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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer am 02.07.2025

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 02.07.2025 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Projekt "Respekt im Rat" der Körber Stiftung

Der Verbandsgemeinderat beschloss, nicht am Projekt „Respekt im Rat“ teilzunehmen.

TOP 3 Mitteilungen

Der Container auf dem Hof der Grundschule Gusterath bleibt zunächst stehen. Das Kleinspielfeld auf dem Schulhof ist nicht über GaFöG förderfähig. Die Mittel sollen nun aus dem Zukunftsprogramm des Landes genommen werden. Nach Förderzusage und Genehmigung des Bauantrages, der bereits seit einiger Zeit beim Landkreis gestellt ist, soll die Maßnahme zügig umgesetzt werden.

Die Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle Schöndorf läuft nach Plan. Am 24.06.25 erfolgte mit dem BUPA eine Baustellenbesichtigung. Ziel ist es, die Halle nach den Sommerferien wieder in Betrieb zu nehmen.

Die offizielle Eröffnung der zentralen Sportanlage in Waldrach findet am 15.08.25 statt. Am Nachmittag wird es verschiedene Sport- und Spielstationen für Kinder und Jugendliche geben, bevor um 17:30 Uhr die offizielle Eröffnung mit einem Platzkonzert der Winzerkapelle stattfinden wird. Um 19:00 Uhr wird es ein Benefizfußballspiel der „Kicker gegen Krebs“ gegen eine Auswahl der VG Ruwer geben.

Bezüglich des im Trierischen Volksfreund zu lesenden Aufnahmestopps für Schülerinnen und Schüler an Trierer Gymnasien wurde Landrat Metzdorf angeschrieben. Die Thematik ist Teil der Schulentwicklungsplanung des Landkreises und wird entsprechend weiterverfolgt.

Am 24.05.25 fand der Florianstag der Freiwilligen Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Ruwer mit 239 Ehrungen, Ernennungen, Beförderungen und Entpflichtungen statt. Es war eine gelungene Veranstaltung mit Würdigung aller ehrenamtlich tätiger Feuerwehrleute in der VG.

Die Vorsitzende beglückwünschte die Feuerwehrkameraden, denen im Mai das Goldene Ehrenzeichen des Landes für 35 bzw. 45 Jahre vorbildlichen Feuerwehrdient verliehen wurde.

Zudem beglückwünschte sie die Jugendfeuerwehrmannschaften, die am Kreisvölkerballturnier teilgenommen haben. Die Jugendfeuerwehr Pluwig-Gusterath hat sich für das Bezirksturnier (voraussichtlich im Herbst in Trier) qualifiziert.

Die Umsetzung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Pluwig-Gusterath schreitet voran. Man befindet sich in intensiven Gesprächen mit Planern und der Projektsteuerung.

Die VG Ruwer hat sich auf die Ausschreibung des Innenministeriums zum Projekt „Unterstützung von Kommunen bei der Analyse des Präventions- und Sicherheitsgefüges“ beworben. Damit möchte man sich in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen, u.a. Überfall auf den Norma-Markt, Haustürgeschäfte usw. eine solide Grundalge für die weitere Kriminalprävention verschaffen.

Die hausärztliche Versorgung ist ein Dauerthema und war Gegenstand der letzten Bürgermeister-Dienstbesprechung, allerdings mit ernüchterndem Ergebnis, da die Weichen auf Bundesebene gestellt werden müssen. In Osburg befindet man sich in Gesprächen mit einem interessierten Arzt.

Frau Gorius hat ihre Tätigkeit beim Pflegestützpunkt Waldrach zum 01.05.25 beendet. Nach Auskunft der AOK RLP / SL ist die Stelle ausgeschrieben und soll in Kürze nachbesetzt werden.

Der Seniorentag der Verbandsgemeinde Ruwer findet am Montag, 25.08.25, in Korlingen im Rahmen des Sommerfestes des Musikvereins statt.

Die Abrissarbeiten im Freibad Ruwertal haben in der vergangenen Woche begonnen. Der Spatenstich wird am 28. Juli erfolgen.

Die Jahresgespräche mit dem LBM haben stattgefunden. Es ging um Maßnahmen des Straßenbaus in Trägerschaft des Landkreises und des Landes sowie um Hochwasser und Starkregen.

