlusses wird der Vorsitzende Angebote einholen. In der Gemeinderatssitzung vom September soll dann über die Vergabe entschieden werden. Der Gemeinderat beschloss die außerplanmäßige Ausgabe bei dem Produktsachkonto 04/11430.0719 für die Beschaffung eines Dienstfahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof i.H.v. maximal 25.000 €.

Mitteilungen

Bezüglich des geplanten „Romika-Festes“ findet noch eine Besprechung des Festausschusses statt.

Bezüglich des geplanten Radweges gab es bisher einige recht positive Rückmeldungen. Es soll noch bis Ende des Monats abgewartet werden, dann werden die restlichen Eigentümer abtelefoniert und weitere Schritte unternommen (Angebotsphase).

Das sog. Wochenendhaus der Gemeinde befindet sich in einem katastrophalen Zustand. Dieses ist bisher nicht versichert. Das soll jetzt aber nachgeholt werden. Aufgrund durch Vandalismus von vermutlich Jugendlichen muss ein Verbotsschild aufgestellt werden, damit die Gemeinde im Falle eines Schadens nicht haftbar gemacht werden kann. Die weitere Vorgehensweise bezüglich des Grundstücks soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen geklärt werden.

Zum Projekt Grundstück altes Kiewel-Haus soll im Bauausschuss beraten werden. Hier ist an eine kostengünstige Neugestaltung gedacht, um ein positives Erscheinungsbild zu erreichen, z.B. durch eine Bepflanzung (kein Brunnen).

Die Ergebnisse des 2. Bürgerworkshops zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge sollen auch im Bauausschuss beraten werden. Dazu gehören private und öffentliche Maßnahmen, wie z.B. die Anregung eine Elementarversicherung abzuschließen, der Objektschutz oder die Sicherung von Öltanks. Ein abschließender Bericht mit Handlungsempfehlungen soll im Ok-tober erfolgen.

Mit dem Ordnungsamt der VG ist ein Termin für eine Verkehrsschau am 15.09.2022 vereinbart. Daran soll auch ein Vertreter des ADAC teilnehmen.

Der Vorsitzende gab einige Erklärungen ab zur Facebookseite der Gemeinde. Diese wird betrieben, da vor allem jüngere Mitbürger/innen nicht das Amtsblatt lesen und durch Facebook eher erreicht werden können. Für nicht Kundige erklärte der Vorsitzende, dass Facebook persönliche Profile der Nutzer/innen enthält, darunter sind vielfach Seiten von Unternehmen und Institutionen des öffentlichen Lebens oder auch eigene Gruppen. Um nicht einer etwaigen Zensur der Betreiber privater Gruppen zu unterliegen, wurde eine eigene Gruppe der Ortsgemeinde erstellt, die vom Ortsbürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern mit facebook-Account administriert und moderiert wird. Die Gruppe hat nicht den Anspruch der voll-umfänglichen Information, sondern dient der bürgernahen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindeverwaltung. Sie ersetzt nicht das Mitteilungsmedium Amtsblatt, sondern stellt lediglich eine Ergänzung dazu im Bereich der sozialen Medien dar.

Der Vorsitzende erklärt den Stand der Planungen für das Baugebiet. Er bittet den Gemeinderat über eine kleinere Lösung nachzudenken, da ein Baugrundstück einer Erbengemeinschaft bisher nicht erworben werden konnte. Aus dem Rat wurde darum gebeten, fachlichen Rat zu suchen. Evtl. kann durch eine sog. Auflassung das Grundstück erworben werden. Das Problem ist, dass ein Mitglied der Erbengemeinschaft nicht erreichbar ist.

Die Situation des Außengeländes der KiTa stellt sich als problematisch dar. Es handelt sich um eine Staubwüste. Die Kinder sind dadurch immer völlig verschmutzt. Der Ortsbürgermeister will dieser halb eine Maßnahme mit dem Gemeindearbeiter starten.

Die Sitzbank am Höhenweg ist wieder hergestellt.

An den Vorsitzenden wurde ein Anliegen des Tennisvereins Gusterath herangetragen. Dort beabsichtigt man die Sanierung des Platzes 4. Es handelt sich dabei um den Familienplatz, dieser hat immer Vorrang für die Nutzung durch Familien. Vom Verein wurden dazu 3.600 € investiert. Es wird eine Unterstützung durch die Ortsgemeinde von 1.000 € beantragt. Die Zuwegung zum Tennisplatz führt über den gemeindlichen Bauhof. Die am Rand der Tennisplätze stehenden und hereinragenden Douglasien sind ein Problem. Die Plätze gehen dadurch kaputt. Es müsste auch eine Beschilderung im Ort, z.B. an der Schule erfolgen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Ortsgemeinde.

Der Vorsitzende berichtet von der außerordentlichen Ortsbürgermeisterbesprechung bei der Verbandsgemeinde. Die anwesenden Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes empfahlen den Ortsgemeinden, für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) zu gründen, damit alle Gemeinden daran partizipieren.

Nichtöffentliche Sitzung

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden noch Grundstücksangelegenheiten und Bauanträge beraten und beschlossen.