1. Geschäftsmodell der Anstalt
Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung sowie und soweit noch möglich, die landwirtschaftliche Verwertung.
1. Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr erfolgte die Konzeptionierung zur Realisierung der erforderlichen Anlagen zur thermischen Verwertung des Klärschlammes der Anstaltsträger.
2. Darstellung der Lage des Unternehmens
2.1 Darstellung der Ertragslage und des Geschäftsergebnisses
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Betriebsführung.
2.2 Darstellung der Finanzlage
Die Liquidität war im Geschäftsjahr und danach jederzeit gewährleistet.
2.3 Darstellung der Vermögenslage
Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beträgt 619 T€.
1./2. Chancen- und Risikobericht
Für die Anstalt ist es sehr bedeutend, potenzielle Risiken regelmäßig und frühzeitig zu erkennen, zu minimieren und zu vermeiden.
Durch die Fortschreibung der Planung, Beobachtung von bevorstehenden Gesetzesänderungen und ihrer Auswirkungen auf sachliche Erfordernisse, ist ein Risikofrüherkennungssystem praktisch installiert. Der Vorstand achtet auf einen stetigen Informationsfluss.
3. Prognosebericht
Die Herausforderung besteht derzeit in der Aufgabe, die erforderliche (n) Anlage (n) zur thermischen Verwertung des Klärschlammes der Anstaltsträger zu realisieren.
Derzeit sind zwei Standorte in der näheren Betrachtung. Zum einen unmittelbar an der Hauptkläranlage der Stadt Trier (SWT) und, zum anderen auf dem Industriegebiet des Flugplatzes Bitburg. Der ehemalige Standortschießplatz der Bundeswehrkaserne Hermeskeil wurde zwischenzeitlich privat veräußert. Das geplante Industrie- und Gewerbegebiet auf der Mehringer Höhe könnte ebenfalls als potentieller Standort in Betracht gezogen werden; allerdings befinden sich die Planungen noch relativ weit am Anfang, sodass eine tatsächliche Verfügbarkeit/Realisierung noch nicht absehbar ist.
Die Abfallentsorgungsanlage Mertesdorf wäre im Bedarfsfall ebenfalls ein geeigneter Standort.
Zunächst soll der Standort in Trier entwickelt werden. Dort ergeben sich eine Reihe von Synergieeffekten, insbesondere aus energetischer Sicht (Klärgas, PV-Anlagen, Nahwärmenetz, Minimierung von Klärschlammtransporten, Betriebsführung, etc.).
Basis hierfür ist der von den Kollegen der SWT entwickelte Businessplan. Derzeit beschäftigt sich die Geschäftsführung der KVRT mit der Anpassung des Bebauungsplanes der, für den Bau der thermischen Verwertungsanlage erforderlichen Flächen neben dem Gelände des Hauptklärwerks. Dazu wurde bereits an Sitzungen der benachbarten Stadtteile teilgenommen und das Vorhaben erläutert. Der Stadtrat Trier hat das Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Plan Anfang kommenden Jahres Rechtskraft erlangt.
Parallel wird allerdings das technische Planverfahren weiter betrieben und insbesondere die Fachgutachten erarbeitet.
Die operative Durchführung der Planung und Verwirklichung, sowie des Betriebs der Klärschlammverwertungsanlagen liegt im Verantwortungsbereich der KVRT-GmbH.
Dort werden die weiteren notwendigen Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt.
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Die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung für eine thermische Verwertungsanlage konnten in 2023 abgeschlossen werden. Des Weiteren wurden unter Betrachtung des Energiekonzeptes drei Varianten herausgearbeitet. Bei den Varianten 1A und 1B wurde die Auskopplung von Wärme und Strom betrachtet. Die Variante 2 stellt sich als autarke Anlage ohne Energieauskopplung dar. Für alle Varianten liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Weiterhin sind die Konzepte so ausgelegt, dass diese auch an anderen Standorten zur Umsetzung kommen können.