Die in den Sommerferien geplante Sperrung der L 149 zwischen Waldrach und Kasel stellt für Autofahrer und ÖPNV eine neue Herausforderung dar. Auf Anfrage beim LBM gibt es allerdings keine Alternative. Die Baumaßnahme wird während der Sanierung des Wasgau-Marktes durchgeführt.

In der vergangenen Woche fand ein Arbeitsfrühstück für Unternehmen und Gewerbetreibende der Verbandsgemeinde Ruwer im Gasthaus Schornstein in Osburg statt. Hierzu hat die Vorsitzende gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Trier-Saarburg eingeladen. Es gab interessante Gespräche und einen anregenden Austausch. V.a. die Themen fehlende Gewerbefläche und Fachkräftemangel wurden besprochen.

Das diesjährige VG-AH-Fußballturnier fand am 31.05.25 in Schöndorf statt. 4 Mannschaften nahmen teil, Ausrichter Schöndorf konnte das Turnier gewinnen.

In den vergangenen Wochen gab es gleich drei hundertjährige Vereinsjubiläen zu feiern: DJK Pluwig-Gusterath, SG Ruwertal und die Freiwillige Feuerwehr Thomm.

Am 28. und 29.06.25 fand in Kooperation mit dem Männergesangverein Schöndorf die diesjährige Musikveranstaltung „Ruwertal und Hochwald erklingt“ im Härengarten in Schöndorf statt.

Zum 01.07.25 wurde ein Beamtenanwärter ernannt und vereidigt, ein weiterer Anwärter konnte nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst als Beamter auf Probe ernannt werden und eine Beamter wurde auf Lebenszeit ernannt. Zudem gab es eine beamtenrechtliche Beförderung.

Am 28.05.25 haben 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung erfolgreich am Firmenlauf der Stadt Trier teilgenommen.

TOP 4 Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Werksausschuss

Der Verbandsgemeinderat wählte Andreas Stüttgen als stellvertretendes Mitglied für Herrn Klaus Simon in den Werksausschuss.

TOP 5 Wahl eines besonderen stellvertretenden Wahlleiters (m/w/d) für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Verbandsgemeinde Ruwer am 14.09.25

Grundsätzlich ist die Bürgermeisterin Wahlleiterin (§ 7 S. 1 i.V.m. § 58 KWG). Bewirbt sie sich zur Wiederwahl, so tritt an ihre Stelle der Erste Beigeordnete, bewirbt sich dieser ebenfalls, so übernehmen die Wahlleitung die weiteren Beigeordneten in ihrer Vertretungsreihenfolge (§ 59 II 1 KWG). Zur Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ruwer treten sowohl Bürgermeisterin Stephanie Nickels als auch der Erste Beigeordnete Thomas Hoffmann an. Somit ist der weitere Beigeordnete Dirk Bootz (kraft Gesetzes) Wahlleiter für diese Wahl. Da die Verbandsgemeinde Ruwer keinen weiteren Beigeordneten hat, ist für die Wahl ein besonderer stellvertretender Wahlleiter zu wählen (§ 59 II 3 KWG). Dieser muss im Wahlgebiet wahlberechtigt sein oder Beamter oder Beschäftigter der Verbandsgemeinde Ruwer sein (§ 59 II 4 KWG). Die Wahl gilt für die Dauer des Wahlverfahrens (inklusive etwaiger Stichwahl). Die Wahl verfährt gem. der Regelung des § 40 GemO. Es wird grundsätzlich in geheimer Wahl mittels Stimmzetteln abgestimmt, es sei denn, der Verbandsgemeinderat beschließt mit einfacher Mehrheit eine offene Wahl per Handzeichen. Das Stimmrecht der / des Vorsitzenden (die / der nicht gewähltes Ratsmitglied ist) ruht bei Wahlen (§ 36 III 2 Nr. 1 GemO).

Aufgaben der Wahlleitung (der Stellvertretung im Verhinderungsfall)

Ihr obliegt die Verantwortung zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl, insbesondere:

-

Wahrnehmung des Vorsitzes in den Sitzungen des Wahlausschusses und Berufung der Mitglieder

-

Öffentliche Bekanntmachungen (Einreichung von Wahlvorschlägen, Wahlergebnis, etwaige Stichwahl – wird von der Verwaltung vorbereitet)

-

Entgegennahme der Wahlvorschläge (in der Praxis allerdings i.d.R. in der Verwaltung)

Die FWG-Fraktion schlug Daniel Philippi als besonderen stellvertretenden Wahlleiter vor. Weitere Vorschläge wurden nicht unterbreitet. Der Rat stimmte für die offene Wahl per Handzeichen.

