Einwohnerfragestunde
Ein Zuhörer stellte zwei Fragen. Er wurde von der Vorsitzenden gebeten, die Fragen schriftlich einzureichen, damit diese dann beantwortet werden können.
Mitteilungen
Aktuell leben in der VG 160 ukrainische Kriegsflüchtlinge (davon 140 durch Dritte vermittelt, der Rest ist zugewiesen). Es besteht ein Austausch mit der Hilfsorganisation Palaver. Es sind weitere Asylsuchende bis Ende des Jahres angekündigt, konkret bisher 55 Personen. Es be-stehen Raumprobleme für die Unterbringung.
Die Außenfassade am Rathaus ist fertiggestellt. Der Dachausbau wird bis November andau-ern.
Zum aktuellen Stand des Neubaus der Grundschule Osburg ist festzustellen, der Vertrag mit dem Architekten ist unterzeichnet und die VGV-Verfahren für die Leistungen Statik, Außenan-lagen und TGA befinden sich in der Endabstimmung.
Zum Förderantrag Neubau Feuerwehrgerätehaus Pluwig/Gusterath fand ein Gespräch mit dem Landrat zwecks Unterstützung gegenüber dem Land für eine höhere Förderung statt. Der Antrag ist auf dem Dienstweg gestellt.
Nach Osburg konnte im Mai der Spatenstich zum Glasfaserausbau in Thomm erfolgen, für weitere Gemeinden stehen die Werbeverfahren an: Farschweiler, Herl, Lorscheid, Pluwig und Gusterath.
Zum Thema Schulkindverpflegung: Der VG-Rat hat in der Sitzung vom 31.03.2022 die Verwaltung einstimmig mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter beauftragt. Nach einer erfolglosen europaweiten und nationalen Ausschreibung wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe der Auftrag zur Schulkindverpflegung im Schuljahr 2022/2023 an das Unternehmen Streit aus Osann-Monzel mit Betriebsstätte in Schweich erteilt. In Anbetracht der Preissteigerungen und der Warenknappheit seit März d.J. war dies ein schwieriger Zeitpunkt für die Aus-schreibung. Die Vorsitzende dankte Frau Willems und ihrem Team von „Tischlein deck dich“ für die stets gute und zuverlässige Versorgung in den letzten Jahren.
Der Walddistelpfad in Farschweiler und der Panoramaweg in Osburg wurden gefördert durch den Naturpark Saar-Hunsrück und mit Unterstützung und im Zusammenspiel mit verschiede-nen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kooperationspartnern konnten die Maßnahmen um-gesetzt werden. Am 17. Juli 2022 fand die Eröffnung des Wanderweges Äppelkist und Schiefer in Riveris statt.
Das kulturelle Leben und die Feste in den Gemeinden, wie z.B. Dorffeste und Kirmesveranstaltungen, wurden wieder belebt und fanden bisher eine positive Resonanz. Sie informierte über die anstehenden Veranstaltungen.
In Osburg und Thomm fanden die Gründungen der Bambini-Feuerwehrgruppen statt. Außerdem feierte die Jugendfeuerwehr Thomm ihr 20-jähriges Jubiläum.
Am 21. Mai 2022 fand die Ehrungs-, Ernennungs- und Beförderungsfeier der Feuerwehren der VG Ruwer statt. Es wurden 250 Feuerwehrangehörige befördert, ernannt und geehrt. Das zeigt die Lebendigkeit und die Leistungsstärke unserer Feuerwehren. Außerdem wurden die neuen Fahrzeuge im Wert von 850.000 € gesegnet.
In Anbetracht der Pandemielage und der kurzfristig organisierten Dorffeste konnte in diesem Jahr leider kein zentraler Seniorennachmittag in Kooperation mit einer Dorfkirmes erfolgen.
Projekt Gemeindeschwester plus: Der Landkreis erhält eine Förderung: VG Ruwer/Hermeskeil und Konz. Anteil 0,4 Stelle für VG Ruwer; Personalisierung durch das DRK gemeinsam mit Hermeskeil. Die Kosten für den Arbeitsplatz sind zu tragen, aktuell befindet man sich in Verhandlungen.
