Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Sonja Ripplinger fand am 22.07.2024 im Bürgerhaus Schöndorf die 2. Sitzung des Gemeinderates Schöndorf statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Einwohnerfragestunde
Durch einen Zuhörer wurde sich nach dem Wahlprogramm der Ortsbürgermeisterin bzw. des Gemeinderates erkundigt. Ortsbürgermeisterin Ripplinger sagt hierzu, dass sie im Ort ein soziales Miteinander schaffen möchte. Aktionen auf den Weg bringen, bei denen sich die Einwohner aktiv beteiligen können.
Es wurde angefragt, warum innerhalb der Gemarkung Schöndorf keine Freiflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen. Hierüber wird die Vorsitzende sich erkundigen und in der nächsten Sitzung informieren.
Es wird Bezug auf den Tagesordnungspunkt „Vergabe von Mulcharbeiten“ genommen und nachgefragt nach welcher Bewertung die Vergabe erfolgt. Die Vorsitzende teilt mit, dass alle drei Anbieter dieselben Geräte haben und die Angebote somit vergleichbar sind.
Zuletzt wird angeregt, dass die Wege im Wald nach durchgeführten Arbeiten sauber zu halten sind. Frau Ripplinger wird Revierleiter Clemens Philipps darüber informieren.
Mitteilungen
Instandsetzung Brunnen Lonzenburg
Für die Instandsetzung des Brunnens in Lonzenburg wurde bislang kein Brunnenbauer gefunden. Es sollen nun Angebote bei Garten- und Landschaftsbauer eingeholt werden.
Informationen zum geplanten Neubaugebiet
Die SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion) verlangt im Zuge der Baulandentwicklung ein Entwässerungskonzept zur Rückhaltung/Ableitung des Oberflächenwassers. Das Ing.-Büro IPB (Herr Natter) hat mehrere Alternativen untersucht mit dem Ergebnis, dass nur eine Rückhaltung in Form eines großen Erdbeckens jenseits der Landesstraße möglich ist. Die Eigentümer dieser Grundstücke sind jedoch nicht verkaufsbereit. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Fachbeitrags Naturschutz im Plangebiet gesetzlich geschützte Magerwiesen/Glatthaferwiesen kartiert. Je nach Klassifikation (Qualität) dieser Wiesen, hat ein Ausnahmeantrag bei der unteren und ggf. oberen Naturschutzbehörde keine Aussicht auf Erfolg. Sollten die Flächen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung ausgeglichen werden können, so muss dies im Verhältnis 1:3 geschehen. Die Bemühungen, geeignete Ausgleichsflächen dieser Größenordnung zu erwerben, blieben erfolglos. Sofern alle Probleme zu lösen wären, ginge dies mit sehr hohen Kosten einher. Vor diesem Hintergrund wurden im Haushalt 2024 auf Wunsch der Gemeinde keine Mittel für das Projekt eingestellt.
Freilaufende Katzen
Der Vorsitzenden wurde durch Einwohner zugetragen, dass es innerhalb der Ortschaft immer mehr freilaufende Katzen mit Jungtieren gibt. Sie bittet, auf die Kastration von Freigängern zu achten. Die Regelung der Kastrationspflicht obliegt in Rheinland-Pfalz den Kommunen, bislang gibt es keine Pflicht.
Grünablagerung von Holzerath aus in Richtung Sportplatz
Die Bewohner beider Ortsgemeinden werden dringend gebeten, Grünablagerungen im Bereich von Holzerath aus in Richtung Sportplatz Schöndorf zu unterlassen. Gleiches gilt für Müllablagerungen jeglicher Art. Die Vorsitzende bittet ebenfalls keine Ablagerungen auf dem Parkplatz oberhalb des Festplatzes vorzunehmen.
Digitalisierung Gremienarbeit
In der Gemeinderatssitzung am 30.11.2023 wurde die Anschaffung eines Beamers, einer Leinwand und eines Laptops beschlossen. Die Geräte wurden bestellt, wodurch der Gemeinderat in Zukunft weitestgehend papierlos arbeiten kann.
Webseite der Ortsgemeinde
Die neue Webseite der Ortsgemeinde wird möglichst bald online gehen. Die Vorsitzende bittet noch etwas um Geduld.