Der Verbandsgemeinderat wählte Herrn Daniel Philippi als besonderen stellvertretenden Wahlleiter für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ruwer am 14.09.2025.

TOP 6 Vertragsfortschreibung "Ruwer-Hochwald-Radweg"

Die Verbandsgemeinde Saarburg hatte Anfang des Jahres 2024 den Vertrag „Ruwer-Hochwald-Radweg“ zum 31.12.2024 aufgekündigt. Die Vertragspartner haben vereinbart, eine Vereinbarung, ggf. rückwirkend zum 01.01.2025 zu vereinbaren. Der Verbandsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf zu und ermächtigt die Bürgermeisterin, den Vertrag zu unterzeichnen.

TOP 7 Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung von Ermächtigungen sog. Haushaltsausgabereste

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Übertragung der Ermächtigungen gem. Übersicht.

TOP 8 Informationen zum Fördermittelmanagement der Verbandsgemeinde Ruwer

Die Förderberatung der Verbandsgemeinde Ruwer unterstützt die verschiedenen Sachgebiete der Verbandsgemeindeverwaltung, die Ortsgemeinden, Vereine, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bei Information, Beantragung und Umsetzung von Förderprogrammen. Ansprechpartner ist dabei die Förderberatung der VG Ruwer über foerderung@ruwer.de, momentan sind die Niklas Jungels, Anne Berens und in Fragen des Klimaschutzes Michael Reuter. Im Bereich der Information und Beratung sind es vor allem EU-Förderprogramme (z.B. Leader), Förderungen des Bundes (z.B. BAFA, KfW) und des Landes (z.B. ISB) sowie kommunale Programme (z.B. kommunale Tourismusförderung der Verbandsgemeinde) über die informiert wird. U.a über das Amtsblatt werden Förderaufrufe (z.B. der LAGen Erbeskopf und Mosel) veröffentlicht und auf einer Unterseite der Homepage zum Download bereitgestellt. Für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und auch die Ortsgemeinden ist das Team der Förderberatung die erste Kontaktstelle bei Projektideen. Die Ideen werden dann gemeinsam ggf. konkretisiert, so dass dann passende Fördermöglichkeiten identifiziert werden können. Auch in der Antragstellung wird unterstützt. So werden Förderrichtlinien und Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Teilweise werden Projekte (insbesondere der Ortsgemeinden) bis zur Bewilligung begleitet. Das Team der Förderberatung arbeitet u.a. mit Landesbehörden, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Trier-Saarburg, dem Förderlotsen der ADD Trier sowie den LEADER-Regionen eng zusammen, so dass alle aktuellen Förderaufrufe auch bekannt sind. Regelmäßig werden Informationsveranstaltungen (online und Präsenz) besucht.

Nach einem Erstkontakt ist es essentiell wichtig, Fachabteilungen in die Betreuung der Förderprojekte einzubinden, weil sie das nötige Fachwissen, die praktische Umsetzungskompetenz und auch die Verantwortung für die eigentliche Durchführung oder Kontrolle der Maßnahme haben. Daher obliegen auch bestimmte Förderprogramme von Beginn an den Fachabteilungen, weil sie hier effektiv, rechtssicher und nachhaltig umgesetzt werden können. Anhand von Übersichten wurden die konkrete Arbeit sowie Förderprojekte, an denen die Förderberatung beteiligt war, dargestellt.

TOP 9 Feuerwehrbedarfsplan für die VG Ruwer in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und dem Landkreis Trier-Saarburg

Im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung des LBKG werden die kommunalen Aufgabenträger verpflichtet, einen Feuerwehrbedarfsplan vorzuhalten und diese alle 5 Jahre fortzuschreiben. Da sowohl die Verbandsgemeinden als auch der Landkreis von der Neuregelung betroffen sind, wurde von den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren im Einvernehmen der Wehrleiter angeregt, die Bedarfspläne durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen. Das Thema wurde in 2 Bürgermeisterdienstbesprechungen erörtert. Der Vorschlag wurde überwiegend befürwortet. Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit können zahlreiche Synergieeffekte (z. B. Optimierung Gebietsabdeckung, Bedarfspläne aus einer „Hand“, Kostenersparnisse) einheitlich im gesamten Kreisgebiet umgesetzt werden. Hinsichtlich der Durchführung und den Kosten können derzeit folgende Auskünfte erteilt werden:

