Titel Logo
Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Abwasserwerk VG Ruwer

Ablauf Eichfrist für Absetzungszähler (Gartenzähler)

Auch die teilweise zusätzlich verbauten Zähler zur Absetzung der Menge an Schmutzwasser, welche nicht der Kanalisation zugeführt wird (z.B. Wasser zur Gartenbewässerung) unterliegen der 6-jährigen Eichfrist. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung 2023 haben wir nun festgestellt, dass bei verschiedenen der Absetzungszähler für Schmutzwasser die 6-jährige Eichfrist abgelaufen ist. Aus diesem Grund, können wir diese Zähler zum Ende des Abrechnungsjahres 2024 in unserer Verbrauchsabrechnung nicht mehr berücksichtigten. Eine Absetzung von Schmutzwasser hierüber ist ab 2024 nicht mehr möglich. Wir bitten daher, die Abnehmer mit Absetzungszählern zu überprüfen, ob die Eichgültigkeit noch vorhanden ist.

Sollten Sie weiterhin Schmutzwassergebühren-Ermäßigungen wünschen, ist der Einbau eines neuen Zwischenzählers in einem frostsicheren Raum und unter Beachtung der einschlägigen Installationsvorschriften (incl. Wasserzählerplatte) vorzunehmen. Dieser Neueinbau ist beim Abwasserwerk Ruwer mittels eines neuen Antragsformulars zu beantragen. Die in alle Häusern durch das Wasserwerk Ruwer verbauten Trinkwasserzähler sind hiervon nicht betroffen. Diese werden nach-wie-vor durch das Wasserwerk bzw. ein beauftragtes Unternehmen automatisch ausgetauscht. Eine ordnungsgemäße Installation der Absetzungszähler hat wie folgt auszusehen:

Erläuterungen zum Einbau des neuen Zwischenzählers und die Antragsformulare sind unter dem nachstehenden Link auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer eingestellt:

https://www.ruwer.de/trinkwasser-abwasser/abwasser/gartenwasserzaehler/