Die Vorsitzende 1. Beigeordnete Elisabeth Hammes teilte wie folgt mit:
Im Amtsblatt vom Freitag, 20.05.2022 (Ausgabe 20/2022) hatte sich bei der Berichterstattung über die Sitzung vom 21.12.2021 der Fehlerteufel eingeschlichen. Bei der Mitteilung über den Ruhenden Verkehr muss es wie folgt lauten: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Allgemeiner Tenor war, dass das Parken auf Gehweganlagen laut Straßenverkehrsordnung verboten ist. Das Gleiche gilt auch für das Parken in verschiedenen anderen Straßen. Stehen vom Außenspiegel eines parkenden Fahrzeuges weniger als 3,05 m (nicht 2,35 m) Durchfahrbreite dem Durchfahrverkehr zur Verfügung, darf an diesen Stellen in der Straße nicht geparkt werden. Wichtig ist dies ins-besondere auch damit Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge ungehindert durchfahren können.
An Christi Himmelfahrt konnte die Gemeinde und der Partnerschaftsverein wieder Gäste aus der Partnergemeinde Saint-Just-la-Pendue aus Frankreich in Mertesdorf begrüßen. Ein abwechslungsreiches Programm fand beiderseitige Zustimmung. Der Einladung 2023 nach Saint-Just-la-Pendue zu kommen, wird man gerne folgen.
Der Ruwertaler-Frühling in den Weinbergen zwischen Mertesdorf und Kasel am Pfingstsonntag war gut besucht und eine Werbung für den Ruwer-Wein. Der neue Standort wurde gut angenommen.
Die Ortsgemeinde Mertesdorf gratuliert Herrn Gebauer zum Gewinn der Kegelweltmeisterschaft im Mixed-Turnier sowie zur Vizeweltmeisterschaft im Einzelwettbewerb.
Am 09.06.2022 hat Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen an einem Workshop von der LAG Mosel, LEADER und Faszination Mosel zum Thema Coworking Spaces teilgenommen. Dabei wurden verschiedene Projekte besichtigt und die unterschiedlichen Formen der Umsetzung erläutert. Die Gemeinde wird sich in einer Arbeitssitzung hierzu austauschen.
Die Sparkasse Trier hat für das Projekt Licht und Ton einen Zuschuss von 500,-- EUR gezahlt.
Am 11.06.2022 hat die Veranstaltung Musik vereint Mertesdorf mit abendlichem Konzert stattgefunden. Die Veranstaltung war ein großer Erfolg.
Die Stadtwerke Trier haben der Ortsgemeinde mitgeteilt, dass man aus wirtschaftlichen Gründen die Gasleitungen für Johannisberg III und die Straßen im Unterdorf nicht ausbauen wird. Die SWT Trier hat alle Interessenten informiert, 4 Interessenten wollen weiterhin einen Gasanschluss. Die Ortsgemeinde wurde diesbezüglich angefragt, ob es möglich ist, dennoch eine Gasleitung bis zu den Interessenten zu verlegen. Interessenten müssen sich diesbezüglich direkt mit den Stadtwerken in Verbindung setzen.
Am 10.06.2022 fand die Baustelleneinweisung für Johannisberg III statt. Baubeginn wird voraussichtlich Mitte August sein. Die Fa. Ruppert wird im Auftrag der Telekom Mitte Juli mit der Verlegung der Glasfaserleitungen beginnen. Interessenten für einen Glasfaseranschluss können sich bei der Telekom melden.
Es ergeht der Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger, dass die Straßeneinläufe keine Mülleimer sind, in die man den Straßenkehricht hinein kehrt. Damit werden die Gullys verstopft und bei Regen kann das Wasser nicht ordnungsgemäß ablaufen.
