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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Jahresabschluss 2025

Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsrates der „Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier (KRT), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)“ am 20.04.2026

Vorsitzender des Verwaltungsrates:

Herr Manuel Follmann, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates:

Herr Johannes Kuhl, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld

Mitglieder des Verwaltungsrates:

Herr Leo Wächter, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

Herr Thomas Scheppe, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun

Herr Hans Peter Böffgen, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein

Herr Jürgen Karst, Vorstand der Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR

Herr Arianit Besiri, Bürgermeister der Gemeinde Morbach

Herr Stefan Ding, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hermeskeil

Herr Alfons Reusch, Werkleiter der Verbandsgemeinde Prüm (mit Vollmacht für die Verbandsgemeinde Prüm)

Herr Thomas Hoffmann, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer

Herr Christian Scholtes, Beigeordneter der Verbandsgemeinde Schweich

Herr Marcus Konrad, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher

Herr Nicolai Lichter, Vorstand der Südeifelwerke AöR

Herr Joachim Rodenkirch, Bürgermeister der Stadt Wittlich

Herr Christian Rauen, Bereichsleiter Anlagen und Netze (mit Vollmacht für die SWT AöR)

Herr Ralf Zorn, Vorstand der Saar-Mosel Werke Konz AöR

Frau Simone Thiel, Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell (bis TOP 5)

Frau Dr. Tamara Breitbach, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Thalfang

Vorstand des Verwaltungsrates:

Herr Harald Guggenmos, 1. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Schweich

stellvertretender Vorstand des Verwaltungsrates:

Herr Wolfgang Hauth, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues

Weiterhin waren anwesend:

Herr Christof Lichter, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Bitburger-Land

Herr Herbert Gierenz, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Arzfeld

Herr Bernd Goeblet, Werkleiter der Stadtwerke Bitburg

Frau Candy Ebbecke, Stadtwerke Bitburg

Herr Christina Schirmer, stellv. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Hermeskeil

Herr Alexander Forster, Verbandsgemeindewerke Hermeskeil

Herr Günther Alt, Werkleiter der Gemeindewerke Morbach

Herr Matthias Clemens, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Speicher

Frau Annegret Heinz, Werkleiterin der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land

Herr Martin Kurzweil, Werkleiter der Stadtwerke Wittlich

Herr Sebastian Schmitz, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Ruwer

Herr Karsten Binder, SWT Trier AöR

Herr Patrick Peukert, Geschäftsführer KVRT GmbH

Herr Jannik Schmitt, technischer Vorstand Verbandsgemeindewerke Schweich AöR

Herr Nicolas Hayer, -Schriftführer-, Verbandsgemeindewerke Schweich

entschuldigt fehlten:

Frau Janine Fischer, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Bitburger Land

Herr Heiko Jakobs, Bürgermeister der Stadt Bitburg

Herr Johannes Saxler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kelberg und

Verbandsvorsteher des Abwasserzweckverbandes Oberes Trierbachtal

Im Sitzungsraum des IRT Föhren fand am 20.04.2026 um 10:00 Uhr eine Sitzung des Verwaltungsrates der „Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier (KRT), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)“ statt.

Tagesordnung

Nichtöffentlicher Teil:

1.

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzungseinladung und der Tagesordnung, sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Verwaltungsrates

(§ 8 Abs. 10 der Anstaltssatzung)

3.

Mitteilungen

4.

Änderung der Satzung der KRT AöR

5.

Sachstandsbericht KRT AöR/KVRT GmbH

6.

Jahresabschluss der KRT AöR 2025

7.

Wirtschaftsplan KRT AöR 2026

8.

Personalangelegenheiten

9.

Nachwahl einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung der KVRT GmbH

10.

Verschiedenes

1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzungseinladung und der Tagesordnung, sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Manuel Follmann eröffnete die Sitzung der Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier AöR und begrüßte die Verwaltungsmitglieder. Auf seine Nachfrage hin bestanden keine Einwände bezüglich der Anwesenheit der Gäste in der Sitzung und zur vorgelegten Tagesordnung. Sie war damit genehmigt.