Spielplatz in der Ronnheck
Am Freitag, den 26.07.2024, findet die Kontrolle des Spielplatzes in der Ronnheck statt.
Fraktionsbildung
Durch die Ratsmitglieder Guido Hamm und Tobias Gehlen wurde eine eigene Fraktion gegründet.
Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Genehmigung vorgelegt. Der Gemeinderat stimmt der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) bei einer Enthaltung einstimmig zu.
Beschlussfassung einer neuen Zweckvereinbarung über die Bau- und Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte "Wirbelwind" in Holzerath
Die bisherige Zweckvereinbarung über die Trägerschaft des Kindergartens Holzerath stammt aus dem Jahr 1983 und trat zum 01.01.1984 in Kraft. Die Kommunalaufsicht hatte mit Schreiben vom 17.05.2024 an die VGV Ruwer im Zusammenhang mit der Kreditgenehmigung zur Erweiterung der Kita Holzerath eine Aktualisierung der bestehenden Zweckvereinbarung gefordert. Unter Beteiligung des Gemeinde- und Städtebundes (GStB), der Kommunalaufsicht und in Abstimmung mit den Gemeindevertretungen der Ortsgemeinden Bonerath, Holzerath, Hinzenburg, Ollmuth und Schöndorf (zuletzt am 14.06.2024 in Holzerath) hat die Verwaltung einen aktualisierten Entwurf ausgearbeitet. Der wesentliche Charakter der Zweckvereinbarung vom 01.01.1984 wird beibehalten, in dem die Kostenverteilung (§ 4 der Vereinbarung) für die laufenden Betriebskosten und die Investitionskosten in bisheriger Form bleibt. Auch die an der Vereinbarung beteiligten Ortsgemeinden Holzerath, Bonerath, Hinzenburg, Ollmuth und Schöndorf bleiben unverändert. In § 1 wird die Eigenverantwortlichkeit der Ortsgemeinde Holzerath als Bau- und Betriebsträgerin der Kita dokumentiert. Es besteht eine Informationspflicht gegenüber den Zuordnungsgemeinden bei der Durchführung von Investitionen in Höhe von mehr als 50.000,00 € netto. Der Zusammenhang zwischen den Bau- und Betriebskosten und einer notwendigen Kindertagesstättenbedarfsplanung (§§ 1, 2) sind wesentlicher Bestandteil der Zweckvereinbarung. Die Vorsitzenden informiert darüber, dass die Betriebskostenabrechnung der Haushaltsjahre 2022 und 2023 noch ausstehend sind. Der Gemeinderat beschließt einstimmig auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs die neue Zweckvereinbarung über die Bau- und Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Holzerath mit Wirkung zum 01.01.2025. Gleichzeitig tritt die bisherige Zweckvereinbarung vom 01.01.1984 zum 31.12.2024 außer Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Zweckvereinbarung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Vergabe von Mulcharbeiten
Entlang der Wirtschaftswege der Gemarkung Schöndorf sind Mulcharbeiten durchzuführen. Durch die Ortsgemeinde Schöndorf wurden hierzu drei Angebote anhand eines Stundensatzes angefordert. Der Gesamtstundensatz für die Mulcharbeiten lag in der Vergangenheit bei 35 Stunden. Durch alle drei angefragten Firmen wurde ein Angebot abgegeben. Um über die eingegangenen Angebote beraten zu können wurde durch die Vorsitzende die Nichtöffentlichkeit der Sitzung hergestellt. Der Sitzungssaal wurde durch die Zuhörer verlassen. Des Weiteren hat Ratsmitglied Uwe Kirchartz den Sitzungssaal aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO verlassen. Nach der Beratung wurde die Öffentlichkeit der Sitzung durch die Vorsitzende wiederhergestellt. Frau Ripplinger informiert darüber, dass es sich bei dem Auftrag um eine Direktvergabe für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen handelt, da der geschätzten Auftragswert von 3.000,00 € netto nicht überschritten wird. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Direktvergabe zur Durchführung der Mulcharbeiten an Marius Meyer aus Schöndorf zu vergeben. Des Weiteren wird die überplanmäßige Ausgabe gem. § 100 Abs. 1 GemO i. H. v. 1.450,00 € beschlossen.
Anfragen/Anregungen
Durch ein Ratsmitglied wurde angefragt, wann mit dem Glasfaserausbau begonnen wird. Der Beginn ist für 2025 geplant.