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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Jahresabschluss 2023

Lagebericht der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR, Trier für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen der Anstalt

1. Geschäftsmodell der Anstalt

Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung sowie und soweit noch möglich, die landwirtschaftliche Verwertung.

II. Wirtschaftsbericht

1. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr erfolgte die Konzeptionierung zur Realisierung der erforderlichen Anlagen zur thermischen Verwertung des Klärschlammes der Anstaltsträger.

2. Darstellung der Lage des Unternehmens

2.1 Darstellung der Ertragslage und des Geschäftsergebnisses

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Betriebsführung.

2.2 Darstellung der Finanzlage

Die Liquidität war im Geschäftsjahr und danach jederzeit gewährleistet.

2.3 Darstellung der Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beträgt 619 T€.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1./2. Chancen- und Risikobericht

Für die Anstalt ist es sehr bedeutend, potenzielle Risiken regelmäßig und frühzeitig zu erkennen, zu minimieren und zu vermeiden.

Durch die Fortschreibung der Planung, Beobachtung von bevorstehenden Gesetzesänderungen und ihrer Auswirkungen auf sachliche Erfordernisse, ist ein Risikofrüherkennungssystem praktisch installiert. Der Vorstand achtet auf einen stetigen Informationsfluss.

3. Prognosebericht

Die Herausforderung besteht derzeit in der Aufgabe, die erforderliche (n) Anlage (n) zur thermischen Verwertung des Klärschlammes der Anstaltsträger zu realisieren.

Derzeit sind zwei Standorte in der näheren Betrachtung. Zum einen unmittelbar an der Hauptkläranlage der Stadt Trier (SWT) und, zum anderen auf dem Industriegebiet des Flugplatzes Bitburg. Der ehemalige Standortschießplatz der Bundeswehrkaserne Hermeskeil wurde zwischenzeitlich privat veräußert. Das geplante Industrie- und Gewerbegebiet auf der Mehringer Höhe könnte ebenfalls als potentieller Standort in Betracht gezogen werden; allerdings befinden sich die Planungen noch relativ weit am Anfang, sodass eine tatsächliche Verfügbarkeit/Realisierung noch nicht absehbar ist.

Die Abfallentsorgungsanlage Mertesdorf wäre im Bedarfsfall ebenfalls ein geeigneter Standort.

Zunächst soll der Standort in Trier entwickelt werden. Dort ergeben sich eine Reihe von Synergieeffekten, insbesondere aus energetischer Sicht (Klärgas, PV-Anlagen, Nahwärmenetz, Minimierung von Klärschlammtransporten, Betriebsführung, etc.).

Basis hierfür ist der von den Kollegen der SWT entwickelte Businessplan. Derzeit beschäftigt sich die Geschäftsführung der KVRT mit der Anpassung des Bebauungsplanes der, für den Bau der thermischen Verwertungsanlage erforderlichen Flächen neben dem Gelände des Hauptklärwerks. Dazu wurde bereits an Sitzungen der benachbarten Stadtteile teilgenommen und das Vorhaben erläutert. Der Stadtrat Trier hat das Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Plan Anfang kommenden Jahres Rechtskraft erlangt.

Parallel wird allerdings das technische Planverfahren weiter betrieben und insbesondere die Fachgutachten erarbeitet.

Die operative Durchführung der Planung und Verwirklichung, sowie des Betriebs der Klärschlammverwertungsanlagen liegt im Verantwortungsbereich der KVRT-GmbH.

Dort werden die weiteren notwendigen Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt.

e

Die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung für eine thermische Verwertungsanlage konnten in 2023 abgeschlossen werden. Des Weiteren wurden unter Betrachtung des Energiekonzeptes drei Varianten herausgearbeitet. Bei den Varianten 1A und 1B wurde die Auskopplung von Wärme und Strom betrachtet. Die Variante 2 stellt sich als autarke Anlage ohne Energieauskopplung dar. Für alle Varianten liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Weiterhin sind die Konzepte so ausgelegt, dass diese auch an anderen Standorten zur Umsetzung kommen können.

Für die Umsetzung einer thermischen Verwertungsanlage ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Zuge der Bauleitplanung wurden die erforderlichen Fachgutachten zu Luftqualität, Gerüche, Lärm und Staub beauftragt.

Nach der momentanen Zeitplanung ist vorgesehen, mit dem Bau der erforderlichen Anlagen Mitte des kommenden Jahres beginnen zu können.