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg würde federführend die Ausschreibung sowie die Beauftragung des Projekts für alle Aufgabenträger vornehmen. Die für die Verbandsgemeinde Ruwer anfallenden Kosten sind im Nachgang an die Kreisverwaltung zu erstatten. Die Gesamtkosten für das Planungsbüro belaufen sich schätzungsweise auf 230.000,00 Euro brutto, wobei die geschätzten Kosten für die Verbandsgemeinde Ruwer auf ca. 26.000,00 Euro kalkuliert werden. Mit der Novellierung des LBKG soll jeder Aufgabenträger durchschnittlich einen Mehrbelastungsausgleich i. H. von 17.000,00 Euro erhalten. Zusätzlich wird derzeit durch die ADD geprüft, ob anlässlich der interkommunalen Zusammenarbeit ebenfalls eine Zuwendung des Landes zu erwarten ist. In Anbetracht der anstehenden Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans in der VG Ruwer wird dieser Vorschlag sehr begrüßt. Neben der Einsparung der o.g. Synergieeffekten kann hier ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für das Ausschreibungsverfahren eingespart werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss, den Feuerwehrbedarfsplan für die Verbandsgemeinde Ruwer im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und dem Landkreis Trier-Saarburg abzustimmen und für die VG Ruwer fortzuschreiben.

TOP 10 Feuerwehrgebäude Pluwig-Gusterath

TOP 10.1 Beratung und Beschlussfassung über den modifizierten Gesellschaftervertrag zur Gründung der PEG Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath

Der Verbandsgemeinderat beschloss den Abschluss des modifizierten Gesellschaftervertrages (Stand 02.07.2025) mit der SWT Immobilien-Servicegesellschaft mbH zur Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath. Die weiteren Beschlussfassungen vom 09.04.25 behalten weiterhin Gültigkeit.

TOP 10.2 Benennung der Mitglieder für den Begleitausschuss "Neubau Feuerwehrgebäude Pluwig-Gusterath"

Im Rahmen der Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) „Ruwer mbH“ hat die SWT-Immobilien vorgeschlagen einen Begleitausschuss zu gründen, der die Schnittstelle zwischen PEG und Verbandsgemeinderat sein soll. Im Ältestenrat wurde dies bereits besprochen. Der Projektsteuerer schlägt vor, dass jede Fraktion ein Mitglied in den Begleitausschuss entsendet. Die Bürgermeisterin ist die Vorsitzende dieses Begleitausschusses. Der Verbandsgemeinderat soll weiter entscheiden, ob die Mitglieder des Begleitausschusses ebenfalls Sitzungsgeld analog der Sitzungsgelder für Ausschüsse gem. der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ruwer erhalten sollen. Der Verbandsgemeinderat beschloss die Benennung der folgenden Personen für den Begleitausschuss im Rahmen der Projektentwicklungsgesellschaft „Ruwer mbH“:

Vorsitzende: Stephanie Nickels, Bürgermeisterin

SPD-Fraktion: Kai Wichmann

FWG-Fraktion: Daniel Simon

CDU-Fraktion: Erhard Scherf

Die Grünen: Ansgar Heck

Weiter beschloss der Verbandsgemeinderat die Auszahlung eines Sitzungsgeldes analog der Regelungen in der Hauptsatzung der VG für Ausschussmitglieder.

TOP 10.3 Ermächtigung von Vergaben an die Bürgermeisterin im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses

Der Verbandsgemeinderat Ruwer beschloss die Bürgermeisterin zu ermächtigen, auf Grundlage des Vergabevorschlags dem vorgeschlagenen Anbieter den Auftrag im Einvernehmen mit den Beigeordneten zu erteilen. Sollten Abweichungen zwischen dem Angebot und der Kostenschätzung höher als 10 v.H. sein und /oder mind. 25.000,00 Euro betragen, werden die Fraktionen zeitnah darüber informiert.