Zur Potentialanalyse Flächenfotovoltaik: Aktuell finden verschiedene Gespräche statt. Es fand eine Ortsbürgermeisterbesprechung gemeinsam mit Vertretern des Gemein-de- und Städtebundes (GStB).
Das Einwohnermeldeamt arbeitet wieder ohne Termine.
Nahversorgungsgutachten: Aktuell laufen noch Abstimmungsgespräche mit den Ortsgemeinden und den Nahversorgern. Nochmals: Ziel des Gutachtens ist es weder die gute Versorgungstruktur zu zerstören noch Anbieter anzulocken. Einziges Ziel ist es aus Sicht der Verbandsgemeinde Ruwer, im Rahmen der Fortschreibung des Raumordnungsplans die Position der Gemeinden mit der Funktion Grundzentren zu stärken und die vorgesehene verpflichten-de Kooperation zwischen den vier Ortsgemeinden Gusterath/Pluwig, Osburg und Waldrach in drei Grundzentren aufzulösen. Die Variante „Waldrach als alleiniges Grundzentrum der VG“ steht nicht mehr zur Diskussion.
IV. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ruwer
Seit der III. Änderung der Hauptsatzung sind Beschlüsse des Verbandsgemeinderates Ruwer gefasst worden, die eine Fortschreibung der Hauptsatzung notwendig machen. So wurde in der Haushaltsberatung festgelegt, dass die Entschädigungen für die Feuerwehren neu geregelt werden sollen. Weiter hat der Verbandsgemeinderat am 30.03.2022 beschlossen, eine Stelle als Seniorenbeauftragten einzurichten, Der Text der IV. Änderungssatzung wurde bereits veröffentlicht. Der Verbandsgemeinderat beschloss die IV. Änderung der Hauptsatzung vom 25.09.2019.
Beratung und Beschlussfassung einer Satzung über die freiwillige Schülerbetreuung und Mittagsverpflegung in den Grundschulen in der VG Ruwer
Seit mehr als 10 Jahren bietet die Verbandsgemeinde Ruwer eine freiwillige Schülerbetreuung und Mittagsverpflegung an den Grundschulen an. Umfang und Ausgestaltung wurden in den vergangenen Jahren bedarfsgerecht erweitert. Die Anmeldungen erfahren von Schuljahr zu Schuljahr eine steigende Tendenz. Mit der Anmeldung am Betreuungsunterricht und/oder der Mittagsverpflegung haben sich die Eltern verpflichtet, die Entgelte für die Betreuung und die Mittagsverpflegung zu entrichten. Die Erhebung erfolgte auf privatrechtlicher Grundlage. Für die Schülerbetreuung wird bisher ein mtl. Entgelt von 35 €/Schüler/Monat erhoben. Für die Mittagsverpflegung wird seit 01.01.2022 ein Betrag von 3,57 €/Schüler/Essen erhoben. Dieser Betrag ist dynamisch und richtet sich nach dem Sachbezugswert der Sozialversicherungsentgeltverordnung, der jährlich angepasst wird. Es war vorgeschlagen, für das kommende Schuljahr 2022/23 eine öffentlich-rechtliche Grundlage für die Abrechnung dieser Leistungen (Betreuung und Essensentgelt) in Gestalt einer Satzung zu schaffen und die Entgelte durch einen Kostenbescheid anzufordern. Die Vorsitzende informierte über die in der Sitzung des Schulträgerausschusses beschlossene Änderung. Danach ist in § 8 Abs. 1 Satz 3f ergänzend zum Schulgelände der Betreuungsort außerhalb des Schulgeländes aufzunehmen. Ein Ratsmitglied bat darum sicherzustellen, dass bei Nichtzahlung der Beitragszahlung kein Kind von der Betreuung ausgeschlossen wird (§ 9). Der Verbandsgemeinderat beschloss vorbehaltlich der Änderungen in den Ausschüssen die Satzung über die freiwillige Schülerbetreuung und Mittagsverpflegung in den Grundschulen im Gebiet der Verbandsgemeinde Ruwer, die zum 01.08.2022 in Kraft treten soll. (wurde bereits veröffentlicht). Der § 8 Abs 1 Satz 3 und 4 der Satzung wird wie folgt gefasst: „Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Anfang der Betreuungszeiten (§ 3 der Satzung), für die das Kind angemeldet worden ist. Sie endet mit dem Verlassen des Schulgebäudes bzw. des Betreuungsortes.“
Änderung der Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die Jugendarbeit in der VG Ruwer
Die Neufassung der Förderungsrichtlinie Jugend erfolgt in folgenden Bereichen:
| - | Anpassung der Förderbeträge für Ferienfreizeiten mit und ohne Übernachtung sowie Schulungsmaßnahmen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit angelehnt an die Förderungsrichtlinie des Kreises |
| - | Ersteinrichtung eines „Mobilitätszuschusses“ nach Wegfall des Jugendbusses |
Die aktuellen Richtlinien stammen aus dem Jahr 2014 und bedürfen in Anbetracht der allgemeinen Preissteigerung und in Ergänzung der Anpassung der Förderrichtlinien des Kreisjugendamtes der Fortschreibung. Ein Ratsmitglied forderte, dass der Jugendbus nochmals thematisiert werden muss. Des Weiteren wurde aus dem Rat gefragt, ob es diesbezüglich Rahmenverträge mit Unternehmen gäbe. Die Vorsitzende sagte zu, dass es eine Auswertung zum Ende des Jahres zu dem Mobilitätszuschuss gebenwird und informierte, dass es weder über die zuständigen Fachbehörden, Kreisjugendamt oder Jugendhaus Düsseldorf, Rahmenverträge gebe. Der Verbandsgemeinderat beschloss die Neufassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die Jugendarbeit gemäß §§11-13 SGB VIII mit Wirkung zum 01.07.2022. Diese lösen die Förderrichtlinien in der bisherigen Fassung mit Ablauf des 30.06.2022 ab.
Berufung einer Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Pluwig - Wiederwahl
Herr Norbert Eiden aus Mertesdorf nimmt seit 2007 das Amt des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Pluwig wahr. Der Direktor des Amtsgerichts Trier hat mit Schreiben vom 22.04.2022 mitgeteilt das die Amtszeit von Herrn Eiden abläuft und bat gleichzeitig um Mitteilung, ob Herr Eiden für eine weitere Amtszeit berufen werden soll. Herr Eiden hat sich zur Wiederberufung für eine weitere Amtszeit einverstanden erklärt. Die Verwaltung sollte für eine weitere Amtszeit (durch Wahl) dem Amtsgericht vorgeschlagen werden. Die Dauer beträgt 5 Jahre. Nach § 5 Schiedsamtsordnung wird die Schiedsperson auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates für dessen Bereich sie bestellt werden soll vom dem Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Der Schiedsamtsbezirk Pluwig umfasst die Ortsgemeinden Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth, Schöndorf und Pluwig. Der Verbandsgemeinderat beschloss, Herrn Norbert Eiden, Mertesdorf, dem Amtsgericht Trier für eine weitere Amtszeit als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Pluwig vorzuschlagen.
Amtsblatt der VG Ruwer - Bezugsgelderhöhung und Digitalpaket
Der derzeit gültige Vertrag über die Herstellung und den Vertrieb des Amtsblattes zwischen der Verbandsgemeinde Ruwer und der LINUS WITTICH Medien KG, Föhren, datiert vom 24./29.03.2004. Demnach ist die LINUS WITTICH Medien KG (kurz: Verlag) Herausgeber des Amtsblattes. Die presserechtliche Verantwortung für den amtlichen Teil sowie die Vereinsnachrichten liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung, vertreten durch die Bürgermeisterin. Die presserechtliche Verantwortung für den Anzeigenteil liegt beim Verlag. Der Verlag hat nunmehr einen Antrag auf Änderung gestellt und in einem persönlichen Gespräch mit der Verbandsgemeinde notwendige Bezugsgelderhöhung begründet und mit der Änderung verbunden digitalen Änderungen erläutert. (Digitalpaket mit Installierung der vom Verlag betriebenen „meinOrt-App“ und der Nennung bei jobs-regional.de.). Gleichlautende Anträge gingen an alle anderen Verbandsgemeinden, die ihr Amtsblatt in Kooperation mit dem Verlag betreiben. Laut Verlag sind die Kosten für die Herstellung, den Satz und den Vertrieb des Amtsblattes in den Bereichen Materialbeschaffung, Energie und Personalkosten (Mindestlohn) angestiegen. Es ist aus Sicht des Verlages daher unvermeidlich, das Bezugsgeld zu erhöhen. Der Verlag möchte das Bezugsgeld allerdings in vier moderaten Schritten erhöhen. Im Vergleich zum aktuellen Bezugspreis beläuft sich die Steigerung bis 2025 auf 60%. Im Rahmen der Bezugsgelderhöhung erhält die Verbandsgemeinde unentgeltlich vom Verlag die Nutzung von digitalen Systemen und Anwendungen, in Form der meinOrt-App und in Form von meinOrt-Web sowie die kostengünstige Nutzung des Portals jobs-regional.de. Das Amtsblatt ist gemäß der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ruwer deren Bekanntmachungsorgan. Es besteht bereits seit Jahrzehnten eine Geschäftsbeziehung mit der LINUS WITTICH Medien KG, bzw. deren Rechtsvorgängern. Die Geschäftsbeziehung hat sich überwiegend positiv gestaltet. Der Verlag war ein verlässlicher Partner für den Vertrieb des Bekanntmachungsorgans der VG Ruwer. Die Neugestaltung des Amtsblattes mit Übernahme des neuen CI-Designs der Verbandsgemeinde verlief reibungslos. In jüngster Zeit gab es Probleme bei der Drucklegung und vereinzelt Probleme beim Vertrieb. Auf Beschwerden reagierte der Verlag kurzfristig. Insgesamt gesehen verläuft die Zusammenarbeit jedoch gut. Die Preissteigerungen sind angesichts der enormen Steigerungen bei den Material- und Personalkosten gerechtfertigt. Diese werden gemäß dem Angebot teilweise kompensiert durch eine höhere Seitenzahl und weitere kostenneutrale digitale Angebote. Daher wurde vorgeschlagen, der Bezugsgelderhöhung zuzustimmen. In den weiteren Verhandlungsgesprächen soll die Minimierung der aufgetretenen Probleme thematisiert werden. Aus dem Rat wurde ein Alternativvorschlag zur Weiterführung der Geschäftsbeziehung mit dem LINUS WITTICH Medien KG gefordert. Die Vorsitzende wies auf die Historie hin und sagte zu, die Thematik in der GStB-Kreisgruppe nochmals anzusprechen. Der Verbandsgemeinderat beschloss, der von der LINUS WITTICH Medien KG, Föhren, vorgeschlagenen Bezugsgelderhöhung zuzustimmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Bezugsgelderhöhung in der GStB-Kreisgruppe zu thematisieren.
Netzwerk Willkommen im Ruwertal und auf den Höhen e.V.
Hier: Förderung für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2025
Der Verein Netzwerk Willkommen ist seit der Gründung im Oktober 2016 ein eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit. Der Verein erhält von Beginn an einen festen Zuschuss durch die VG Ruwer. Der Verbandsgemeinderat Ruwer hatte zuletzt am 10.04.20219 beschlossen, dem Verein Netzwerk Willkommen einen Zuschuss in Höhe von 8.160 €/Jahr zur Förderung von Menschen mit Flucht- und Asylhintergrund zu gewähren. Der Förderzeitraum wurde vom 01.10.2019 bis 30.09.2022 festgelegt. Zur Sitzung lag ein Antrag des Vereins vor, den Förderzeitraum um weitere 3 Jahre zu verlängern und den jährlichen Förderbetrag auf 9.000 €/Jahr zu erhöhen. Die Erhöhung wird begründet mit den inzwischen gestiegenen Nebenkosten und zwei zusätzlich angemieteter Räume. Die Arbeit des Vereins Netzwerk Willkommen wird in der Öffentlichkeit geschätzt und hat sich in der Verbandsgemeinde sehr bewährt. Die Notwendigkeit zur Fortführung der Vereinstätigkeit und Förderung durch die Verbandsgemeinde ist unbestritten. Aktuell gestaltet sich die steigende Zahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine sehr dynamisch und bestätigt den Bedarf der Vereinsarbeit „Netzwerk Willkommen“. Der Verbandsgemeinderat Ruwer schloss sich den Empfehlungen des JSSA vom 07.06.2022 und des HFA vom 08.06.2022 an und beschloss, die Förderung des Vereins „Netzwerk Willkommen“ für den Zeitraum 01.10.2022 - 30.09.2025 in Höhe von 9.000 €/Jahr zu bewilligen.
Förderantrag - Kommunales Energiemanagement -
Die Energieagentur RLP hat die VG Ruwer auf die Förderung eines Energiemanagements aufmerksam gemacht. Dies umfasst eine auf drei Jahre befristete Förderung einer Personalstelle für nach-folgende Aufgaben:
| - | Durchführung der Gebäudebewertung |
| - | Etablierung organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement |
| - | Implementierung Energiecontrollingsystem für Strom, Wärme und Wasser mit liegenschaftsbezogenen Berichten |
| - | Erstellung Energieberichte (jährlich) |
Außerdem können zusätzliche externe Unterstützungsmaßnahmen durch Gutachter und Ingenieurbüros im Rahmen des Projektes gefördert werden. Ziel des Projektes ist es, dass das Kommunale Energiemanagement zu einem effizienten Betrieb der Liegenschaften führen soll, indem die Effizienz der Anlagentechnik gewährleistet wird, Energielieferverträge beachtet und ggfs. neu ausgehandelt werden. Ebenfalls sollen die Nutzer*innen der Liegenschaften für das Zusammenspiel von Verwaltung- und Betriebspersonal sensibilisiert werden. Im Falle einer Bewilligung beträgt der zu erwartende Zuschuss 70 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten. Der Aufbau eines Energiemanagements ist ein wichtiger Bestandteil des Gebäudemanagements. Durch dieses Projekt kann der Aufbau des Gebäudemanagements beschleunigt und der Energieverbrauch kurzfristiger überprüft und ggf. minimiert werden. Die Thematik wurde im HFA vorbesprochen. Es wurde ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst. Der Verbandsgemeinderat beschloss den Förderantrag „Kommunales Energiemanagement“ zu stellen und die Stelle nach vorheriger Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und nach Förderzusage auszuschreiben.
Beschaffung von Endgeräten für die digitale Alarmierung für die Feuerwehr der VG Ruwer
Nachdem sich der Einführungsprozess der digitalen Alarmierung über mehrere Jahre hingezogen hat, steht noch in diesem Jahr die generelle Umstellung an. Hierfür sind noch Endgeräte, insbesondere Funkmeldeempfänger und Sirenenempfänger zu beschaffen. Die Bestellung erfolgt über ein landesweit einheitliches Verfahren auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Fa. Swissphone Telecommunications GmbH, Gundelfingen. Der notwendige Bedarf für die Feuerwehr der VG Ruwer wurden seitens der Wehrleitung ermittelt und zusammengestellt. Nun hat die ADD Trier dringend empfohlen, die erforderliche Bestellung der Endgeräte umgehend vorzunehmen. Grund ist eine Preissteigerung zum 01.07.2022 in Höhe von 20 - 30 %, welche vom Landesbetrieb Daten und Information (LDI) dem Ministerium des Innern und für Sport kurzfristig angekündigt wurde. Für Bestellungen, die bis zum 28.06.2022 per Mail vorliegen, gelten noch die bisherigen Preise. Die Beschlussfassung zu diesem Punkt war später geplant. Allerdings würden die Mehrkosten bei einer Bestellung nach dem 28.06.2022 zu einem erheblichen Nachteil für die Verbandsgemeinde führen, weshalb eine Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit geboten war. Der Verbandsgemeinderat beschloss die Beschaffung der erforderlichen Endgeräte für die digitale Alarmierung. Die Bestellung erfolgt über ein landesweit einheitliches Verfahren auf der Grundlage eines Rahmenvertrages des Landes mit der Firma Swissphone Telecommunications GmbH, Gundelfingen.
Nichtöffentliche Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ergingen weitere Mitteilungen. Des Weiteren wurde über die Herstellung des Benehmens zur Besetzung der Schulleiterstelle an der GS Kasel-Mertesdorf beraten und beschlossen.