Zur Finanzierung der Projekte soll wie folgt vorgegangen werden: Die KRT-AöR bedient sich am Kreditmarkt mit Kommunaldarlehen, die an die KVRT GmbH bedarfsweise weitergeleitet werden. Die auflaufenden Zinsen werden nebst Tilgung werden der KRT-AöR von der KVRT erstattet, die sich wiederum über die Entsorgungskosten refinanziert.

Angesichts der sich ständig verschärfenden Bedingungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Klärschlammentsorgung zeigt sich nunmehr immer deutlicher, wie sinnvoll der eingeschlagene Weg zur gemeinsamen Erfüllung der anstehenden Aufgaben war und ist. Selbst unter der momentan gegebenen krisenbedingten Düngemittelversorgung ist die Nutzung der aus der thermischen Behandlung resultierenden Aschen bereits aus ökologischer Betrachtung (Grundwasserschutz) der sinnvollere Weg.

Schweich, den 23. April 2024
Harald Guggenmos
(Vorstand)

Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023
KRT AöR

2023

2022

1.

Sonstige betriebliche Erträge

15.129,88

15.128,28

15.129,88

15.128,28

2.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

15.129,88

15.128,28

3.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

0,00

0,00

4.

Jahresergebnis

0,00

0,00

Anhang der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR, Trier für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die KRT AöR wurde durch die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2019 gegründet. Es gilt die Anstaltssatzung in der Fassung vom 22. März 2019. Der Sitz der Anstalt ist Schweich, er ist nicht im Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 erstellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Forderungen sind mit dem Nennwert bilanziert.

Das Guthaben bei Kreditinstituten und das Eigenkapital wurden zum Nennwert bilanziert.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zu Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens enthält folgende Darstellung:

01.01.2023

Zuführung

Verwendung

31.12.2023

Beteiligung an der KVRT GmbH

50.500,00

0,00

0,00

50.500,00

Ausleihungen an die KVRT GmbH

0,00

500.000,00

0,00

500.000,00

Bei der Ausleihung handelt es sich um Darlehen an die KVRT GmbH. Die Tilgung des Darlehens erfolgt zum 31.12.2024 zu 100 %.

Forderungen

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals enthält folgende Darstellung:

01.01.2023

Zuführung

Verwendung

31.12.2023

Stammkapital

50.500

0,00

0,00

50.500

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten enthält folgende Darstellung:

bis ein Jahr

2 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

Summe

Liquiditätskredite

500.000,00

0,00

0,00

500.000,00

Verbindlichkeiten ggü. Betriebsführung

15.000,00

0,00

0,00

15.000,00

Der Liquiditätskredit resultiert aus einem Darlehensvertrag mit der Verbandsgemeinde Schweich. Die Laufzeit des Darlehens endet am 31.12.2024.

Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen

für die Betriebsführung.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum 31.12.2023 nicht.

Sonstige Angaben

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, sind bis heute nicht eingetreten.

Angaben zu den Organen der AöR

Die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR ist eine gemeinsame Einrichtung der folgenden Träger:

  • Verbandsgemeinde Arzfeld
  • Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
  • Stadt Bitburg
  • Verbandsgemeinde Bitburger Land
  • Verbandsgemeinde Daun
  • Verbandsgemeinde Gerolstein
  • Verbandsgemeinde Hermeskeil
  • Verbandsgemeinde Kelberg
  • Verbandsgemeinde Konz
  • Gemeinde Morbach
  • Verbandsgemeinde Prüm
  • Verbandsgemeinde Ruwer
  • Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
  • Verbandsgemeinde Schweich
  • Verbandsgemeinde Speicher
  • Südeifelwerke AöR
  • SWT AöR
  • Verbandsgemeinde Thalfang
  • Verbandsgemeinde Trier-Land
  • Stadt Wittlich
  • Verbandsgemeinde Wittlich-Land
  • Abwasserzweckverband Oberes Trierbachtal

Verwaltungsratsvorsitzender ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz, Herr Joachim Weber.

Zum Bilanzstichtag gilt die Anstaltssatzung in der Fassung vom 22. März 2019. Die Verwaltungsratsvorsitzenden erhalten keine Aufwandsentschädigung.

Betriebsführung und Vorstand

Die Betriebsführung obliegt der Verbandsgemeindewerke Schweich.

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

Herr Harald Guggenmos, 1. Werkleiter Verbandsgemeindewerke Schweich

Herr Wolfgang Hauth, Werkleiter Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues

Die Anstalt beschäftigt selbst keine Mitarbeiter.

