Unter dem Vorsitz des geschäftsführenden Ortsbürgermeisters Uwe Kirchartz fand am 11.07.2024 im Bürgerhaus Schöndorf die Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Schöndorf statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Ernennung der Ortsbürgermeisterin, Vereidigung und Einführung in das Amt
Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO ist die Ortsbürgermeisterin zur Beamtin zum Beamten zu ernennen. Der kommissarische Ortsbürgermeister Uwe Kirchartz verliest die Ernennungsurkunde und händigt sie aus. Sodann wird der Amtseid geleistet und die neue Ortsbürgermeisterin wird per Handschlag in ihr Amt eingeführt.
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Auf Grund der stattgefundenen Kommunalwahlen sind die neu gewählten Ratsmitglieder durch die Ortsbürgermeisterin zu verpflichten. Sonja Ripplinger weist die Ratsmitglieder auf ihre Rechte sowie die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten hin und verweist insbesondere auf die §§ 20, 21, 22 und 30 der Gemeindeordnung. Sodann verpflichtet sie jedes einzelne Mitglied per Handschlag.
Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Zunächst ist es erforderlich, eine Auszählkommission zu bilden. Hierzu melden sich die Ratsmitglieder Christoph Thiel und Uwe Kreber. Der Rat stimmt einstimmig dafür. Gem. § 36 Abs. 3 GemO ruht das Stimmrecht der Ortsbürgermeisterin bei Wahlen. Der Wahlausschuss vergewissert sich, dass die Wahlurne zu Beginn der Wahl leer war.
Erster Beigeordneter
Aus dem Rat wird folgende Person zur Wahl des Ersten Beigeordneten vorgeschlagen: Melanie Burkhardt. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Frau Burkhardt nimmt den Vorschlag an und stellt sich zur Wahl. Sodann beauftragt die Vorsitzende die Ratsmitglieder Herr Thiel und Herr Kreber zum Auszählen der anstehenden Wahl. Die Wahlurne wird kontrolliert. Nachdem die Vorsitzende auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen hat, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen die Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Die Stimmenauszählung ergab, dass Melanie Burkhardt mit 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zur Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde gewählt ist; sie nimmt die Wahl an. Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Beamtenrechts zu Beamten zu ernennen. Sodann verliest die Ortsbürgermeisterin die Ernennungsurkunde und übergibt diese. Nachdem der Amtseid geleistet wurde wird Melanie Burkhardt per Handschlag in ihr Amt eingeführt.
Weitere/r Beigeordnete
Aus dem Rat werden folgende Personen zur Wahl der / des weiteren Beigeordneten vorgeschlagen: Udo Philippi und Pauline Braun. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Herr Philippi und Frau Braun nehmen den Vorschlag an und stellen sich zur Wahl. Sodann beauftragt die Vorsitzende die Ratsmitglieder Thiel und Kreber zum Auszählen der anstehenden Wahl. Die Wahlurne wird kontrolliert. Nachdem die Vorsitzende auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen hat, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen die Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Die Stimmenauszählung ergab, dass Udo Philippi mit 7 Stimmen (Pauline Braun 5 Stimmen) zum weiteren Beigeordneten der Ortsgemeinde gewählt wurde; er nimmt die Wahl an. Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Beamtenrechts zu Beamten zu ernennen. Sodann verliest die Ortsbürgermeisterin die Ernennungsurkunde und übergibt diese. Nachdem der Amtseid geleistet wurde wird Udo Philippi per Handschlag in sein Amt eingeführt.
Bildung der Ausschüsse
Nach der Kommunalwahl 2024 sind die Ausschüsse für die kommende Wahlperiode 2024-2029 neu zu wählen. Gem. § 45 GemO werden auf Grund der Vorschläge der im Rat vertretenen politischen Gruppen gewählt. Die Ausschussmitglieder werden nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt, für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Kommunalwahlgesetz (KWG). Demnach soll sich das Stärkeverhältnis des Rates in den Ausschüssen wiederspiegeln.
Für den Ortsgemeinderat Schöndorf trifft die Hauptsatzung in § 5 folgende Regelungen zu den Ausschüssen:
| 1. | Rechnungsprüfungsausschuss (3 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter, ausschließlich Ratsmitglieder) |
| 2. | Bauausschuss (5 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter) |
Der Bauausschuss kann aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates sowie sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde bestehen – die Hälfte der Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglieder sein (gleiches gilt für die Stellvertretungen; § 45 Abs. 1 S. 2 GemO). Die Zusammensetzung der Ausschüsse muss das politische Stärkeverhältnis wiederspiegeln (§ 41 KWG, § 45 Abs. 1 GemO). Daraus ergibt sich folgende Besetzung der Ausschüsse:
Rechnungsprüfungsausschuss: 2 Mitglieder FWG Schöndorf, 1 Mitglied CDU
Bauausschuss: 3 Mitglieder FWG Schöndorf, 1 Mitglied CDU, 1 Mitglied WG Hamm
Die Zahlen gelten jeweils auch für die Stellvertretung. Die Besetzung der Ausschüsse war vorberaten, sodass en bloc abgestimmt werden kann. Der Rat beschließt die offene Abstimmung per Handzeichen.
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Gemeinderat beschließt die offene Abstimmung und wählt einstimmig (12 Ja-Stimmen) nachfolgende Personen für den Rechnungsprüfungsausschuss:
FWG:
Uwe Kirchartz, stellv. Mathias Braun
Uwe Kreber, stellv. Christoph Thiel
CDU:
Daniela Schlöder, stellv. Sabine Blau
Bauausschuss
Der Gemeinderat beschließt die offene Abstimmung und wählt einstimmig (12 Ja-Stimmen) nachfolgende Personen für den Bauausschuss:
FWG:
Rainer Mergens, stellv. Uwe Kreber
Eugen Schu, stellv. Wolfgang Kallies
Steffen Dockendorf, stellv. Udo Philippi
CDU:
Sabine Blau, stellv. Daniela Schlöder
WG Hamm:
Guido Hamm, stellv. Tobias Gehlen
Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Friedhofzweckverbands Schöndorf
Auf Grund der stattgefundenen Kommunalwahlen ist die Verbandsversammlung des Friedhofzweckverbands Gutweiler für die Wahlperiode 2024 – 2029 neu zu besetzen. Gem. § 2 i. V. m. § 8 der Verbandsordnung des Friedhofzweckverbands Schöndorf vom 24.10.1985 ist die Ortsgemeinde Schöndorf Mitglied des Verbandes und hat entsprechend der Einwohnerzahl 3 Stimmen. Das Stimmrecht eines Verbandsmitglieds wird durch 3 Vertreter ausgeübt. Vertreter mit Stimmrecht sind grundsätzlich die Ortsbürgermeister der Mitgliedsgemeinden. Die Weiteren Vertreter sind vom Gemeinderat zu wählen. Der Gemeinderat beschließt die offene Abstimmung und wählt einstimmig (12 Ja-Stimmen) nachfolgende Personen als Vertreter der Verbandsversammlung des Friedhofzweckverbands Schöndorf:
FWG:
Mathias Braun
CDU:
Pauline Braun
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