Vergabe eines Planungsauftrages zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für den Bereich des Altortes
Beigeordneter Christoph Jutz wies noch einmal auf die Problematik hin, dass bei verschiedenen Bauvorhaben immer wieder Diskussionen darüber geführt werden, was baulich möglich ist und was nicht, da keine oder veraltete Bebauungspläne vorliegen. Um für die Zukunft klare und transparente Regelungen zu schaffen, wurden in 2 Arbeitssitzungen Lösungsmöglichkeiten vorgestellt und diskutiert. Dabei wurde sich für die Variante zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB für den Bereich „Altort“ entschieden. Zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden Ingenieurleistungen nach HOAI benötigt. Dem Gemeinderat lag hierzu ein Vergabevorschlag der Verwaltung vor, die in Absprache mit der Gemeinde mit dem Ingenieurbüro BKS ein Verhandlungsverfahren begonnen hat. Das Ingenieurbüro BKS hat hierzu ein Honorarangebot eingereicht. Die Vergabestelle empfiehlt, den Ingenieurauftrag an das Büro BKS zum Angebotspreis zu erteilen. Der Gemeinderat stimmte dem Vergabevorschlag zu.
Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2022 und 2023
Es wurden keine Anregungen oder Vorschläge eingereicht. Daher erübrigte sich eine Beratung.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 und 2023
Haushaltssachbearbeiter Mäs von der VG-Verwaltung erläuterte dem Gemeinderat die Haushaltseckdaten. Der Ergebnishaushalt 2022 beläuft sich auf 1.832.565 €, die Aufwendungen auf 2.075.960 €. Es entsteht ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von -243.395 €. Der Haushaltsausgleich kann somit in der Planung vorerst nicht erfüllt werden. In 2023 entsteht ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -247.255 € und damit ist der Haushaltsausgleich in der Planung nicht gegeben. Der Finanzhaushalt 2022 weist im Bereich der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ein negatives Saldo von -199.180 € aus. Auch in 2023 mit 203.235 € wiederum ein negativer Finanzsaldo/Fehlbetrag und somit kann kein Haushaltsausgleich in der Planung ausgewiesen werden. Dies ist u.a. dem Umstand geschuldet dass die Ortsgemeinde Mertesdorf, wie bereits auch in den vergangenen Jahren hohe Unterhaltungsaufwendungen zu tragen hat, u.a.: Gebäudeunterhaltung am Bürgerhaus, Einzäunung des Friedhofs und Sanierung der Treppe, Instandsetzungsarbeiten am Bestandsgebäude der Kindertagesstätte. Es wurden weitere Zahlen und Berechnungen u.a. die Investitionsprojekte in der vorliegenden Haushaltsplanung besprochen. Hier sind insbesondere die Finanzierung der Erweiterung der Kindertagesstätte und die Sanierung der Heizung mit Wärmepumpe und PV- Anlage zu nennen. Durch die energetische Sanierung werden die kalkulatorischen Energiekosten für Heizöl von ca. 7.700 €, auf ca. 3.325 € für den Strom der Luft-Wasser-Wärmepumpe gesenkt. Die eingesparten Energiekosten können zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme eingesetzt werden. Im Zuge der Änderungen des kommunalen Finanzausgleichs und den Weisungen des Rechnungshofes, müssen die Ortsgemeinden den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich sicherstellen. Für die Ortsgemeinde Mertesdorf wird im nächsten Jahr daher eine Nachtragshaushaltsatzung anstehen. Hierzu müssen im Vorgriff Einsparungen und die Erhöhung der Hebesätze beschlossen werden. Freiwillige Leistungen sollen sparsam geplant und bewirtschaftet werden. Die Gemeinden müssen im Zuge der Haushalts- und Kreditgenehmigung nachweisen, wie die eigene dauernde Leistungsfähigkeit bei Zunahme der Investitionsverschuldung gewährleistet wird. Die Zinsen sind in diesem Haushalt noch gering eingeplant, wenn alle Maßnahmen umgesetzt werden und die Kredite im Gesamten aufgenommen werden