Schweich, den 23. April 2024
Harald Guggenmos
(Vorstand)

Wirtschaftsplan 2024

Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR

Inhaltsverzeichnis

I.

Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan

II.

Erfolgsplan

III.

Vermögensplan

IV.

Investitionsplan (Anlage zum Vermögensplan)

V.

Finanzplan

VI.

Investitionsprogramm (Anlage zum Finanzplan)

VII.

Schuldenübersicht

VIII.

Stellenübersicht

Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan

Die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR ist eine gemeinsame Einrichtung der folgenden Träger:

  • Verbandsgemeinde Arzfeld
  • Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
  • Stadt Bitburg
  • Verbandsgemeinde Bitburger Land
  • Verbandsgemeinde Daun
  • Verbandsgemeinde Gerolstein
  • Verbandsgemeinde Hermeskeil
  • Verbandsgemeinde Kelberg
  • Verbandsgemeinde Konz
  • Gemeinde Morbach
  • Verbandsgemeinde Prüm
  • Verbandsgemeinde Ruwer
  • Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
  • Verbandsgemeinde Schweich
  • Verbandsgemeinde Speicher
  • Südeifelwerke AöR
  • SWT AöR
  • Verbandsgemeinde Thalfang
  • Verbandsgemeinde Trier-Land
  • Stadt Wittlich
  • Verbandsgemeinde Wittlich-Land
  • Abwasserzweckverband Oberes Trierbachtal

Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung sowie die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen.

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf

im Erfolgsplan

Erträge

15.000,00 €

Aufwendungen

15.000,00 €

Jahresergebnis

0,00 €

im Vermögensplan

Einnahmen

0,00 €

Ausgaben

0,00 €

Erfolgsplan
Einnahmen/Ausgaben

Ergebnis Jahresrechnung

2023

2022

Erträge

Erläuterung:

- Abrechnung nach § 5 des Betriebsführungvertrages zwischen der KRT AöR und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Schweich

- Erstattung Bewertung Klärschlammverwertungskonzept

Erstattungen von KVRT GmbH

0

0

Gesamerträge

15.000

15.000

Aufwendungen

Betriebsführungsentgelt

15.000

15.000

Erläuterung:

Abrechnung nach § 5 des Betriebsführungvertrages zwischen der KRT AöR und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Schweich

Haftpflichtversicherung

0

0

Erläuterung:

Nach Prüfung durch die

Versicherung kann der

Versicherungsschutz ohne

gesonderte Beitragsberechnung über den Haftpflichtvertrag der Verbandsgemeinde Schweich erfolgen.

Sonstige Aufwendungen

0

0

Darlehenszinsen

0

0

Gesamtaufwendungen

15.000

15.000

Jahresergebnis

0

0

Vermögensplan
Einnahmen/Ausgaben

Ansatz

2024

2023

1.

Einnahmen (Mittelherkunft)

1.1

Kapitaleinlage

0

0

Erläuterung:

- Stammeinlage nach Satzung der "KRT AöR" § 1 Abs. 5 und Abs. 6 = 50.500,00 € (2019)

- Beteiligung in KVRT GmbH;

Stammeinlage nach Gesellschaftervertrag KVRT GmbH § 4 Abs. 2 = 50.500,00 € (2019)

1.2

Abschreibungen

0

0

1.3

Darlehensaufnahme

0

0

1.4

Innenfinanzierung aus Finanzmittelbeständen

0

0

Gesamteinnahmen

0

0

2.

Ausgaben (Mittelverwendung)

2.1

Investitionen

0

0

Erläuterung:

- Beteiligung in KVRT GmbH (2019);

Stammeinlage nach Gesellschaftervertrag KVRT GmbH § 4 Abs. 2 = 50.500,00 €

2.2

Jahresfehlbetrag

0

0

2.3

Darlehenstilgung

0

0

2.4

Erhöhung des Netto-Umlaufvermögens

0

0

Gesamtausgaben

0

0

Investitionsplan (Anlage zum Vermögensplan)

Ansatz

2024

2023

Finanzanlage

0

0

Erläuterung:

Stammeinlage als Träger in KVRT GmbH (2019)

Finanzplan

Bezeichnung

2023

2024

2025

2026

2027

T€

T€

T€

T€

T€

Einnahmen (Mittelherkunft)

Kapitaleinlage

0

0

0

0

0

Anlagevermögen

Planmäßige Abschreibungen

0

0

0

0

0

Verbindlichkeiten

gegenüber Kreditinstituten

Kreditaufnahmen Kapitalmarkt

0

0

14.000

6.500

1.800

Ausgaben (Mittelverwendung)

