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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Lorscheid - Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Lorscheid,

Teilgebiet „Nördlich und Südlich der L 149“ –

Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlagen –

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Lorscheid hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 beschlossen, den oben bezeichneten Bebauungsplan aufzustellen. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat in gleicher Sitzung, dass Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Vorgesehen ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist mit Datum vom 27.06.2025 gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Flächennutzungsplan ist damit wirksam. Der in Rede stehende Bebauungsplan gilt insofern als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht. Zur Information der Öffentlichkeit kann der Bebauungsplanentwurf, nebst Begründung, Textliche Festsetzungen, Umweltbericht, Bestand der Biotoptypen sowie der Brutvogeluntersuchung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

28.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter www.ruwer.de – Bauen & Wirtschaft – Planverfahren – Lorscheid eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 während der Dienststunden zur Einsicht bereit. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Sie sollen elektronisch über die E-Mail-Adresse bauleitplanung@ruwer.de übermittelt werden, können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Jutta Gard-Becker, Ortsbürgermeisterin