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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Mertesdorf

für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Der Ortsgemeinderat Mertesdorf hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153 ff.) in der derzeit gültigen Fassung, in der Sitzung am 29.07.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 27.07.2022 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr: 2022 2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.832.565,00 €

1.794.410,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.075.960,00 €

2.041.665,00 €

der Jahresfehlbedarf ( - )/ Jahresüberschuss auf

- 243.395,00 €

- 247.255,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

- 199.180,00 €

- 203.235,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.604.880,00 €

718.075,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.694.175,00 €

1.808.200,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 2.089.295,00 €

- 1.090.125,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.288.474,00 €

1.293.360,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr

Haushaltsjahr

2022

2023

1.) zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

2.) verzinste Kredite auf

2.089.295,00 €

1.090.125,00 €

Für das Jahr 2022 wurden Kredite in einem Teilbetrag von 1.665.795 € undf 1.050.000 € zur Vorfinanzierung genehmigt. Das Haushaltsjahr 2023 wurde gemäß § 121 i.V.m. § 93 Abs. 4GemO und § 18 GemHVO wegen fehlendem Haushaltsausgleichs globald beanstandet. d aufgefordert einen ausgeglichenen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 vorzulegen.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt

für das Haushaltsjahr 2022 auf:  — 0,00 €

für das Haushaltsjahr 2023 auf:  — 0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

für das Haushaltsjahr 2022 auf: —  0,00 €

für das Haushaltsjahr 2023 auf:  — 0,00 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

entfällt

§ 5

Kredite, Kredite zur Liquiditätssicherung und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

entfällt

§ 6

Steuern

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr

Haushaltsjahr

2022

2023

1.) Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

350 v.H.

350 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v.H.

400 v.H.

2.) Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

3.) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten

Hund 120,00 €

120,00 €

für den zweiten

Hund 150,00 €

150,00 €

für jeden weiteren Hund

180,00 €

180,00 €

für den ersten Kampfhund

640,00 €

640,00 €

für jeden weiteren Kampfhund

800,00 €

800,00 €

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

beträgt noch vorläufig  —  5.625.423,59 € Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

beträgt noch vorläufig  —  5.630.423,59 € Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

beträgt noch vorläufig  —  5.387.028,59 € Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als

1.000,00 Euro

überschritten sind.

§ 9

Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

entfällt

54318 Mertesdorf, den 29.07.2022
Andreas Stüttgen, Ortsbürgermeister
Hinweis:

Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom 08.08.2022 bis 17.08.2022 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 302 öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)

2.

die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer geltend gemacht worden ist.

54320 Waldrach, den 05.08.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Dirk Bootz, 1. Beigeordneter