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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Kasel für das Jahr 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 24.07.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

bisher

Euro

veränderte

um

Euro

nunmehr

festgesetzt auf

Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

1.577.005

330.650

1.907.655

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.505.450

298.850

1.804.300

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

71.555

31.800

103.355

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

99.715

-39.270

60.445

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.861.800

-1.486.970

374.830

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.651.500

-694.200

957.300

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

210.300

-792.770

-582.470

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-261.600

783.625

522.025

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0 Euro

auf

0 Euro

verzinste Kredite

von bisher

0 Euro

auf

582.470 Euro

Zusammen

von bisher

0 Euro

auf

582.470 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 800.000 Euro auf 1.520.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: 28.000 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von bisher 0 Euro festgesetzt auf 18.706 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

für Sondervermögen

Die bisherigen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht geändert.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

-

Grundsteuer A

von bisher

400 v. H.

auf

445 v. H

-

Grundsteuer B

von bisher

400 v. H.

auf

465 v.H.

-

Gewerbesteuer

von bisher

380 v.H.

auf

395 v.H.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 2.269.531 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 2.242.796 Euro und zum 31.12. 2023 2.346.151 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 10 Altersteilzeit

Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.

Kasel, den 24.07.2023
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.08.2023 vorgelegt worden. Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung unterliegt für das Haushaltsjahr 2023 der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hinsichtlich der Festsetzung der Gesamtbeträge der Kredite. Vom Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst ein Teilbetrag i.H.v. 58.470 € genehmigt. Gegen die sonstigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden keine rechtlichen Bedenken erhoben.

Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 21.08.2023 bis 29.08.2023 (Wochentag, Datum)

im Rathaus, Zimmer 216 öffentlich aus.

Waldrach, den 14.08.2023
i.V. Daniel Philippi, Beigordneter