Die Verbandsgemeindekasse Ruwer weist darauf hin, dass aufgrund der Abgabenbescheide für die:
| - | Grundsteuern A und B (mit an Dritte abzuführende Abgaben) |
| - | Hundesteuer |
| - | Vergnügungssteuer |
| - | Gewerbesteuer-Vorauszahlung |
| - | vertraglich vereinbarte Pachtgelder als Jahresbetrag |
am 15.08.2022 das 3. Quartal 2022 fällig wird.
Bei Zahlungen bitte unbedingt die Steuer-Abgaben-Nr. angeben!
Sofern Sie nicht bereits durch Erteilung einer Einzugsermächtigung am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der nachstehenden Konten der Verbandsgemeindekasse Ruwer zu überweisen.
Sie ersparen sich damit ein kostenpflichtiges Mahn- und Beitreibungsverfahren dieser Beträge.
Konten der Verbandsgemeindekasse Ruwer:
Sparkasse Trier
IBAN DE94 5855 0130 0003 8000 18 (BIC - TRISDE55XXX)
Volksbank Trier
IBAN DE83 5856 0103 0000 1700 00 (BIC - GENODED1TVB)
Verbandsgemeindekasse Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach (Tel. 06500/918104 FAX /918100)
Gläubiger-Identifikationsnummer DE52ZZZ00000029200