Titel Logo
Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

​​​​​​​Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer vom 13.07.2022

Mitteilungen

Die Vorsitzende unterrichtet den Ausschuss über folgende Themen:

Es fand ein Gespräch mit der Senioren- und der Gleichstellungsbeauftragten statt. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.2022 werden Frau Dr. Seeling und Frau Moritz über ihre Arbeit berichten.

Die längste Musikmeile wurde in der Verbandsgemeinde an 4 Standorten erfolgreich umgesetzt. Es haben 19 Vereine teilgenommen.

Es gab ein Gespräch mit dem neuen Caterer für die Schulverpflegung. Der Caterer hat eine langjährige Erfahrung und zeigt großes Engagement. Sie hofft an eine gute Anknüpfung an die bisher sehr gute Verpflegung.

Es fand eine außerplanmäßige OB-Besprechung zum Thema Freiflächen-Photovoltaik in der VG Ruwer in Zusammenarbeit mit dem GStB statt. Es haben sich weitere aktuelle Handlungsbedarfe hierbei ergeben:

  • Vorbereitung der weiteren baurechtlichen Planungen für die Freiflächenphotovoltaikanlagen
  • Prüfung der Gründung einer AÖR in Kooperation mit den Ortsgemeinden um am Betrieb zu partizipieren.

Es hat ein Gespräch mit den Schulelternbeiräten und Klassenelternsprecher*innen (für Schulen ohne Schulelternbeirat) stattgefunden. In dem Gespräch wurde u.a. über Digitalisierung, Sanierung und Weiterentwicklung der Betreuung berichtet. Die Eltern wünschen eine flexible und qualitative gute Betreuung.

Die Verhandlung der Verträge mit den Ortsgemeinden zur Nutzung von Gemeindehäusern für die Schulkindverpflegung und Feuerwehr bzw. zur Nutzung von VG-Immobilien durch Ortsgemeinden dauern noch an und werden nach Abschluss den VG-Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Ortsgemeinde Waldrach hatte der VG die Nutzung des Gemeindeplatzes am Feuerwehrgerätehaus für die Jugendverkehrsschule bereits 2019 gekündigt. Der Grund hierfür ist die Nutzung des Platzes für eine Container-Schule während der Abrissarbeiten und Neubaumaßnahme der Ruwertalschule.

In Anbetracht der mittelfristig anstehenden Baumaßnahmen an den einzelnen Grundschulstandorten konnte derzeit kein dauerhafter Alternativstandort gefunden werden. Die Verbandsgemeinde Hermeskeil hat der VG Ruwer als interkommunale Lösung die Mitnutzung des Verkehrsübungsplatzes in Hermeskeil angeboten. Es ist eine Nutzungspauschale in Höhe von 1.200 € p.a. zu zahlen. Mittelfristig soll geprüft werden, ob eine eigene Verkehrsschule oder aber die weitere Mitnutzung die wirtschaftlichste Alternative darstellt.

Die Ortsgemeinde Waldrach hat einen Antrag auf Bezuschussung der Übergangshalle, wegen Abriss und Neubau der Aula, durch die VG in Höhe von 50% des gemeindlichen Anteils beantragt. Der Antrag wird dem HFA bzw. Verbandsgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Situation im Bereich Bauen ist sehr stark angespannt. Auf Grund von Personalfluktuation in den Architektur- und Ingenieurbüros kommt es immer wieder zu erheblichen Verzögerungen. Die Verwaltung wird den Ausschuss hierzu unterrichten.

Die Ortsgemeinde Gusterath hat einen neuen Vorschlag zur Trennung der Ausgabeküche (Schule) und Küche vorgetragen. Aktuell wird dieser Vorschlag geprüft.

Die Zuwendungsbescheide für den Kunstrasenplatz stehen noch aus. Die ADD Trier hat jedoch gegenüber dem Landkreis verkündet, dass die beabsichtigte Zuweisung des Landkreises als Sportförderung (10%) eine freiwillige Leistung und haushaltsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist. Aktuell laufen noch die Gespräche zwischen Landkreis und ADD Trier.

Schaffung von Büroräumen im Zuge der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes/Kostenentwicklung sowie deren Kosteneinflüsse

Herr Kolz vom beauftragten Architekturbüro Kolz & Partner erörterte dem Aus-schuss die Kostensituation und auch die Gründe die zur der Kostensteigerung führen. Herr Kolz führt u.a. aus, dass die Kostenberechnung für die Maßnahme im August 2020 unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung in Höhe von 6 % bis zu den einzelnen Gewerkebeauftragungen erstellt wurde. Aufgrund unvorhersehbarer Umstande (Pandemie) stieg der Preisindex von August 2020 (115,1) bis zum Ausschreibungszeitraum August 2021 (129,6) um 14,5 Punkte. Hieraus resultierte eine zusätzliche Baupreissteigerung in Höhe von 8,5 %, monetär entspricht diese Steigerung bezüglich der bisher beauftragten Gewerke etwa brutto 62.000 €.