Investitionen

0

0

0

0

0

Darlehenstilgung

0

0

0

0

0

Erhöhung des Netto-Umlaufvermögens

0

0

0

0

0

Forderungen ggü. KRT GmbH

0

0

14.000

6.500

1.800

Investitionsprogramm (Anlage zum Finanzplan)

Bezeichnung

2023

2024

2025

2026

2027

T€

T€

T€

T€

T€

Investitionen

0

0

0

0

0

Schuldenübersicht

Übersicht über die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die unverzinslichen Förderdarlehen gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz

Entwicklung

Darlehen von Kreditinstituten

Förderdarlehen des Landes

Voraussichtlicher Stand 01.01.2024

0

0

Zugang, Neuaufnahme 2024

0

0

Abgang, Tilgung 2024

0

0

Voraussichtlicher Stand 31.12.2024

0

0

Stellenübersicht

Bezeichnung

Besoldungs- Entgeltgruppe, für das kommende Wirtschaftsjahr 2024

für das laufende Wirtschaftsjahr 2023 (Soll)

tatsächliche Besetzung - am 30.06.2023 (Ist)

Es ist kein Stellenplan notwendig, da in der AöR keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt sind.

Niederschrift

über die Sitzung des Verwaltungsrates der„Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier (KRT), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)“ am 19.06.2024

Vorsitzender des Verwaltungsrates:

Herr Manuel Follmann, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates:

Herr Johannes Kuhl, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld

Mitglieder des Verwaltungsrates:

Herr Leo Wächter, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

Herr Joachim Kandels. Bürgermeister der Stadt Bitburg

Herr Michael Holstein, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land

Herr Andreas Hackethal, Bürgermeister der Gemeinde Morbach

Herr Alfons Reusch, Werkleiter der Verbandsgemeinde Prüm (mit Vollmacht für die Verbandsgemeinde Prüm)

Frau Stephanie Nickels, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ruwer

Herr Rudi Körner, Beigeordneter der Verbandsgemeinde Schweich

Herr Marcus Konrad, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher

Herr Jürgen Stadler, Vorstand der Südeifelwerke AöR

Herr Arndt Müller, Vorstand der SWT AöR

Herr Ralf Zorn, Vorstand der Verbandsgemeindewerke Konz AöR

Frau Vera Höfner, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Thalfang

Herr Johannes Saxler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kelberg und

Verbandsvorsteher des Abwasserzweckverbandes Oberes Trierbachtal

Vorstand des Verwaltungsrates:

Herr Harald Guggenmos, 1. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Schweich

Weiterhin waren anwesend:

Herr Christof Lichter, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Bitburger-Land

Herr Thomas Schreiner, stellv. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Gerolstein

Herr Herbert Gierenz, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Arzfeld

Herr Bernd Goeblet, Werkleiter der Stadtwerke Bitburg

Herr Gerhard Jung, stellv. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Hermeskeil

Herr Günther Alt, Werkleiter der Gemeindewerke Morbach

Herr Matthias Clemens, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Speicher

Herr Rolf Brück, Techn. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Thalfang

Herr Franz Petri, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell

Frau Annegret Heinz, Werkleiterin der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land

Herr Arndt Keilen, stellv. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Trier-Land

Herr Martin Kurzweil, stellv. Werkleiter der Stadtwerke Wittlich

Herr Nicolas Hayer, -Schriftführer-, Verbandsgemeindewerke Schweich

entschuldigt fehlten:

Frau Janine Fischer, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Bitburger Land

Herr Thomas Scheppe, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun

Herr Hans Peter Böffgen, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein

Herr Hartmut Heck, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hermeskeil

Herr Joachim Rodenkirch, Bürgermeister der Stadt Wittlich

Herr Jürgen Dixius, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

stellvertretender Vorstand des Verwaltungsrates:

Herr Wolfgang Hauth, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues

In Form einer Videokonferenz fand am 19.06.2024 um 10:00 Uhr eine Sitzung des Verwaltungsrates der „Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier (KRT), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)“ statt.

Tagesordnung

Nichtöffentlicher Teil:

1.

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzungseinladung und der Tagesordnung, sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Verwaltungsrates (§ 8 Abs. 10 der Anstaltssatzung)

3.

Wahl einer/-s Vorsitzenden des Verwaltungsrates

4.

Mitteilungen

5.

Sachstandsbericht KRT AöR/KVRT GmbH

6.

