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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung Ersatzperson Dr. Seider

über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Mertesdorf gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO). Herr Andreas Stüttgen hat sein Ratsmandat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl des entsprechenden Wahlvorschlags in den Gemeinderat einzuberufen.

Als Ersatzperson wird demzufolge

Frau Dr. Annegret Seider

in den Gemeinderat Mertesdorf berufen. Sie hat die Wahl angenommen.

Mertesdorf, den 18.07.24
Andreas Stüttgen, Gemeindewahlleiter