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Verwaltungsrates (§ 8 Abs. 10 der Anstaltssatzung)

- Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsrat stimmt der Niederschrift der letzten Sitzung (19.03.2025)

zu.

- Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

3. Mitteilungen

Hierzu erfolgten keine Wortmeldungen

4. Änderung der Satzung der KRT AöR

Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Schweich, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Schweich, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR. Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Trier-Land, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Trier-Land, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Zum 01.01.2027 werden die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-kues AöR. Die jeweiligen Verbandsgemeindewerke werden somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Sie sollen anstelle der Verbandsgemeinde im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Träger bei der KRT AöR werden. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe b) der Satzung bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger. Eine Beschlussvorlage wird den Trägern erstellt. Nach Vorlage aller Beschlüsse wird die Satzungsänderung vollzogen.

5. Sachstandsbericht KRT AöR/KVRT GmbH

Im Geschäftsjahr 2025 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans BR 16 „Klärschlammverwertung Ruwerer Straße“ weiter vorangetrieben. Die Planunterlagen wurden überarbeitet, ergänzt und den zuständigen Fachbehörden zur Abstimmung vorgelegt. Die öffentliche Auslegung der überarbeiteten Unterlagen fand im Zeitraum vom 02.07.2025 bis 15.08.2025 statt und wurde von einer erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange begleitet. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Anschluss ausgewertet und im Rahmen der erforderlichen Abwägung berücksichtigt. Mit dem Satzungsbeschluss des Stadtrates Trier vom 09.12.2025 wurde das Bauleitplanverfahren abgeschlossen, sodass die bauleitplanerischen Grundlagen für die weiteren Projektschritte nun vorliegen. Parallel hierzu wird derzeit die Bearbeitung der Förderunterlagen fortgeführt. Dies umfasst die Zusammenstellung und Dokumentation aller technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Grundlagen, die für die Einreichung des Förderantrags erforderlich sind. Die Antragstellung wird kurzfristig erwartet. Zudem wurden die notwendigen Vorarbeiten für die im weiteren Projektverlauf anstehenden Vergabeverfahren fortgesetzt. Dies betrifft sowohl die funktionale Ausschreibung, die auf die spätere Beauftragung eines Generalunternehmers zur Errichtung der Anlage ausgerichtet ist, als auch die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplans BR 16. Die hierfür erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen sollen im laufenden Geschäftsjahr vergeben werden. Die Bietergemeinschaft Kocks Consulting GmbH / SPS Energie GmbH bereitet die funktionale Ausschreibung so vor, dass bei Bedarf ein wettbewerblicher Dialog durchgeführt werden kann, sodass im Geschäftsjahr 2026 die Einleitung der maßgeblichen Vergabeschritte vorgesehen sind.

6. Jahresabschluss der KRT AöR 2025

Auf die Anlage 01 wird verwiesen.

- Beschlussvorschlag:

1. Der Jahresabschluss der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR zum 31.12.2025 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € und einer Bilanzsumme von 620.375,00 € wird festgestellt.

2. Auf die Beauftragung eines Abschlussprüfers wurde verzichtet, da

Einrichtungen, deren Umsatzerlöse weniger als 1 Mio. € jährlich betragen, von der Prüfung befreit sind. (Landesverordnung über die Prüfung von kommunaler Einrichtungen: § 1 Nr. 2)

3. Dem Vorstand wird für das Jahr 2025 Entlastung erteilt.

- Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss ist einstimmig angenommen.

7. Wirtschaftsplan KRT AöR 2026

Der Wirtschaftsplan ist als Anlage beigefügt. (Anlage 02)

- Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat stimmt dem Wirtschaftsplan 2026 zu.

- Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss ist einstimmig angenommen.

8. Personalangelegenheiten

Herr Guggenmos scheidet zum 31.12.2026 aufgrund des Eintritts in den Ruhestand als Vorstand der KRT AöR aus. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, Herrn Jannik Schmitt, Technischer Vorstand der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, mit Wirkung zum 01.01.2027 als Nachfolger zum Vorstand der KRT AöR zu bestellen.

- Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat beschließt, Herrn Jannik Schmitt, Technischer Vorstand

der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, mit Wirkung zum 01.01.2027

zum Vorstand der KRT AöR zu bestellen.

- Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss ist einstimmig angenommen.

9. Nachwahl einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung der KVRT GmbH

Aus der Mitte des Verwaltungsrates wurde Herr Arianit Besiri vorgeschlagen.

- Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsrat stimmt der Bestellung von Herr Arianit Besiri als Vertretung für die Gesellschafterversammlung der KVRT GmbH zu.

- Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Herr Arianit Besir nahm die Wahl an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

10. Verschiedenes

Die nächste Sitzung sollte am 26.11.2026 um 09:30 Uhr in Präsenz erfolgen.

Mit einem Dank an alle Teilnehmer schloss der Vorsitzende die Sitzung um 11:00 Uhr.

Vorsitzender                        Vorstand                                Schriftführer

gez. Manuel Follmann        gez. Harald Guggenmos        gez. Nicolas Hayer

Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) 

Beschlussvorlage

Veränderung der Trägerschaft zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027

Sachverhalt:

Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Schweich, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Schweich, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR. Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Schweich überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR.

Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Trier-Land, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Trier-Land, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Trier-Land überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR.

Zum 01.01.2027 werden die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR. Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR.

Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat/Verwaltungsrat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR zu.

- Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich.

- Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land.

- Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum 01.01.2027 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.

Lagebericht der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR, Trier für das Geschäftsjahr 2025

I. Grundlagen der Anstalt

1. Geschäftsmodell der Anstalt

Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung sowie und soweit noch möglich, die landwirtschaftliche Verwertung.

II. Wirtschaftsbericht

1. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr erfolgte die Konzeptionierung zur Realisierung der erforderlichen Anlagen zur thermischen Verwertung des Klärschlammes der Anstaltsträger.

2. Darstellung der Lage des Unternehmens

2.1 Darstellung der Ertragslage und des Geschäftsergebnisses

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die

Betriebsführung.

2.2 Darstellung der Finanzlage

Die Liquidität war im Geschäftsjahr und danach jederzeit gewährleistet.

2.3 Darstellung der Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum 31.12.2025 beträgt 620 T€.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1./2. Chancen- und Risikobericht

Für die Anstalt ist es sehr bedeutend, potenzielle Risiken regelmäßig und frühzeitig zu erkennen, zu minimieren und zu vermeiden. Durch die Fortschreibung der Planung, Beobachtung von bevorstehenden Gesetzesänderungen und ihrer Auswirkungen auf sachliche Erfordernisse, ist ein Risikofrüherkennungssystem praktisch installiert. Der Vorstand achtet auf einen stetigen Informationsfluss.

3. Prognosebericht

Die zentrale Herausforderung der kommenden Geschäftsjahre besteht weiterhin in der Realisierung der erforderlichen Anlage bzw. Anlagen zur thermischen Verwertung des Klärschlammes der Anstaltsträger. Neben dem priorisierten Standort im Bereich der Hauptkläranlage der Stadt Trier (SWT) werden weiterhin das Industriegebiet am Flugplatz Bitburg sowie – mit Einschränkungen hinsichtlich des Planungsfortschritts – das geplante Industrie- und Gewerbegebiet auf der Mehringer Höhe betrachtet. Darüber hinaus stellt die Abfallentsorgungsanlage Mertesdorf bei entsprechendem Bedarf einen grundsätzlich geeigneten Alternativstandort dar. Der ursprünglich ebenfalls in Betracht gezogene Standort Hermeskeil steht aufgrund zwischenzeitlicher privater Veräußerung nicht mehr zur Verfügung. Der Fokus liegt zunächst auf der Entwicklung des Standortes Trier. Hier ergeben sich erhebliche Synergieeffekte, insbesondere im energetischen Bereich (u. a. Nutzung von Klärgas, Integration von Photovoltaikanlagen, Anbindung an das Nahwärmenetz sowie Reduzierung von Transportaufwendungen und betriebliche Synergien). Grundlage hierfür bildet der durch die SWT entwickelte und fortgeschriebene Businessplan.