ist zusätzlich mit einer Zinsbelastung ab Ende der Finanzplanung bei 2,5 % von 85.000 €, die dann zusätzlich im Haushalt bedient werden müssen, zu rechnen. Fragen der Ratsmitglieder beantwortet. Dabei wurde auch ausgeführt, dass mit der Anhebung der Hebesätze, dem Drehen an der Steuerschraube, der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Maßgebend für einen guten Haushaltsabschluss werden die Verkaufserlöse der Grundstücke im Johannesberg III sein. Die Vorsitzende, Frau Hammes, stellte noch den Vorschlag von Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen, Mittel für einen Werbeflyer für den Panoramaweg in Höhe von 2.500,-- EUR in den Haushalt mit aufzunehmen zur Abstimmung. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig gegen die Aufnahme von Mitteln für einen Werbeflyer in den Haushalt aus. Anschließend wurde der vorliegende Haushaltsplanentwurf mehrheitlich angenommen.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe / Reservierung von Grabstätten zu Lebzeiten
In der Friedhofs- und Gebührensatzung der Ortsgemeinde Mertesdorf ist keine Regelung über die Reservierung von Grabstätten zu Lebzeiten getroffen. Es sollte daher eine entsprechende Regelung in die Friedhofssatzung mit aufgenommen. Dazu muss der Gemeinderat zunächst eine entsprechende Entscheidung treffen, ob eine Reservierung möglich ist oder nicht. Bisher wurden in der Ortsgemeinde Mertesdorf keine Reservierungen durchgeführt. Im Gemeinderat wurde kurz über das Thema diskutiert und Einzelfragen dazu geklärt. Auf die abschließende Frage der Vorsitzenden, wer sich im Gemeinderat für die Reservierung von Grabstätten ausspricht, wurde die Möglichkeit der Reservierung abgelehnt.
Grundsatzbeschluss über den Ausbau des Wirtschaftsweges im Bereich der L
Beigeordneter Heck gab noch einmal ein Überblick über die Situation und die dazu stattgefundenen Gespräche mit der Bundeswehr, den Trägern öffentlicher Belange sowie den betroffenen Anliegern. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, nahm im April 2021 Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Ortsgemeinde Mertesdorf auf und teilten mit, dass die Anlieferung von Fahrzeugen mittels Schwerlasttransporter von der A 602 zur WTD 41 bzw. von der WTD 41 zur A 602 nur noch eingeschränkt erfolgen könne. So ist die Durchfahrt unter dem Brückenbauwerk der Bahn der Avelsbacher Straße/ Im Averlertal für diese Transporte auch mit Ausnahmegenehmigung auf 4,05 Meter beschränkt. Des Weiteren ist die generelle Überführung der Brücke (Kreisverkehr) an den Kaiserthermen und der Brücke Kohlenstraße, auf 40 Tonnen beschränkt. Als Alternativstrecke für diese Art der Schwertransporte könnte daher die Strecke „WTD 41 Am Grüneberg - L 149 - Fischweg - Ruwerer Straße - Loebstraße - Verteilerkreis - A 602 herangezogen werden. Dazu wäre der in der Unterhaltungslast der Ortsgemeinde Mertesdorf befindliche Wirtschaftsweg „Am Grüneberg“ der sich in einem schlechten Zustand befindet, auszubauen bzw. zu ertüchtigen. Da die Bundeswehr sich nicht in der Lage sieht, den Ausbau des Wirtschaftsweges mit eigenen Ressourcen zu betreiben, soll der Wegeausbau im Rahmen einer Maßnahme der zivilen Infrastruktur von militärischem Interesse (ZIMI) erfolgen. Am 21.04.2021 fand eine Besprechung in den Räumlichkeiten der WTD 41 statt. Hierzu waren neben Behörden und Trägern öffentlicher Belange auch die betroffenen Anlieger eingeladen. Die Eckdaten der Baumaßnahme wurden erörtert. Der Weg soll für Schwerlasttransporter mit max. 120 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hergerichtet werden. Die Spurbreite des Schwerlasttransporters entspricht der normalen Spurweite, jedoch können Fahrzeuge bis zu 4,50 Meter Breite transportiert werden. Im Falle eines Ausbaus muss der weg