Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung Ersatzperson Bläser, Stefan
über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Ollmuth gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO). Herr Gerd Dietzen hat das Ratsmandat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 3 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen.
Als Ersatzperson wird demzufolge
Herr Stefan Bläser
in den Gemeinderat Ollmuth berufen. Er hat die Wahl angenommen.
Ollmuth, den 21.07.24
Gerd Dietzen, Gemeindewahlleiter