über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Holzerath gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).
Diana Fries, Dario Sljukic, Christian Theis, Kim Schäfer, Thomas Kunz und Daniel Fries haben ihre Ratsmandate nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufenen wählbaren Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen.
Als Ersatzpersonen werden demzufolge
Frau Maria Theis-Bales
in den Gemeinderat Holzerath berufen. Sie hat die Wahl angenommen.