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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einsatz der Fördermittel zur energetischen Sanierung des Klärwerks bringt Entlastung für Gebührenzahlende

Die Verbandsgemeinde kann im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz eine Förderung von bis zu 540.000 Euro erhalten, um Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung durchzuführen. Der Förderbetrag errechnet sich nach der Einwohnerzahl. Nach dem Gesetz, das im Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, sind die Verbandsgemeinden für die Verwendung der Fördermittel verantwortlich. Sie haben die Ortsgemeinden angemessen zu beteiligen. Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes hat der Verbandsgemeinderat im April beschlossen, die Hälfte der Fördermittel für gemeindliche Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden. Es sind jedoch nur Maßnahmen förderfähig, die in der Positivliste des Landes vermerkt sind. Der Förderantrag der Verbandsgemeinde, der alle Maßnahmen beinhalten muss, ist bis spätestens Ende Januar 2024 einzureichen. Die Fördermaßnahmen müssen bis Anfang 2026 geplant und durchgeführt und bis Mitte 2026 abgerechnet sein. In Anbetracht des Fachkräfte- und Materialmangels im Bausektor stellt dies eine Herausforderung dar.

Zunächst haben wir die Mittelverwendung für die LED Umrüstung der Straßenbeleuchtung geprüft. Unklar ist, ob diese Maßnahme der Positivliste des Landes entspricht. Hierzu stehen noch Gespräche zwischen dem Gemeinde- und Städtebund und dem Ministerium an.

Als weitere realistische Möglichkeit haben wir den Einsatz der Fördermittel für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Bereich des Klärwerkes analysiert. Nach einer Untersuchung stehen hier Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von insgesamt 2,8 Mio. Euro an. Als förderfähige Teilprojekte haben wir dem Verbandsgemeinderat die Installation von PV-Anlagen im Bereich der Kläranlage mit einem Kostenvolumen von 400.000 Euro sowie den Einbau einer energetisch effizienteren Belüftung der biologischen Reinigungsstufe mit einem Kostenvolumen von 140.000 Euro vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sind im vorgeschriebenen Zeitfenster umsetzbar. Diese Maßnahmen entlasten die Gebührenzahlenden im Bereich Abwasser und tragen dazu bei, dass die Abwassergebühren voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht angehoben werden müssen.

Die Fördersumme in Höhe von 540.000 Euro ist nur ein kleiner Beitrag zu dem vor uns liegenden energetischen Umbauprozess, von Seiten des Landes sind jedoch weitere Förderangebote angekündigt, an denen wir uns als Verbandsgemeinde gemeinsam mit den Ortsgemeinden ebenfalls beteiligen werden.

Ich wünsche Ihnen eine schöne und erholsame Sommerzeit!

Herzliche Grüße
Stephanie Nickels
Ihre Bürgermeisterin