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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Farschweiler am 10.07.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Silke Weber fand am 10.07.2024 im Bürgerhaus Farschweiler die Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Farschweiler statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Vor Verpflichtung der Ratsmitglieder teilt die Vorsitzende noch folgendes mit:

„Zum umfangreichen Wahltag am 09.06.2024 waren insgesamt 19 Helfer zugegen, um den ordnungsgemäßen Ablauf und entsprechende Auszählung zu gewährleisten. Dafür herzlichen Dank. Auch Danke an diejenigen, welche bereit gewesen wären, die Arbeit im Gemeinderat zu leisten. Auch wenn sie aufgrund der Anzahl an Plätzen im Gemeinderat nicht in den Rat gewählt wurden, hoffe ich doch, dass sie ihr ehrenamtliches Engagement nicht einstellen und sich an den zahlreichen anderen Stellen in unserem Dorf einbringen werden.

Für die Ausrichtung der wirklich fröhlichen Kirmes danke ich der Feuerwehr und ihren zahlreichen Helfern aus anderen Gruppen und Vereinen, den Schaustellern, Lieferanten und Ideengebern. Allen Gästen danke ich für die gute Stimmung und freue mich bereits auf das nächste Jahr.

Auf das 95-jährige Jubiläum des SV Farschweiler möchte ich nochmals aufmerksam machen, diese findet vom 20.07. – 21.07.2024 auf dem Sportplatz statt.“

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Auf Grund der stattgefundenen Kommunalwahlen sind die gewählten Ratsmitglieder durch die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin zu verpflichten. Silke Weber weist die neu gewählten Ratsmitglieder auf ihre Rechte sowie die gewissenhafte Erfüllung ihre Pflichten hin und verweist insbesondere auf die §§ 20, 21, 22 und 30 der Gemeindeordnung. Sodann verpflichtet sie jedes einzelne Mitglied per Handschlag.

Ernennung der Ortsbürgermeisterin

Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO ist die Ortsbürgermeisterin zur Beamtin zu ernennen. Der geschäftsführende Erste Beigeordnete Martin Braun verliest die Ernennungsurkunde und händigt sie aus. Aufgrund der Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Erster Beigeordneter

In einem vorherigen Gespräch hat der bisherige Erste Beigeordnete Martin Braun erklärt, nicht mehr für ein Beigeordneten-Mandat zur Verfügung zu stehen. Aus dem Rat wird Marion Jonas zur Wahl der Ersten Beigeordneten vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Marion Jonas nimmt den Wahlvorschlag an. Der Gemeinderat bestimmt Ortsbürgermeisterin Weber und Ratsmitglied Anna Backes mit der Durchführung der Wahl; dies gilt auch für die anstehenden Beigeordneten-Wahlen. Die Wahlurne wird kontrolliert. Nachdem auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen ist, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen den Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GemO. Die Stimmenauszählung ergibt, dass Marion Jonas mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zur Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Farschweiler gewählt ist. Sie nimmt die Wahl an. Im Anschluss verliest die Ortsbürgermeisterin die Ernennungsurkunde und übergibt sie. Nach erfolgter Vereidigung führt Silke Weber Frau Jonas per Handschlag in das Amt der Ersten Beigeordneten ein.

Weitere Beigeordnete

Laut Hauptsatzung der Ortsgemeinde hat Farschweiler bis zu 3 Beigeordnete.

Wahl der / des weiteren Beigeordneten (II)

Aus dem Rat wird Anna Backes zur Wahl der weiteren Beigeordneten vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Anna Backes nimmt den Wahlvorschlag an. Die Wahlurne wird kontrolliert. Nachdem auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen ist, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen den Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GemO. Die Stimmenauszählung ergibt, dass Anna Backes mit 10 Ja-Stimmen zur weiteren Beigeordneten der Ortsgemeinde Farschweiler gewählt ist. Sie nimmt die Wahl an. Im Anschluss verliest die Ortsbürgermeisterin die Ernennungsurkunde und übergibt sie. Nach erfolgter Vereidigung führt Silke Weber Frau Backes per Handschlag in das Amt der weiteren Beigeordneten ein.

Wahl der / des weiteren Beigeordneten (III)

Aus dem Rat wird Jonas Backes zur Wahl des weiteren Beigeordneten vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Jonas Backes nimmt den Wahlvorschlag an. Die Wahlurne wird kontrolliert. Nachdem auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen ist, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen den Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GemO. Die Stimmenauszählung ergibt, dass Jonas Backes mit 10 Ja-Stimmen zum weiteren Beigeordneten der Ortsgemeinde Farschweiler gewählt ist. Er nimmt die Wahl an. Im Anschluss verliest die Ortsbürgermeisterin die Ernennungsurkunde und übergibt sie. Nach erfolgter Vereidigung führt Silke Weber Herrn Backes per Handschlag in das Amt des weiteren Beigeordneten ein.

Anfragen und Anregungen

Die Vorsitzende erläutert verschiedene Ideen / Vorschläge für die künftige Zusammenarbeit. Die Beigeordneten könnten zuerst einmal Arbeitsbereiche übernehmen, aus denen sich dann künftig die Festlegung der Geschäftsbereiche ergeben könnte. Abschließend bedankt sich Frau Weber herzlich bei den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern und Beigeordneten für die gute und produktive Zusammenarbeit. Eine angemessene Verabschiedung wird noch folgen.