Unter dem Vorsitz von Thomas Kluge fand am 02.07.2024 in der Gemeindehalle, 54316 Bonerath eine Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Bonerath statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen
Bei der Firma Förch wurden 600 kg Asphalt-Pflaster in Eimern zu je 25 kg zum Preis von 884,91 € inkl. Fracht, Verpackung, Maut und Steuer geordert. Die Lieferung erfolgte heute. Der Asphalt dient zur Reparatur der Bürgersteige und Straßen in Eigenleistung. Das Produkt enthält Härter und ist deshalb für die Arbeiten besser geeignet als der Kaltbitumen der Tiefbaukolonne der VG Ruwer, welcher erst durch Befahren und bei großer Hitze nach mehreren Tagen härtet.
TOP 2 Verpflichtung der Ratsmitglieder
Auf Grund der stattgefundenen Kommunalwahlen sind die gewählten Ratsmitglieder durch die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin zu verpflichten. Gabriele Terres weist die neu gewählten Ratsmitglieder auf ihre Rechte sowie die gewissenhafte Erfüllung ihre Pflichten hin und verweist insbesondere auf die §§ 20, 21, 22 und 30 der Gemeindeordnung. Sodann verpflichtet sie jedes einzelne Mitglied per Handschlag.
TOP 3 Wahl eines Ortsbürgermeisters (m/w/d)
Grundsätzlich werden die Ortsbürgermeister/innen durch die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde gewählt (§ 53 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung - GemO). Ist jedoch kein/e Bewerber/in zur Wahl angetreten, so fällt die Wahl aus (§ 53 Abs. 2 S. 1 GemO) und der Ortsbürgermeister wird vom Ortsgemeinderat nach den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Aus dem Rat wird Thomas Kluge zur Wahl vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Thomas Kluge nimmt den Wahlvorschlag an. Nach vorheriger Beschlussfassung beauftragt die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Gabriele Terres die Ratsmitglieder Andrea Steffen und Stefan Jonas mit der Durchführung und Auszählung der Wahl. Die Wahlurne wird kontrolliert. Nachdem auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen ist, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen den Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GemO. Die Stimmenauszählung ergibt, dass Thomas Kluge zum Ortsbürgermeister gewählt wurde. Er nimmt die Wahl an.
Wahlergebnis: 6 Ja-Stimmen (einstimmig)
TOP 4 Ernennung des Ortsbürgermeisters (m/w/d), Vereidigung
und Einführung in das Amt, Vorlage: IV/050/2024/02
Sachverhalt und Rechtslage:
Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO ist der Ortsbürgermeister zum Beamten zu ernennen. Gabriele Terres verliest die Ernennungsurkunde und händigt sie aus. Sodann wird der Amtseid geleistet und Thomas Kluge wird per Handschlag in sein Amt eingeführt. Er übernimmt den Sitzungsvorsitz. Als Ortsbürgermeister verliert Thomas Kluge kraft Gesetzes sein Mandat als Ratsmitglied (§ 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz – KWG). Gem. § 45 Abs. 1, 2 KWG wird somit die Person des Wahlvorschlags mit der nächsthöheren Stimmenzahl als Ersatzperson in den Rat berufen. Dies ist vorliegend Frau Gabriele Terres. Sie nimmt die Wahl an und Thomas Kluge verpflichtet sie unter Verweis auf die §§ 20, 21, 22 und 30 GemO per Handschlag als Ratsmitglied.
TOP 5 Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und
Einführung in das Amt
TOP 5.1 Wahl des Ersten Beigeordneten (m/w/d), Vereidigung
und Einführung in das Amt
Auf Grund der Kommunalwahl 2024 ist es erforderlich, für die kommende Wahlperiode bis 2029 einen neuen Ersten Beigeordneten (m/w/d) zu wählen. Laut Hauptsatzung der Ortsgemeinde hat Bonerath bis zu 2 Beigeordnete. Aus dem Rat werden Gabriele Terres und Manuel Terres zur Wahl der / des Ersten Beigeordneten vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Manuel Terres lehnt den Wahlvorschlag ab, Gabriele Terres nimmt den Wahlvorschlag an. Nach vorheriger Beschlussfassung beauftragt Ortsbürgermeister Kluge die Ratsmitglieder Andrea Steffen und Lucas Scherf mit der Durchführung und Auszählung der Wahl. Die Wahlurne wird kontrolliert. Nachdem auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen ist, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen den Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GemO. Die Stimmenauszählung ergibt, dass Gabriele Terres zur Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Bonerath gewählt ist. Sie nimmt die Wahl an.
Wahlergebnis: 6 Ja-Stimmen (einstimmig)
Im Anschluss verlas der Ortsbürgermeister die Ernennungsurkunde und übergibt sie. Nach erfolgter Vereidigung führt Thomas Kluge Frau Terres per Handschlag in das Amt der Ersten Beigeordneten ein.
TOP 5.2 Weitere Beigeordnete
Auf Grund der Kommunalwahl 2024 ist es erforderlich, für die kommende Wahlperiode bis 2029 einen neuen weiteren Beigeordneten (m/w/d) zu wählen. Laut Hauptsatzung der Ortsgemeinde hat Bonerath bis zu 2 Beigeordnete. Aus dem Rat wird Manuel Terres zur Wahl des weiteren Beigeordneten vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Manuel Terres nimmt den Wahlvorschlag an. Nach vorheriger Beschlussfassung beauftragt Ortsbürgermeister Kluge die Ratsmitglieder Andrea Steffen und Lucas Scherf mit der Durchführung und Auszählung der Wahl. Die Wahlurne wird kontrolliert. Nachdem auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen ist, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen den Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GemO. Die Stimmenauszählung ergibt, dass Manuel Terres zum weiteren Beigeordneten der Ortsgemeinde Bonerath gewählt ist. Er nimmt die Wahl an.
Wahlergebnis: 6 Ja-Stimmen (einstimmig)
Im Anschluss verliest der Ortsbürgermeister die Ernennungsurkunde und übergibt sie. Nach erfolgter Vereidigung führt Thomas Kluge Herrn Terres per Handschlag in das Amt des weiteren Beigeordneten ein.
TOP 6 Vergaben
Anschaffung eines Böschungs-Mulchers mit Heckantrieb
Der Zanon-Mulcher der Gemeinde ist defekt. ER wurde bereits mehrfach in Eigenleistung repariert. Die Kosten für ein günstiges Modell belaufen sich auf ca. 3.500 €, ein höherwertiger kostet ca. 7.000 € inkl. Fracht und Steuer. Es liegt ein Angebot für einen Boxer-Mulcher 125 z um Preis von 3.510 € brutto vor. Allerdings beträgt die Lieferzeit drei Monate. Ein vergleichbarer Mulcher wurde z um Preis von 2.140 € inkl. Zapfwelle, Fracht und Steuer ermittelt, der sofort lieferbar ist. Da noch Haushaltsmittel in Höhe von 2.350 € verfügbar sind, wurde das Modell SBF-VAM 125 geordert. Der Ortsgemeinderat stimmt nachträglich der Auftragsvergabe zur Beschaffung des SBF-VAM-125 Mulchers zu.