TOP 11 Zentrale Sportanlage Waldrach

TOP 11.1 Nutzungsordnung Zentrale Sportanlage

Der Umbau der Zentralen Sportanlage der Verbandsgemeinde Ruwer in einen Kunstrasen ist abgeschlossen. Außerdem wurde eine für den Schulsport nutzbare Leichtathletikanlage geschaffen und eine Flutlichtanlage installiert. Um einen geordneten Betrieb der Anlage sicherzustellen, ist die Erstellung einer Benutzungsordnung erforderlich. Die Benutzungsordnung regelt die Nutzung der Sportanlage durch Schulen, Vereine, Gruppen und Einzelpersonen. Zudem legt sie verbindliche Regeln zur Belegung, Benutzung, Haftung sowie zum Verhalten auf dem Gelände fest. Die Benutzungsordnung ist mit den Sportvereinen und der Ruwertalschule Waldrach abgestimmt. Folgende Änderungen der Benutzungsordnung sollen vorgenommen werden:

- § 6 Abs. 2 soll dahingehend gestrichen / geändert werden, dass jeder volljährige Freizeit- und Individualsportler die Anlage bzw. Teile davon direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung reservieren kann

- § 16 III soll dahingehend geändert werden, dass das Mitführen von Tieren – mit Ausnahme von Assistenz- und Blindenhunden – nicht gestattet ist

Der Verbandsgemeinderat beschloss die als Anlage beigefügte Benutzungsordnung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen für die Zentrale Sportanlage der Verbandsgemeinde Ruwer. Die Benutzungsordnung soll nach einem Jahr nochmals überprüft werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob – und wenn ja unter welchen Voraussetzungen - eine Videoüberwachung der Zentralen Sportanlage möglich ist.

TOP 11.2 Pachtvertrag "Clubhaus" an der Zentralen Sportanlage, Waldrach

Hinsichtlich der Nutzung des Clubhauses an der Zentralen Sportanlage in Waldrach durch die SG Ruwertal, besteht seit Jahren Einvernehmen mit der Verbandsgemeinde Ruwer. Laut dem zuständigen Fachbereich besteht hierrüber keine vertragliche Regelung. Nach Abschluss der Umbauarbeiten beabsichtigt die Verbandsgemeinde Ruwer nunmehr einen Pachtvertrag, hinsichtlich Gastronomie- und angrenzenden Lageraums (Grundstück Flur 10 Flurstück 219), mit der SG Ruwertal abzuschließen. Die Vereine, die die Anlage potentiell nutzen werden, haben vorgeschlagen, dass die SG Ruwertal als Hauptnutzer den Pachtvertrag mit der VG abschließen soll. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass die SG Ruwertal allen Vereinen die Räumlichkeiten zu Vereinszwecken überlässt (vgl. § 5 Abs. 3 des Pachtvertrages). Der Verbandsgemeinderat beschloss, den als Anlage beigefügten Pachtvertrag mit der SG Ruwertal bezüglich der Verpachtung des Clubhauses an der Zentralen Sportanlage in Waldrach.

TOP 12 Schulentwicklungsplan für den Bereich der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer 2024-2025

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2024-2025 für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs.

TOP 13 Grundschule Schöndorf; Ergebnis der aktualisierten Wirtschaftlichkeitsanalyse und Anpassung des Beschlusses vom 08.11.2023

Der VG-Rat beschloss, das aktualisierte Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Grundschule Schöndorf anzuerkennen und den Beschluss vom 08.11.2023 bezüglich der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Schöndorf aufzuheben und durch den Passus „Neubau der Grundschule Schöndorf an einem neuen Standort unterhalb der Mehrzweckhalle in Schöndorf“ zu ersetzen.

TOP 14 Verabschiedung der Resolution "Erhalt Krankenhausstandort Hermeskeil"

Die Verbandsgemeinde Hermeskeil ist an die Verbandsgemeinde Ruwer herangetreten, mit der Bitte ebenfalls die Resolution „Erhalt Krankenhausstandort Hermeskeil“ mit zu unterstützen. Der Verbandsgemeinderat beschloss die im Entwurf der Beschlussvorlage beigefügte Resolution zu verabschieden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Resolution an das entsprechend zuständige Ministerium und Fachbehörden zu zuleiten

TOP 15 Vergaben

TOP 15.1 Beschaffung Waschmaschine und Trockenschrank für die PSA der Feuerwehr

Der Verbandsgemeinderat beschloss, den Sperrvermerk im VG-Etat 2025 aufzuheben und der Anschaffung einer Waschmaschine und eines Trockenschranks für die PSA der Feuerwehr zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.