Für die Umsetzung einer thermischen Verwertungsanlage ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Zuge der Bauleitplanung wurden die erforderlichen Fachgutachten zu Luftqualität, Gerüche, Lärm und Staub beauftragt.
Nach der momentanen Zeitplanung ist vorgesehen, mit dem Bau der erforderlichen Anlagen Mitte des kommenden Jahres beginnen zu können.
Zur Finanzierung der Projekte soll wie folgt vorgegangen werden: Die KRT-AöR bedient sich am Kreditmarkt mit Kommunaldarlehen, die an die KVRT GmbH bedarfsweise weitergeleitet werden. Die auflaufenden Zinsen werden nebst Tilgung werden der KRT-AöR von der KVRT erstattet, die sich wiederum über die Entsorgungskosten refinanziert.
Angesichts der sich ständig verschärfenden Bedingungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Klärschlammentsorgung zeigt sich nunmehr immer deutlicher, wie sinnvoll der eingeschlagene Weg zur gemeinsamen Erfüllung der anstehenden Aufgaben war und ist. Selbst unter der momentan gegebenen krisenbedingten Düngemittelversorgung ist die Nutzung der aus der thermischen Behandlung resultierenden Aschen bereits aus ökologischer Betrachtung (Grundwasserschutz) der sinnvollere Weg.
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| 2023 | 2022 |
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| € | € |
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge | 15.129,88 | 15.128,28 |
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| 15.129,88 | 15.128,28 |
| 2. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 15.129,88 | 15.128,28 |
| 3. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 0,00 | 0,00 |
| 4. | Jahresergebnis | 0,00 | 0,00 |
Allgemeine Angaben
Die KRT AöR wurde durch die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2019 gegründet. Es gilt die Anstaltssatzung in der Fassung vom 22. März 2019. Der Sitz der Anstalt ist Schweich, er ist nicht im Handelsregister eingetragen.
Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Forderungen sind mit dem Nennwert bilanziert.
Das Guthaben bei Kreditinstituten und das Eigenkapital wurden zum Nennwert bilanziert.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zu Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens enthält folgende Darstellung:
| 01.01.2023 | Zuführung | Verwendung | 31.12.2023 |
| € |
|
| € |
| Beteiligung an der KVRT GmbH | 50.500,00 | 0,00 | 0,00 | 50.500,00 |
| Ausleihungen an die KVRT GmbH | 0,00 | 500.000,00 | 0,00 | 500.000,00 |
Bei der Ausleihung handelt es sich um Darlehen an die KVRT GmbH. Die Tilgung des Darlehens erfolgt zum 31.12.2024 zu 100 %.
Forderungen
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals enthält folgende Darstellung:
| 01.01.2023 | Zuführung | Verwendung | 31.12.2023 |
| € |
|
| € |
| Stammkapital | 50.500 | 0,00 | 0,00 | 50.500 |
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten enthält folgende Darstellung:
| bis ein Jahr | 2 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Summe |
| € | € | € | € |
| Liquiditätskredite | 500.000,00 | 0,00 | 0,00 | 500.000,00 |
| Verbindlichkeiten ggü. Betriebsführung | 15.000,00 | 0,00 | 0,00 | 15.000,00 |
Der Liquiditätskredit resultiert aus einem Darlehensvertrag mit der Verbandsgemeinde Schweich. Die Laufzeit des Darlehens endet am 31.12.2024.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen
für die Betriebsführung.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum 31.12.2023 nicht.
Sonstige Angaben
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, sind bis heute nicht eingetreten.
Angaben zu den Organen der AöR
Die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR ist eine gemeinsame Einrichtung der folgenden Träger:
Verwaltungsratsvorsitzender ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz, Herr Joachim Weber.
Zum Bilanzstichtag gilt die Anstaltssatzung in der Fassung vom 22. März 2019. Die Verwaltungsratsvorsitzenden erhalten keine Aufwandsentschädigung.
Betriebsführung und Vorstand
Die Betriebsführung obliegt der Verbandsgemeindewerke Schweich.
Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:
Herr Harald Guggenmos, 1. Werkleiter Verbandsgemeindewerke Schweich
Herr Wolfgang Hauth, Werkleiter Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues
Die Anstalt beschäftigt selbst keine Mitarbeiter.
Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR
Inhaltsverzeichnis
| I. | Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan |
| II. | Erfolgsplan |
| III. | Vermögensplan |
| IV. | Investitionsplan (Anlage zum Vermögensplan) |
| V. | Finanzplan |
| VI. | Investitionsprogramm (Anlage zum Finanzplan) |
| VII. | Schuldenübersicht |
| VIII. | Stellenübersicht |
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan
Die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR ist eine gemeinsame Einrichtung der folgenden Träger:
Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung sowie die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen.
| Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf | ||
| im Erfolgsplan | Erträge | 15.000,00 € |
| Aufwendungen | 15.000,00 € |
| Jahresergebnis | 0,00 € |
| im Vermögensplan | Einnahmen | 0,00 € |
| Ausgaben | 0,00 € |
Erfolgsplan | |||
Einnahmen/Ausgaben | |||
| Ansatz | Ergebnis Jahresrechnung | |
| 2024 | 2023 | 2022 |
| € | € | € |
| Erträge | |||
| Erstattungen von den Anstaltsträgern | 15.000 | 15.000 | 15.000 |
| Erläuterung: | |||
| - Abrechnung nach § 5 des Betriebsführungvertrages zwischen der KRT AöR und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Schweich |
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| - Erstattung Bewertung Klärschlammverwertungskonzept |
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| Erstattungen von KVRT GmbH | 0 | 0 | 0 |
| Gesamerträge | 15.000 | 15.000 | 15.000 |
| Aufwendungen | |||
| Betriebsführungsentgelt | 15.000 | 15.000 | 15.000 |
| Erläuterung: | |||
| Abrechnung nach § 5 des Betriebsführungvertrages zwischen der KRT AöR und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Schweich |
|
|
|
| Haftpflichtversicherung | 0 | 0 | 0 |
| Erläuterung: | |||
| Nach Prüfung durch die Versicherung kann der Versicherungsschutz ohne gesonderte Beitragsberechnung über den Haftpflichtvertrag der Verbandsgemeinde Schweich erfolgen. |
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|
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| Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 |
| Darlehenszinsen | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtaufwendungen | 15.000 | 15.000 | 15.000 |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 0 |
|
| Ansatz |
|
|
| 2024 | 2023 |
|
| € | € |
| 1. | Einnahmen (Mittelherkunft) |
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| 1.1 | Kapitaleinlage | 0 | 0 |
| Erläuterung: |
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| - Stammeinlage nach Satzung der "KRT AöR" § 1 Abs. 5 und Abs. 6 = 50.500,00 € (2019) |
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|
| - Beteiligung in KVRT GmbH; |
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| Stammeinlage nach Gesellschaftervertrag KVRT GmbH § 4 Abs. 2 = 50.500,00 € (2019) |
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| 1.2 | Abschreibungen | 0 | 0 |
| 1.3 | Darlehensaufnahme | 0 | 0 |
| 1.4 | Innenfinanzierung aus Finanzmittelbeständen | 0 | 0 |
| Gesamteinnahmen | 0 | 0 |
| 2. | Ausgaben (Mittelverwendung) |
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| 2.1 | Investitionen | 0 | 0 |
| Erläuterung: |
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|
| - Beteiligung in KVRT GmbH (2019); |
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| Stammeinlage nach Gesellschaftervertrag KVRT GmbH § 4 Abs. 2 = 50.500,00 € |
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| 2.2 | Jahresfehlbetrag | 0 | 0 |
| 2.3 | Darlehenstilgung | 0 | 0 |
| 2.4 | Erhöhung des Netto-Umlaufvermögens | 0 | 0 |
| Gesamtausgaben | 0 | 0 |
| Ansatz |
|
| 2024 | 2023 |
| € | € |
| Finanzanlage | 0 | 0 |
| Erläuterung: | ||
| Stammeinlage als Träger in KVRT GmbH (2019) | ||
| Bezeichnung | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Einnahmen (Mittelherkunft) | |||||
| Kapitaleinlage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anlagevermögen | |||||
| Planmäßige Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten | |||||
| gegenüber Kreditinstituten | |||||
