Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Jutta Gard-Becker fand am 29.05.2024 in der Gaststätte-Restaurant "Wirtsgarten" eine 36. Sitzung des Gemeinderates Lorscheid statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Es gab seitens der Zuhörer keine Fragen.
TOP 2 Mitteilungen
Die Vorsitzende informierte, dass Westenergie einen Klimaschutzpreis ausgeschrieben hat. Hierfür hat die Bürgermeisterin die Ortsgemeinde angemeldet. Nun können sich Firmen, Vereine und Institutionen mit Projekten bewerben. Infos hängen im Schaukasten am Dorfsaal oder können unter Westenergie.de/Klimaschutzpreis nachgelesen werden.
Die Vorsitzende berichtete dem Rat, dass der Bewilligungsbescheid zur Teilnahme und Schuldenübernahme in Höhe von 46.901,00 € am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ für die Ortsgemeinde am 13.05.2024 eingegangen ist.
Die Ortsbürgermeisterin teilte mit, dass die Haushaltssatzung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit einigen Einschränkungen genehmigt wurde. Das Schreiben hat sie allen Ratsmitgliedern zukommen lassen.
Die Vorsitzende unterrichtete den Rat, dass die Ergebnisse der Bohrkerne im Bereich des Glasfaserausbaus mittlerweile vorliegen. Mit den beiden Beigeordneten und dem Bauausschuss wurden die Berichte auch bereits besprochen. Da etliche Bohrkernauswertungen nicht den Vorgaben entsprechen, wird mit Westnetz, der bauausführenden Firma und mit Herrn Rainer Prem von der VG Ruwer ein Termin vereinbart und versucht zu einer Einigung zu kommen. Fest steht, dass letztendlich ein einwandfreier Straßenbelag gefordert wird.
Die Vorsitzende teilt den Ratsmitgliedern mit, dass der gemischte Chor Lorscheid aufgelöst ist. Das Guthaben des Chores ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung unter Verwahrgelder hinterlegt. Sollte innerhalb von 5 Jahren ein neuer Chor gegründet werden, wird diesem das Guthaben übertragen, ansonsten muss die Ortsgemeinde das Geld für soziale Zwecke verwenden.
TOP 3 Vergaben
TOP 3.1 Vergaben: Beratung und Beschlussfassung über die
Auftragsvergabe zur Umrüstung der restlichen Straßen- beleuchtung auf LED Technik
In der Gemeinderatssitzung vom 06.12.2023 hat die Ortsgemeinde beschlossen, die Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag zu unterzeichnen. Die Zusatzvereinbarung bietet der Ortsgemeinde die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm für LED Straßenbeleuchtung zu vereinbaren. Der Ortsgemeinde liegt ein Angebot der Firma Westnetz GmbH vom 23.05.2024 für die Umstellung von 50 Straßenleuchten auf LED Technik vor. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 29.764,88 € brutto. Der Austausch bzw. Sanierung der Straßenbeleuchtung hat sich in ca. 6 Jahren amortisiert. Nach Prüfung des Angebotes durch die Verwaltung wird der Ortsgemeinde empfohlen, den Auftrag an Westnetz zu vergeben. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe zur Umstellung der noch nicht umgerüsteten Straßenleuchten auf LED Technik lt. vorliegendem Angebot in Höhe von 29.764,88 € brutto an Westnetz GmbH, ohne die Leuchten der Verkehrsanlage Hanfstücker (da diese ausgebaut werden soll). Verweis: siehe TOP 4.1
TOP 4 Straßenausbau "Hanfstückern"
TOP 4.1 Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der
Verkehrsanlage "Hanfstücker"
Die Verkehrsanlage „Hanfstücker“ soll infolge größerer Schäden und des schlechten Allgemeinzustandes ausgebaut werden. Im Zuge der Planung soll geprüft werden, ob die Straßenbeleuchtung gegebenenfalls auch erneuert werden muss. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, vorerst die Verkehrsanlage Hanfstücker nicht auf LED umzustellen und abzuwarten bis die Planung der Verkehrsanlage abgeschlossen ist. Die Verkehrsanlage „Hanfstücker“ soll von der Hauptstraße (L 149) kommend bis zum letzten Baugrundstück innerhalb der Ortsrandsatzung ausgebaut werden. Eine Beteiligung der Verbandsgemeindewerke ist in Teilstücken vorgesehen. Der genaue Umfang wird derzeit noch geprüft. Der Gemeinderat beschloss, die Verkehrsanlage „Hanfstücker“ auszubauen.
