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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Gutweiler für das Jahr 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 28.06.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

bisher

Euro

veränderte

um

Euro

nunmehr

festgesetzt auf Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge

1.635.155

248.255

1.883.410

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen

1.669.905

176.035

1.845.940

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-34.750

72.220

37.470

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordent-

lichen Ein- und Aus-

zahlungen

-3.660

83.380

79.720

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

207.800

110.000

317.800

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

475.200

162.000

637.200

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-267.400

-52.000

-319.400

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

271.060

-31.380

239.680

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0 Euro

auf

0 Euro

verzinste Kredite

von bisher

267.400 Euro

auf

319.400 Euro

Zusammen

von bisher

267.400 Euro

auf

319.400 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 Euro auf 110.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: 110.000 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von bisher 0 Euro festgesetzt auf 455.000 Euro.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die bisherigen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht geändert.

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

von bisher

400 v. H.

auf

445 v. H

- Grundsteuer B

von bisher

440 v. H.

auf

540 v.H.

- Gewerbesteuer

von bisher

390 v.H.

auf

405 v.H.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 614.896 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 551.961 Euro und zum 31.12. 2023 589.431 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 3.000 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 1.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.

Ortsgemeinde Gutweiler, den 18.08.2023
Ralph Biedinger, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.06.2023 vorgelegt worden. Die 1. Nachtragshaushaltsatzung unterliegt für das Haushaltsjahr 2023 der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hinsichtlich der Festsetzung der Gesamtbeträge der Kredite und der durch Verpflichtungsermächtigungen die in künftigen Haushaltsjahren Investitionskredite bedürfen. Vom Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst ein Teilbetrag von 86.200 € zur Vorfinanzierung bewilligt. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden vorerst nicht genehmigt.

Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 21.08.2023 bis 29.08.2023 (Wochentag, Datum)

im Rathaus, Zimmer 103

öffentlich aus.

Waldrach, den 18.08.2023
i.V. Daniel Philippi, Beigeordneter