| Kreditaufnahmen Kapitalmarkt | 0 | 0 | 14.000 | 6.500 | 1.800 |
| Ausgaben (Mittelverwendung) | |||||
| Investitionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehenstilgung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erhöhung des Netto-Umlaufvermögens | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen ggü. KRT GmbH | 0 | 0 | 14.000 | 6.500 | 1.800 |
| Bezeichnung | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Investitionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Übersicht über die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die unverzinslichen Förderdarlehen gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz
| Entwicklung | Darlehen von Kreditinstituten | Förderdarlehen des Landes |
| € | € |
| Voraussichtlicher Stand 01.01.2024 | 0 | 0 |
| Zugang, Neuaufnahme 2024 | 0 | 0 |
| Abgang, Tilgung 2024 | 0 | 0 |
| Voraussichtlicher Stand 31.12.2024 | 0 | 0 |
| Bezeichnung | Besoldungs- Entgeltgruppe, für das kommende Wirtschaftsjahr 2024 | für das laufende Wirtschaftsjahr 2023 (Soll) | tatsächliche Besetzung - am 30.06.2023 (Ist) |
Es ist kein Stellenplan notwendig, da in der AöR keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt sind.
Vorsitzender des Verwaltungsrates:
Herr Manuel Follmann, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates:
Herr Johannes Kuhl, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld
Mitglieder des Verwaltungsrates:
Herr Leo Wächter, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Herr Joachim Kandels. Bürgermeister der Stadt Bitburg
Herr Michael Holstein, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land
Herr Andreas Hackethal, Bürgermeister der Gemeinde Morbach
Herr Alfons Reusch, Werkleiter der Verbandsgemeinde Prüm (mit Vollmacht für die Verbandsgemeinde Prüm)
Frau Stephanie Nickels, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ruwer
Herr Rudi Körner, Beigeordneter der Verbandsgemeinde Schweich
Herr Marcus Konrad, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher
Herr Jürgen Stadler, Vorstand der Südeifelwerke AöR
Herr Arndt Müller, Vorstand der SWT AöR
Herr Ralf Zorn, Vorstand der Verbandsgemeindewerke Konz AöR
Frau Vera Höfner, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Thalfang
Herr Johannes Saxler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kelberg und
Verbandsvorsteher des Abwasserzweckverbandes Oberes Trierbachtal
Vorstand des Verwaltungsrates:
Herr Harald Guggenmos, 1. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Schweich
Weiterhin waren anwesend:
Herr Christof Lichter, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Bitburger-Land
Herr Thomas Schreiner, stellv. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Gerolstein
Herr Herbert Gierenz, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Arzfeld
Herr Bernd Goeblet, Werkleiter der Stadtwerke Bitburg
Herr Gerhard Jung, stellv. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Hermeskeil
Herr Günther Alt, Werkleiter der Gemeindewerke Morbach
Herr Matthias Clemens, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Speicher
Herr Rolf Brück, Techn. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Thalfang
Herr Franz Petri, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell
Frau Annegret Heinz, Werkleiterin der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land
Herr Arndt Keilen, stellv. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Trier-Land
Herr Martin Kurzweil, stellv. Werkleiter der Stadtwerke Wittlich
Herr Nicolas Hayer, -Schriftführer-, Verbandsgemeindewerke Schweich
entschuldigt fehlten:
Frau Janine Fischer, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Bitburger Land
Herr Thomas Scheppe, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun
Herr Hans Peter Böffgen, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein
Herr Hartmut Heck, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hermeskeil
Herr Joachim Rodenkirch, Bürgermeister der Stadt Wittlich
Herr Jürgen Dixius, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
stellvertretender Vorstand des Verwaltungsrates:
Herr Wolfgang Hauth, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues
In Form einer Videokonferenz fand am 19.06.2024 um 10:00 Uhr eine Sitzung des Verwaltungsrates der „Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier (KRT), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)“ statt.
