Die anliegende Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Ollmuth und Hinzenburg vom 14.06.2024 über die Trägerschaft der Sportanlage Schöndorf sowie die Aufbringung des Schuldendienstes wegen Umwandlung in einen Rasenplatz an der vorerwähnten Einrichtung wird hiermit gemäß § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBI. S. 21), bestätigt.