über die Berufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat Pluwig gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO). Frau Annelie Scherf ist aufgrund der Wahl zur Ortsbürgermeisterin aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl des entsprechenden Wahlvorschlags in den Ortsgemeinderat einzuberufen. Als Ersatzperson wird demzufolge
Herr Thomas Fischer
in den Ortsgemeinderat Pluwig berufen. Er hat die Wahl angenommen.