Tagesordnung
Nichtöffentlicher Teil:
| 1. | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzungseinladung und der Tagesordnung, sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Verwaltungsrates (§ 8 Abs. 10 der Anstaltssatzung) |
| 3. | Wahl einer/-s Vorsitzenden des Verwaltungsrates |
| 4. | Mitteilungen |
| 5. | Sachstandsbericht KRT AöR/KVRT GmbH |
| 6. | Jahresabschluss der KRT AöR 2023 |
| 7. | Wirtschaftsplan KRT AöR 2024 |
| 8. | Nachwahl einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung der KVRT GmbH |
| 9. | Verschiedenes |
1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Sitzungseinladung und der Tagesordnung, sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Johannes Kuhl eröffnete die Sitzung der Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier AöR und begrüßte die Verwaltungsmitglieder. Auf seine Nachfrage hin
bestanden keine Einwände bezüglich der Anwesenheit der Gäste in der Sitzung und
zur vorgelegten Tagesordnung. Sie war damit genehmigt.
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Verwaltungsrates (§ 8 Abs. 10 der Anstaltssatzung)
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsrat stimmt der Niederschrift der letzten Sitzung (24.03.2023) zu.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
3. Wahl einer/-s Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Anstalt
Aus der Mitte des Verwaltungsrates wurde Herr Manuel Follmann als Verwaltungsratsvorsitzender vorgeschlagen.
Herr Manuel Follmann nahm die Wahl zum Verwaltungsratsvorsitzenden der KRT AöR an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.
4. Mitteilungen
Zum 01.01.2024 wurden die Verbandsgemeindewerke Konz, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Konz, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Konz AöR.
Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Sie soll anstelle der Verbandsgemeinde Konz im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Träger bei der KRT AöR werden.
Gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe b) der Satzung bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger. Eine Beschlussvorlage wird den Trägern erstellt.
5. Sachstandsbericht KRT AöR/KVRT GmbH
Sachstand:
Bearbeitungsstand Juni 2024
Kocks / SPS:
Varianten der thermischen Verwertung:
Förderung:
Verbrennungsanlagen aller Art sind von den Förderprogrammen
ausgeschlossen worden
| - | In aktuellen Projekten ist der Energiegewinnungsteil förderfähig |
| (Verbesserung des Gesamtwirkungsgrades) |
| - | Netzausbau zur Nahwärmeversorgung ist über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) förderfähig |
| Bebauungsplanverfahren: | |
| Aufstellungsbeschluss 02.11.23 (Stadtrat) | |
| - | Vorbereitung „Frühzeitige Beteiligung TöB“ (Dezernatsausschuss IV) 03.09.24 (ggf. 08.10.24 abhängig von Fertigstellung Gutachten Lufthygiene) |
| - | Bekanntmachung Rathauszeitung 10.09.24 |
| - | Frühzeitige Beteiligung TöB ~12.09.24 bis 04.10.24 |
| - | Parallel Bürgerinformation |
| - | Im Anschluss - Auswertung und Vorbereitung Offenlage |
| - | Offenlagebeschluss frühestens Januar 2025 |
Sachstand Gutachten
1. Gutachten zu Klimaökologie und Lufthygiene (Büro iMA)
| - | Lufthygiene – Einhaltung der Irrelevanzkriterien für den Immissionsbeitrag des Vorhabens nicht relevant auf den Untersuchungsraum der Modellrechnungen |
| - | Windfeldmodelle sind fertiggestellt |
| - | Immissionswerte werden derzeit in die Modelle implementiert (erste Ergebnisse |
| - | Schornsteinhöhenbemessung erfolgt aus den Modellergebnissen |
2. Schallgutachten (Ingenieurbüro RaWa)
| - | schalltechnische Untersuchung weitgehend fertiggestellt |
3. Umweltbericht (BGH Plan)
| - | Ergebnisse aus dem Gutachten Lufthygiene sind noch einzuarbeiten |
