Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 24.07.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | veränderte um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.577.005 | 330.650 | 1.907.655 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.505.450 | 298.850 | 1.804.300 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 71.555 | 31.800 | 103.355 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 99.715 | -39.270 | 60.445 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.861.800 | -1.486.970 | 374.830 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.651.500 | -694.200 | 957.300 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 210.300 | -792.770 | -582.470 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -261.600 | 783.625 | 522.025 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher | 0 Euro | auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 0 Euro | auf | 582.470 Euro |
| Zusammen | von bisher | 0 Euro | auf | 582.470 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 800.000 Euro auf 1.520.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: 28.000 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von bisher 0 Euro festgesetzt auf 18.706 Euro.
Die bisherigen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:
| - | Grundsteuer A | von bisher | 400 v. H. | auf | 445 v. H |
| - | Grundsteuer B | von bisher | 400 v. H. | auf | 465 v.H. |
| - | Gewerbesteuer | von bisher | 380 v.H. | auf | 395 v.H. |
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 2.269.531 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 2.242.796 Euro und zum 31.12. 2023 2.346.151 Euro.
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.08.2023 vorgelegt worden. Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung unterliegt für das Haushaltsjahr 2023 der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hinsichtlich der Festsetzung der Gesamtbeträge der Kredite. Vom Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst ein Teilbetrag i.H.v. 58.470 € genehmigt. Gegen die sonstigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden keine rechtlichen Bedenken erhoben.
Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom 21.08.2023 bis 29.08.2023 (Wochentag, Datum)
im Rathaus, Zimmer 216 öffentlich aus.