Unter dem Vorsitz vom geschäftsführenden Ortsbürgermeister Friedbert Theis, ab TOP 3 vom neuen Ortsbürgermeister Michael Terres, fand am 18.07.2024 im Gemeindehaus (Seniorenraum), 54316 Holzerath eine Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Holzerath statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
TOP 1 Verpflichtung der Ratsmitglieder
Auf Grund der stattgefundenen Kommunalwahlen sind die gewählten Ratsmitglieder durch den Ortsbürgermeister zu verpflichten. Gem. § 30 Abs. 2 S. 1 GemO verpflichtete der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Bei der Verpflichtung sind auf die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hinzuweisen. Diese stellen sich wie folgt dar: Der kommissarische Ortsbürgermeister Herr Theis trug alle vorgenannten Punkte vor und verpflichtete die Ratsmitglieder Albert Backes, Daniel Ballas, Richard Born, Edith Faß, Dominik Göbel und Marlene Stühler per Handschlag und übergab das Kommunalbrevier. Laura Faß wird in der nächsten Sitzung als Ratsmitglied verpflichtet.
TOP 2 Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO ist der Ortsbürgermeister Michael Terres zum Beamten zu ernennen. Der kommissarische Ortsbürgermeister Friedbert Theis verlas die Ernennungsurkunde und händigte sie aus. Der Amtseid wurde geleistet und der neue Ortsbürgermeister per Handschlag in sein Amt eingeführt.
TOP 3 Wahl des Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Auf Grund der Kommunalwahl 2024 ist es erforderlich, für die kommende Wahlperiode bis 2029 einen neuen Ersten Beigeordneten (m/w/d) zu wählen. Gem. § 50 Abs. 1 S. 1 GemO hat jede Ortsgemeinde (mindestens) einen oder zwei Beigeordneten; Satz 2 eröffnet die Möglichkeit eines dritten Beigeordneten. Aus dem Rat wurde Edith Faß zur Wahl der Ersten Beigeordneten vorgeschlagen: Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht. Die Vorgeschlagene nahm den Vorschlag an und stellte sich zur Wahl. Sodann beauftragte der Vorsitzende nach vorheriger Beschluss des Rates die Ratsmitglieder Daniel Ballas und Dominik Göbel zum Auszählen der anstehenden Wahl. Die Wahlurne wurde kontrolliert. Nachdem der Vorsitzende auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen hat, traten die Ratsmitglieder nach und nach vor, gaben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und warfen die Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Die Stimmenauszählung ergab, dass Edith Faß zur Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde gewählt wurde; sie nahm die Wahl an. Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Beamtenrechts zu Beamten zu ernennen. Sodann verlas der Ortsbürgermeister die Ernennungsurkunde und übergab diese. Nachdem der Amtseid geleistet wurde wurde Edith Faß per Handschlag in ihr Amt eingeführt. Der Gemeinderat wählte Edith Faß zur Ersten Beigeordneten. Sie nahm die Wahl an und wurde in das Amt eingeführt.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
TOP 4 Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Friedhofzweckverbands Schöndorf
Auf Grund der stattgefundenen Kommunalwahlen ist die Verbandsversammlung des Friedhofzweckverbands Schöndorf für die Wahlperiode 2024 – 2029 neu zu besetzen. Gem. § 2 i. V. m. § 8 der Verbandsordnung des Friedhofzweckverbands Schöndorf vom 24.10.1985 ist die Ortsgemeinde Holzerath Mitglied des Verbandes und hat entsprechend der Einwohnerzahl 2 Stimmen. Das Stimmrecht eines Verbandsmitglieds wird durch 2 Vertreter ausgeübt. Vertreter mit Stimmrecht sind grundsätzlich die Ortsbürgermeister der Mitgliedsgemeinden. Die Weiteren Vertreter sind vom Gemeinderat zu wählen. Durch Beschluss gem. § 40 Abs. 5 GemO kann über die Besetzung der Vertreter offen abgestimmt werden. Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruht bei Wahlen. Der Vorsitzende fragte den Rat wer bereit wäre dies auszuüben. Edith Faß schlug sich vor, dies wurde abgelehnt, da Sie als erste Beigeordnete im Vertretungsfall alleine wäre. Daniel Ballas schlug sich selber vor. Der Rat stimmte offen ab. Der Gemeinderat beschloss die offene Abstimmung und wählte einstimmig nachfolgende Personen als Vertreter der Verbandsversammlung des Friedhofzweckverbands Schöndorf:
Ortsbürgermeister Michael Terres und Daniel Ballas
TOP 5 Anfragen und Verschiedenes
Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Stephanie Nickels dankte dem vorherigen Gemeinderat und dem Ortsbürgermeister für die gute Zusammenarbeit und wünschte Friedbert Theis alles Gute. Sie gratulierte dem neuen Ortsbürgermeister Michael Terres und den Ratsmitgliedern und hofft vieles gemeinsam bewirken zu können. Ein Ratsmitglied bedankte sich bei den Wählern, dass er in den Rat gewählt wurde und dankte Frau Stühler und Herrn Theis für die letzen Jahre. Er hofft vieles bewirken zu können. Aus dem Rat kam die Anmerkung, dass man zukünftig neue Mitarbeiter in Holzerath auf der Homepage veröffentlichen könne.