TOP 4.2 Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen zum Ausbau
Es wird auf den vorherigen Tagesordnungspunkt (inkl. Beschlussvorlage) verwiesen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Planungskosten sind im Haushalt 2024 eingestellt. Der Ausbau ist im Haushalt 2025 vorgemerkt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens für die benötigten Ingenieurleistungen beauftragt. Die Vorsitzende wird mit Zustimmung der Beigeordneten beauftragt, den Planungsauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung wiederkehrender Ausbaubeiträge für die Jahre 2022 und 2023 in der Ortsgemeinde Lorscheid
Die Ortsgemeinde Lorscheid hat nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Verkehrsanlagen erneuert. Straßenbaumaßnahme ist der Ausbau der Verkehrsanlagen „Flachsfelder“ und „Zum Wirtsgarten“. Die im Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit) entstandenen Aufwendungen für die Erneuerung, Erweiterung, Umbau und Verbesserung der Verkehrsanlagen sind mit Ablauf des 31.12.2022 und 31.12.2023 abzurechnen. Die Investitionsaufwendungen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 werden entsprechend der Festlegung in der Ausbaubeitragssatzung abgerechnet. Die Investitionsaufwendungen für das Jahr 2022 werden abgerechnet. Die Gesamtaufwendungen für das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit) belaufen sich auf 231.841,74 €. Der Anteil der VG-Werke beläuft sich auf 34.235,00 €. Als Zwischensumme verbleiben 197.606,74 €. Hiervon muss der Gemeindeanteil (30 %) in Höhe von 59.282,02 € abgezogen werden. Ergibt umlagefähige Aufwendungen von 138.324,72 €. Bei einer gewichteten beitragspflichtigen Fläche von 341.515 m² errechnet sich ein voraussichtlicher Beitragssatz für das Jahr 2022 von 0,40503 €/m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche (gew.beitr.pfl.Gr.fläche). Der Beitragssatz kann sich bis zur Bescheiderstellung, aufgrund von Gewerbean- und –abmeldungen u. a., noch geringfügig ändern. Die Investitionsaufwendungen für das Jahr 2023 werden ebenfalls abgerechnet. Die Gesamtaufwendungen für das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit) belaufen sich auf 43.670,89 €. Hiervon muss der Gemeindeanteil (30 %) in Höhe von 13.101,27 € abgezogen werden. Ergibt umlagefähige Aufwendungen von 30.569,62 €. Bei einer gewichteten beitragspflichtigen Fläche von 348.887 m² errechnet sich ein voraussichtlicher Beitragssatz für das Jahr 2023 von 0,08762 €/m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche (gew.beitr.pfl.Gr.fläche). Der Beitragssatz kann sich bis zur Bescheiderstellung, aufgrund von Gewerbean- und –abmeldungen u. a., noch geringfügig ändern.
Allgemein:
Die Ortsgemeinde Lorscheid übernimmt satzungsgemäß von den entstandenen Kosten einen Gemeindeanteil von 30 %. Die verbleibenden Kosten werden durch die gewichtete beitragspflichtige Gesamtfläche geteilt und ergeben den gewichteten Beitragssatz. Die Summe der beitragspflichtigen Flächen für das Jahr 2022 beläuft sich auf 341.515 m². Die beitragspflichte Fläche hat sich gegenüber dem Vorjahresbescheid geändert, da die bis 31.12.2021 verschonten Verkehrsanlagen Wellscheider Straße (Ohne Nebenarm, Flur 10 Flurstück 33/1), Neugasse, Borngasse und Schmiedegasse nun ebenfalls herangezogen werden. Die Summe der beitragspflichtigen Flächen für das Jahr 2023 beläuft sich auf 348.887 m². Die beitragspflichte Fläche hat sich gegenüber dem Vorjahresbescheid geändert, da die Verkehrsanlage „Im Geißbungert“ bis 31.12.2022 verschont war und nun ebenfalls herangezogen wird. Die Beitragsbescheide werden nach Bekanntgabe im Amtsblatt zugestellt. Nach Bekanntgabe der Bescheide werden die Beiträge nach Ablauf eines Monats zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat beschloss die Investitionsaufwendungen für die Jahre 2022 und 2023 abzurechnen. Der Beitragssatz für das Jahr 2022 beläuft sich auf 0,40503 €/m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche (gew.beitr.pfl.Gr.fläche). Der Beitragssatz für das Jahr 2023 beläuft sich auf 0,08762 €/m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche (gew.beitr.pfl.Gr.fläche).
TOP 6 Zustimmung der Ortsgemeinden zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. In der Ortsgemeinde Lorscheid ist eine Potentialfläche von 24,2 ha für Photovoltaikanlagen ausgewiesen worden. Zu beachten ist, dass im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes nachzuweisen ist, dass keine Landwirte oder Pächter, insbesondere durch die Überplanung von im ROP ausgewiesenen gut bis sehr gut geeigneten landwirtschaftlichen Nutzflächen, in ihrer Existenz bedroht werden. Die Ortsgemeinde Lorscheid stimmte der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu. Im Rahmen des konkreten Bauleitplanverfahrens (Bebauungsplan) ist nachzuweisen, dass keine Landwirte oder Pächter, insbesondere durch die Überplanung von im Raumordnungsplan ausgewiesenen gut bis sehr gut geeigneten landwirtschaftlichen Nutzflächen, in ihrer Existenz bedroht werden.