in der Breite von 4,00 Metern asphaltiert werden, wobei ein Lichtraumprofil von 4,50 Meter sichergestellt werden muss. Zur internen Abstimmung der weiteren Vorgehensweise und Festlegung der Rahmenbedingungen benötigt das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ein grundsätzliches Votum der Ortsgemeinde Mertesdorf zur der geschilderten Vorgehensweise. Im Gemeinderat wurde über die Angelegenheit ausführlich diskutiert. Dabei wurde mehrfach ausgeführt, dass man für die Gemeinde keine Vorteile, kein echter Nutzen zu erkennen vermag. Der Gemeinderat hat sich dennoch mehrheitlich für den grundsätzlichen Ausbau des Wirtschaftsweges, entsprechend dem Beschlussvorschlag ausgesprochen. Die Ortsgemeinde Mertesdorf erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft, den gemeindlichen Wirtschaftsweg zwischen L149 (Grünhaus) bis zur Wehrtechnischen Dienststelle (WTD) 41 der Bundeswehr als Alternativstrecke für Schwerlasttransporte unter folgenden Bedingungen auszubauen:
| - | Der Ortsgemeinde Mertesdorf entstehen durch die in Rede stehende Maßnahme (Leistungsphasen 1-9 der HOAI, vorbereitende Untersuchungen und Gutachten, Bodenordnung inklusive Vermessung, landespflegerische Ausgleichmaßnahmen, tiefbautechnische Maßnahmen) keine Kosten. Die Kostenfreiheit betrifft zudem auch die Anlieger, das Weingut der Familie von Schubert sowie die evangelische Kirchengemeinde. |
| - | Nach Fertigstellung der Baumaßnahme obliegt die bauliche Unterhaltung des Wirtschaftsweges der Bundeswehr. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu schließen. |
| Von Seiten der Verbandsgemeinde Ruwer muss bestätigt werden, dass diese in der Lage ist die Projektsteuerung der Maßnahme zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die personelle Ausstattung der Verbandsgemeindeverwaltung. | |
| - | Die Erhaltung der entlang des Wirtschaftsweges befindlichen Weinbergsmauern und his-torischen Bausubstanz ist sicherzustellen. Dies betrifft auch etwaige Folgeschäden durch den Schwerlastverkehr. |
| - | Die Bewirtschaftung der Weinberge muss während der kompletten Bauphase gewährleistet werden. |
| - | Im Rahmen der Planung und Bauausführung werden geeignete Maßnahmen der Wasser-führung und Außengebietsentwässerung berücksichtig und umgesetzt. |
| - | Es werden klare geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen, ggf. baulicher Art, umgesetzt. |
Der Ausbau des besagten Wirtschaftsweges wurde sodann beschlossen.
Nutzungsordnung Jugendraum
Dem Gemeinderat lag der Entwurf eine neue Nutzungsordnung für den Jugendraum vor. Dazu wurde aus dem Gemeinderat vorgetragen, dass man zur Vereinfachung gerne eine Gegenüberstellung der Regelungen alt und neu gehabt hätte. Die Nutzungsordnung wurde diskutiert. Dabei hat ein Ratsmitglied beantragt, dass man die Regelung bezüglich der Reinigung des Jugendraumes durch die anwesenden Jugendlichen in § 6 um den „Außenbereich“ ergänzt und in § 7 aufnimmt, dass das Leitungsteam die Ortsgemeinde bei Beschädigungen oder Verlust von Gegenständen „unverzüglich“ zu informieren hat. Dem Antrag auf Ergänzung stimmte der Gemeinderat zu. Anschließend stimmte der Gemeinderat der vorgelegten Nutzungsordnung, mit den zuvor beschlossenen Ergänzungen, mehrheitlich zu.
Beratung und ‚Beschlussfassung Förderantrag Sanierung Außenfläche Jugendraum
Hierzu führte die Vorsitzende aus, dass es lediglich darum geht einen entsprechenden Förderantrag für die beabsichtigte Sanierung der Außenfläche am Jugendraum zu stellen. Es können Gesamtkosten mit bis zu 10.000 EUR mit 50% gefördert werden. Der Gemeinderat stimmte der Antragstellung für den Förderantrag zu.
Nichtöffentliche Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgte noch eine Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag.