Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 28.06.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | veränderte um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.635.155 | 248.255 | 1.883.410 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.669.905 | 176.035 | 1.845.940 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -34.750 | 72.220 | 37.470 |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordent- lichen Ein- und Aus- zahlungen | -3.660 | 83.380 | 79.720 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 207.800 | 110.000 | 317.800 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 475.200 | 162.000 | 637.200 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -267.400 | -52.000 | -319.400 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 271.060 | -31.380 | 239.680 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher | 0 Euro | auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 267.400 Euro | auf | 319.400 Euro |
| Zusammen | von bisher | 267.400 Euro | auf | 319.400 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 Euro auf 110.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: 110.000 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von bisher 0 Euro festgesetzt auf 455.000 Euro.
Die bisherigen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:
| - Grundsteuer A | von bisher | 400 v. H. | auf | 445 v. H |
| - Grundsteuer B | von bisher | 440 v. H. | auf | 540 v.H. |
| - Gewerbesteuer | von bisher | 390 v.H. | auf | 405 v.H. |
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 614.896 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 551.961 Euro und zum 31.12. 2023 589.431 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 3.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 1.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.06.2023 vorgelegt worden. Die 1. Nachtragshaushaltsatzung unterliegt für das Haushaltsjahr 2023 der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hinsichtlich der Festsetzung der Gesamtbeträge der Kredite und der durch Verpflichtungsermächtigungen die in künftigen Haushaltsjahren Investitionskredite bedürfen. Vom Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst ein Teilbetrag von 86.200 € zur Vorfinanzierung bewilligt. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden vorerst nicht genehmigt.
Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom 21.08.2023 bis 29.08.2023 (Wochentag, Datum)
im Rathaus, Zimmer 103
öffentlich aus.