Jahresabschluss der KRT AöR 2023

7.

Wirtschaftsplan KRT AöR 2024

8.

Nachwahl einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung der KVRT GmbH

9.

Verschiedenes

1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzungseinladung und der Tagesordnung, sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Johannes Kuhl eröffnete die Sitzung der Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier AöR und begrüßte die Verwaltungsmitglieder. Auf seine Nachfrage hin

bestanden keine Einwände bezüglich der Anwesenheit der Gäste in der Sitzung und

zur vorgelegten Tagesordnung. Sie war damit genehmigt.

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Verwaltungsrates (§ 8 Abs. 10 der Anstaltssatzung)

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsrat stimmt der Niederschrift der letzten Sitzung (24.03.2023) zu.

Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

3. Wahl einer/-s Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Anstalt

Aus der Mitte des Verwaltungsrates wurde Herr Manuel Follmann als Verwaltungsratsvorsitzender vorgeschlagen.

  • Beschlussempfehlung:
    Der Verwaltungsrat stimmt der Bestellung von Herr Manuel Follmann zum Verwaltungsratsvorsitzenden der KRT AöR zu.
  • Abstimmungsergebnis:
    Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Herr Manuel Follmann nahm die Wahl zum Verwaltungsratsvorsitzenden der KRT AöR an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

4. Mitteilungen

Zum 01.01.2024 wurden die Verbandsgemeindewerke Konz, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Konz, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Konz AöR.

Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Sie soll anstelle der Verbandsgemeinde Konz im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Träger bei der KRT AöR werden.

Gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe b) der Satzung bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger. Eine Beschlussvorlage wird den Trägern erstellt.

5. Sachstandsbericht KRT AöR/KVRT GmbH

Sachstand:

Bearbeitungsstand Juni 2024

Kocks / SPS:

  • Grundlagenermittlung und Vorplanung
    (fertiggestellt)
  • Markterkundungsverfahren (durchgeführt)
  • Energiekonzept (fertiggestellt)
    Vorbereitung Teilnahmewettbewerb
    (in Vorbereitung)

Varianten der thermischen Verwertung:

  • Variante 1A: 5.020 MWh/a Fernwärme und 2.000 MWh/a Strom
  • Variante 1B: 9.928 MWh/a Fernwärme und 2.000 MWh/a Strom (Sommer-Winterbetrieb möglich)
  • Variante 2: 2.480 MWh/a Fernwärme keine Stromauskopplung möglich
    Voraussetzung für Variante 1 A/B ist entsprechende Wärmesenke
  • Standortneutrale Betrachtung

Förderung:

Verbrennungsanlagen aller Art sind von den Förderprogrammen

ausgeschlossen worden

-

In aktuellen Projekten ist der Energiegewinnungsteil förderfähig

(Verbesserung des Gesamtwirkungsgrades)

  • Dampfturbine
  • ggf. auch der Kessel
  • derzeit in Prüfung

-

Netzausbau zur Nahwärmeversorgung ist über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) förderfähig

Bebauungsplanverfahren:

Aufstellungsbeschluss 02.11.23 (Stadtrat)

-

Vorbereitung „Frühzeitige Beteiligung TöB“ (Dezernatsausschuss IV) 03.09.24

(ggf. 08.10.24 abhängig von Fertigstellung Gutachten Lufthygiene)

-

Bekanntmachung Rathauszeitung 10.09.24

-

Frühzeitige Beteiligung TöB ~12.09.24 bis 04.10.24

-

Parallel Bürgerinformation

-

Im Anschluss - Auswertung und Vorbereitung Offenlage

-

Offenlagebeschluss frühestens Januar 2025

Sachstand Gutachten

1. Gutachten zu Klimaökologie und Lufthygiene (Büro iMA)

-

Lufthygiene – Einhaltung der Irrelevanzkriterien für den Immissionsbeitrag des Vorhabens nicht relevant auf den Untersuchungsraum der Modellrechnungen

-

Windfeldmodelle sind fertiggestellt

-

Immissionswerte werden derzeit in die Modelle implementiert (erste Ergebnisse

-

Schornsteinhöhenbemessung erfolgt aus den Modellergebnissen

2. Schallgutachten (Ingenieurbüro RaWa)

-

schalltechnische Untersuchung weitgehend fertiggestellt

3. Umweltbericht (BGH Plan)

-

Ergebnisse aus dem Gutachten Lufthygiene sind noch einzuarbeiten

Weitere Vorgehensweise

Am Bsp. wettbewerblicher Dialog

1. Teilnahmewettbewerb

-

Start des Teilnahmewettbewerbs frühestens nach Rücklauf aus der Frühzeitigen Beteiligung und der Bürgerinformation (Winter 2024)