Auf Basis des durch den Stadtrat Trier am 09.12.2025 gefassten Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan BR 16 wird derzeit von einer planmäßigen Fortführung des Projektes ausgegangen.. Parallel hierzu werden die technischen Planungen weitergeführt und die erforderlichen Fachgutachten (insbesondere zu Luft, Geruch, Lärm und Staub) erstellt. Für den weiteren Projektfortschritt ist vorgesehen, im kommenden Geschäftsjahr die funktionale Ausschreibung im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs durch eine beauftragte Bietergemeinschaft vorzubereiten. Ziel ist die Beauftragung eines Generalunternehmers zur schlüsselfertigen Errichtung der Anlage. Ergänzend hierzu ist die Vergabe ingenieurtechnischer Leistungen zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen vorgesehen. Zudem wird kurzfristig die Einreichung eines Förderantrags erwartet, um die Finanzierung des Vorhabens abzusichern.

Die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung wurden bereits im Jahr 2023 abgeschlossen. Im Zuge dessen wurden drei technische Varianten entwickelt und wirtschaftlich bewertet. Die Varianten 1A und 1B sehen eine kombinierte Auskopplung von Wärme und Strom vor, während Variante 2 eine autarke Anlagenlösung ohne Energieauskopplung darstellt. Sämtliche Varianten sind grundsätzlich auch auf alternative Standorte übertragbar. Nach aktueller Zeitplanung wird angestrebt, mit dem Bau der Anlage Ende des kommenden Jahres zu beginnen, vorbehaltlich des planmäßigen Abschlusses der Genehmigungs- und Vergabeverfahren. Die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen erfolgt über die KRT-AöR, die entsprechende Kommunaldarlehen am Kapitalmarkt aufnimmt und diese

bedarfsgerecht an die KVRT GmbH weiterleitet. Die Refinanzierung erfolgt über die Entsorgungsentgelte, aus denen sowohl Zins- als auch Tilgungsleistungen gedeckt werden.

Vor dem Hintergrund steigender regulatorischer Anforderungen an die Klärschlammentsorgung bestätigt sich die strategische Ausrichtung zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung als sachgerecht und zukunftsorientiert. Auch unter den aktuell angespannten Rahmenbedingungen auf den Düngemittelmärkten stellt die thermische Verwertung mit anschließender Nutzung der entstehenden Aschen – insbesondere unter ökologischen Gesichtspunkten wie dem Grundwasserschutz – eine nachhaltige und langfristig tragfähige Lösung dar.

Harald Guggenmos, (Vorstand)

Anhang der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR, Trier für das Geschäftsjahr 2025

Allgemeine Angaben

Die KRT AöR wurde durch die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2019 gegründet. Es gilt die Anstaltssatzung in der Fassung vom 22. März 2019. Der Sitz der Anstalt ist Schweich, er ist nicht im Handelsregister eingetragen. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Forderungen sind mit dem Nennwert bilanziert. Das Guthaben bei Kreditinstituten und das Eigenkapital wurden zum Nennwert bilanziert. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zu Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens enthält folgende Darstellung:

                                     01.01.2025    Zuführung   Verwendung     31.12.2025

                                     €                                                                 €                

Beteiligung an der         50.500,00        0,00         0,00                    50.500,00

KVRT GmbH

Ausleihungen an die    500.000,00       0,00         0,00                   500.000,00

KVRT GmbH

Bei der Ausleihung handelt es sich um Darlehen an die KVRT GmbH. Die Tilgung des Darlehens erfolgt zum 31.12.2026 zu 100 %.

Forderungen

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals enthält folgende Darstellung:

                            01.01.2025      Zuführung      Verwendung      31.12.2025

                            €                                                                       €                   

Stammkapital      50.500             0,00                0,00                   50.500

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten enthält folgende Darstellung:

                                 bis ein Jahr      2 bis 5 Jahre   über 5 Jahre   Summe

                                  €                      €                    €                      €                

Liquiditätskredite     500.000,00     0,00               0,00                500.000,00

Verbindlichkeiten         15.000,00      0,00               0,00                  15.000,00

ggü. Betriebsführung

Der Liquiditätskredit resultiert aus einem Darlehensvertrag mit der Verbandsgemeinde Schweich. Die Laufzeit des Darlehens endet am 31.12.2026.

Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Betriebsführung.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum 31.12.2025 nicht.

Sonstige Angaben

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, sind bis heute nicht eingetreten.

Angaben zu den Organen der AöR

Die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR ist eine gemeinsame Einrichtung der folgenden Träger:

 – Verbandsgemeinde Arzfeld

 – Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

 – Stadt Bitburg

 – Verbandsgemeinde Bitburger Land

 – Verbandsgemeinde Daun

 – Verbandsgemeinde Gerolstein

 – Verbandsgemeinde Hermeskeil

 – Verbandsgemeinde Kelberg

 – Verbandsgemeindewerke Konz AöR

 – Gemeinde Morbach

 – Verbandsgemeinde Prüm

 – Verbandsgemeinde Ruwer

 – Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

 – Verbandsgemeinde Schweich

 – Verbandsgemeinde Speicher

 – Südeifelwerke AöR

 – SWT AöR

 – Verbandsgemeinde Thalfang

 – Verbandsgemeindewerke Trier-Land

 – Stadt Wittlich

 – Verbandsgemeinde Wittlich-Land

 – Abwasserzweckverband Oberes Trierbachtal

Verwaltungsratsvorsitzender ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Herr Manuel Follmann. Zum Bilanzstichtag gilt die Anstaltssatzung in der Fassung vom 22. März 2019. Die Verwaltungsratsvorsitzenden erhalten keine Aufwandsentschädigung.

Betriebsführung und Vorstand

Die Betriebsführung obliegt der Verbandsgemeindewerke Schweich. Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

Herr Harald Guggenmos, 1. Werkleiter Verbandsgemeindewerke Schweich

Herr Wolfgang Hauth, Werkleiter Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues

Die Anstalt beschäftigt selbst keine Mitarbeiter.

Harald Guggenmos, Vorstand

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Wirtschaftsplan 2026 

Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR

I.

Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan

II.

Erfolgsplan

III.

Vermögensplan

IV.

Investitionsplan (Anlage zum Vermögensplan)

V.

Finanzplan

VI.

Investitionsprogramm (Anlage zum Finanzplan)

VII.

Schuldenübersicht

VIII.

Stellenübersicht

Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan

Die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR ist eine gemeinsame Einrichtung der folgenden Träger:

 Verbandsgemeinde Arzfeld

 Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

• 

Stadt Bitburg

• 

Verbandsgemeinde Bitburger Land

• 

Verbandsgemeinde Daun

 Verbandsgemeinde Gerolstein

 Verbandsgemeinde Hermeskeil

 Verbandsgemeinde Kelberg

• 

Verbandsgemeindewerke Konz AöR

 Gemeinde Morbach

Verbandsgemeinde Prüm

 Verbandsgemeinde Ruwer

 Verbandsgmeinde Saarburg-Kell

 Verbandsgemeindewerke Schweich AöR

Verbandsgemeinde Speicher

 Südeifelwerke AöR

 SWT AöR

 Verbandsgemeinde Thalfang

Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR

 Stadt Wittlich

 Verbandsgemeinde Wittlich-Land

 Abwasserzweckverband Oberes Trierbachtal

Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die

Anstaltsträger, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung sowie die landwirtschaftliche

Verwertung von Klärschlämmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2025 der „Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier (KRT), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Gemäß § 14 Abs. 1 der Anstaltssatzung für die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR i. V. m. § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz, ist der festgestellte Jahresabschluss an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € und einer Bilanzsumme von 620.375,00 € wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 20. April 2026 festgestellt. Gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe h) der Anstaltsatzung wurde dem Vorstand Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss kann vom 24.08.2026 bis 02.09.2026 während der Dienststunden im Gebäude der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, 54343 Föhren, Europa-Allee 24, Zimmer 5 eingesehen werden.

Manuel Follmann                                               Harald Guggenmos

Verwaltungsratsvorsitzender                             Vorstand

KRT AöR                                                            KRT AöR