gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung
Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hinzenburg
Am Freitag, 14. Oktober 2022, um 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrgeräte- haus/Bürgerhaus Hinzenburg eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hinzenburg statt.
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| TOP 1 | Wahl des Stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hinzenburg (m/w/d) |
Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hinzenburg, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).