Weitere Vorgehensweise
Am Bsp. wettbewerblicher Dialog
1. Teilnahmewettbewerb
| - | Start des Teilnahmewettbewerbs frühestens nach Rücklauf aus der Frühzeitigen Beteiligung und der Bürgerinformation (Winter 2024) |
| - | Alternativ – nach Offenlage, parallel zur Vorbereitung des Satzungsbeschluss (Frühjahr 2025) |
| - | Dauer des Teilnahmewettbewerbs ca. 10 Wochen (mind. 30 Tage Frist nach Auftragsbekanntmachung) |
| - | Auswahl der Unternehmen nach Eignungskriterien (mindestens 3 Unternehmen) |
2. Dialogphasen
| - | Eröffnung Dialogphasen mit ausgewählten Unternehmen (Verringerung der Anzahl der Unternehmen je Phase) |
| - | Abschluss der Dialogphase – endgültiges Angebot der verbliebenen Unternehmen (Wettbewerb muss gewährleistet bleiben) |
| - | Abschließend Bewertung nach Zuschlagskriterien und Vergabe an das wirtschaftlichste Angebot |
Des Weiteren sollte der Standort Bitburg nochmals genauer betrachtet werden und geklärt werden, ob mit dem Zweckverband A.R.T. ein gemeinsames Projekt in Zukunft entwickelt werden kann.
6. Jahresabschluss der KRT AöR 2023
Auf die Anlage 01 wird verwiesen.
| 1. | Der Jahresabschluss der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR zum 31.12.2023 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € und einer Bilanzsumme von 619.125,00 € wird festgestellt. |
| 2. | Auf die Beauftragung eines Abschlussprüfers wurde verzichtet, da Einrichtungen, deren Umsatzerlöse weniger als 1 Mio. € jährlich betragen, von der Prüfung befreit sind. (Landesverordnung über die Prüfung von kommunaler Einrichtungen: § 1 Nr. 2) |
| 3. | Dem Vorstand wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt. |
7. Wirtschaftsplan der KRT AöR 2024
Der Wirtschaftsplan ist als Anlage beigefügt. (Anlage 02)
7. Nachwahl einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung der KVRT GmbH
Aus der Mitte des Verwaltungsrates wurde Herr Ralf Zorn vorgeschlagen.
Herr Ralf Zorn nahm die Wahl an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.
8. Verschiedenes
- nächster Termin 19.03.2025
Mit einem Dank an alle Teilnehmer schloss der Vorsitzende die Sitzung um 10:45 Uhr.
Vorsitzender | Vorstand | Schriftführer |
gez. Manuel Follmann | gez. Harald Guggenmos | gez. Nicolas Hayer |
Veränderung der Trägerschaft zum 01.01.2024
Sachverhalt:
Zum 01.01.2024 wurden die Verbandsgemeindewerke Konz, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Konz, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Konz AöR. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig.
Die Verbandsgemeinde Konz überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke AöR.
Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat/Verwaltungsrat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR zu. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2024 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz.
Gemäß § 14 Abs. 1 der Anstaltssatzung für die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR i. V. m. § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz, ist der festgestellte Jahresabschluss an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € und einer Bilanzsumme von 619.125,00 € wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 19. Juni 2024 festgestellt.
Gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe h) der Anstaltsatzung wurde dem Vorstand Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss kann vom 26.08.2024 bis 04.09.2024 während der
Dienststunden im Gebäude der Verbandsgemeindewerke Schweich, 54343 Föhren, Europa-Allee 24, Zimmer 6 eingesehen werden.
Föhren, den 26. Juni 2024 | |
Manuel Follmann | Harald Guggenmos |
Verwaltungsratsvorsitzender | Vorstand |
KRT AöR | KRT AöR |