-

Alternativ – nach Offenlage, parallel zur Vorbereitung des Satzungsbeschluss (Frühjahr 2025)

-

Dauer des Teilnahmewettbewerbs ca. 10 Wochen (mind. 30 Tage Frist nach Auftragsbekanntmachung)

-

Auswahl der Unternehmen nach Eignungskriterien (mindestens 3 Unternehmen)

2. Dialogphasen

-

Eröffnung Dialogphasen mit ausgewählten Unternehmen (Verringerung der Anzahl der Unternehmen je Phase)

-

Abschluss der Dialogphase – endgültiges Angebot der verbliebenen Unternehmen (Wettbewerb muss gewährleistet bleiben)

-

Abschließend Bewertung nach Zuschlagskriterien und Vergabe an das wirtschaftlichste Angebot

Des Weiteren sollte der Standort Bitburg nochmals genauer betrachtet werden und geklärt werden, ob mit dem Zweckverband A.R.T. ein gemeinsames Projekt in Zukunft entwickelt werden kann.

  • Beschlussvorschlag:
    Der Verwaltungsrat nimmt dieses zustimmend zur Kenntnis.
  • Abstimmungsergebnis:
    Der Beschluss ist einstimmig angenommen.

6. Jahresabschluss der KRT AöR 2023

Auf die Anlage 01 wird verwiesen.

  • Beschlussvorschlag:

1.

Der Jahresabschluss der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR zum 31.12.2023 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € und einer Bilanzsumme von 619.125,00 € wird festgestellt.

2.

Auf die Beauftragung eines Abschlussprüfers wurde verzichtet, da Einrichtungen, deren Umsatzerlöse weniger als 1 Mio. € jährlich betragen, von der Prüfung befreit sind. (Landesverordnung über die Prüfung von kommunaler Einrichtungen: § 1 Nr. 2)

3.

Dem Vorstand wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

  • Abstimmungsergebnis:
    Der Beschluss ist einstimmig angenommen.

7. Wirtschaftsplan der KRT AöR 2024

Der Wirtschaftsplan ist als Anlage beigefügt. (Anlage 02)

  • Beschlussvorschlag:
    Der Verwaltungsrat stimmt dem Wirtschaftsplan 2024 zu.
  • Abstimmungsergebnis:
    Der Beschluss ist einstimmig angenommen.

7. Nachwahl einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung der KVRT GmbH

Aus der Mitte des Verwaltungsrates wurde Herr Ralf Zorn vorgeschlagen.

  • Beschlussempfehlung:
    Der Verwaltungsrat stimmt der Bestellung von Herr Ralf Zorn als Vertretung für die Gesellschafterversammlung der KVRT GmbH zu.
  • Abstimmungsergebnis:
    Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Herr Ralf Zorn nahm die Wahl an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

8. Verschiedenes

- nächster Termin 19.03.2025

Mit einem Dank an alle Teilnehmer schloss der Vorsitzende die Sitzung um 10:45 Uhr.

Vorsitzender
Vorstand
Schriftführer
gez. Manuel Follmann
gez. Harald Guggenmos
gez. Nicolas Hayer
Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) 22.07.2024
Beschlussvorlage

Veränderung der Trägerschaft zum 01.01.2024

Sachverhalt:

Zum 01.01.2024 wurden die Verbandsgemeindewerke Konz, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Konz, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Konz AöR. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig.

Die Verbandsgemeinde Konz überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke AöR.

Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat/Verwaltungsrat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR zu. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2024 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz.

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2023 der „Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier (KRT), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Gemäß § 14 Abs. 1 der Anstaltssatzung für die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR i. V. m. § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz, ist der festgestellte Jahresabschluss an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € und einer Bilanzsumme von 619.125,00 € wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 19. Juni 2024 festgestellt.

Gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe h) der Anstaltsatzung wurde dem Vorstand Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss kann vom 26.08.2024 bis 04.09.2024 während der

Dienststunden im Gebäude der Verbandsgemeindewerke Schweich, 54343 Föhren, Europa-Allee 24, Zimmer 6 eingesehen werden.

Föhren, den 26. Juni 2024
Manuel Follmann
Harald Guggenmos
Verwaltungsratsvorsitzender
Vorstand
KRT AöR
KRT AöR