Für zusätzliche Kostensteigerung sei an dieser Stelle exemplarisch als größter Posten statische Auflagen (lastverteilende Stahlkonstruktionen und deren Brandschutzverkleidungen) bei der internen Treppenanlageherstellung genannt, die Mehrkosten in Höhe von rund brutto 19.500 € verursachten. Bisher erfolgten Aufträge in Höhe von insgesamt brutto 802.110 €, somit 22.110 € über dem veranschlagten Haushaltsansatz 2020 in Höhe von 780.000 €.

Herr Kolz prognostizierte für die gesamte Maßnahme nach heutigem Kenntnisstand Herstellungskosten in Höhe von brutto 862.670 €, sodass Mehrkosten gegenüber des Haushaltsansatzes 2020 (780.000 €) zur Prognose Juli 2022 in Höhe brutto 82.670 €, prozentual eine Kostensteigerung von insgesamt rund 10,6 %.

Kostenoptimierungen im Zuge der weiteren Bauausführungen sind nicht gegeben, weil bereits in den Ausführungsbeschreibungen der einzelnen Gewerke die wirtschaftlichsten Baumaterialien ausgewählt wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, die vom beauftragten Architekturbüro prognostizierten Kostenüberschreitungen in Höhe von 82.670 € als überplanmäßige Ausgabe zu bewilligen.

Ausschreibung eines MTF Allrad für FFW Morscheid und Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel

Die Vorsitzende führt aus, dass im Feuerwehrbedarfsplan 2025 für das Jahr 2022 die Beschaffung eines MFT Allrad auf der Grundlage des Landeskonzeptes „Starkregenereignisse“ vorgesehen ist. Entgegen dem ursprünglich geplanten Standort in Farschweiler soll das Fahrzeug aus einsatztechnischen Gründen am Standort der FFW Morscheid stationiert werden. Der geänderte Standort wurde durch die Wehrleitung mit den beteiligten Feuerwehren abgestimmt. Der Zuwendungsgeber hat gegen den Standortwechsel keine Einwendungen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Verwaltung mit der öffentlichen Ausschreibung eines MTF Allrad für die FFW Morscheid zu beauftragen. Die voraussichtlich überplanmäßig benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € werden bereitgestellt.

Beratungs- und Koordinierungsstelle im Pflegestützpunkt Waldrach; Kostenbeteiligung ab dem 01.02.2023

Die Vorsitzende führte aus, dass die Anstellungsträgerschaft des DRK Kreisverband Trier-Saarburg e.V. bezgl. der Fachkraft für die Beratung und Koordinierung im Pflegestützpunkt Waldrach zum 31.01.2023 endet.

Die Kreisverwaltung hat mitgeteilt, dass der DRK Kreisverband Trier-Saarburg e.V. sich auf Nachfrage bereit erklärt hat, die Anstellungsträgerschaft im Pflegestützpunkt Waldrach nach dem bisherigen Modell (voraussichtlich bis zum 31.12.2030) erneut zu übernehmen. Das bisherige Modell sah vor, dass die nicht gedeckten Personalkosten zu je einem Drittel vom Landkreis Trier-Saarburg (1 von 3), den beiden Verbandsgemeinden Ruwer und Trier-Land (2 von 3) und dem DRK als Antragsteller (3 von 3) getragen werden.

Das jährliche Defizit kann geschätzt bis zu 15.000 € betragen, so dass die beiden Verbandsgemeinden gemeinsam bis zu 5.000 € / Jahr zu finanzieren hätten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Trier-Saarburg e.V. für den Fall der erneuten Übernahme der Anstellungsträgerschaft der Fachkraft für Beratung und Koordinierung im Pflegestützpunkt Waldrach einen Zuschuss zu den nicht durch Regelzuschüsse gedeckten Personal- und Sachkosten in Höhe von einem Drittel des nachgewiesenen Defizits gemeinsam mit der VG Trier-Land zu erstatten.

Der Zuschuss wird für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die übrigen Kooperationspartner ihren Anteil an den nicht durch die Regelzuschüsse gedeckten Kosten zahlen.

Vergaben

Vergabe Ausbau Feuerwehrfahrzeug KDWO - PickUp

Die Vorsitzende führte aus, dass das Fahrzeug als Erkundungsfahrzeug zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung dienen soll.

Die Ausschreibung (Verhandlungsvergabe) für den Fahrzeugausbau erfolgte planmäßig getrennt zur Fahrzeugbeschaffung. Die Kostenschätzung aus 2021 zum Fahrzeugausbau lag bei 15.470 € brutto.

Die Wehrleitung hatte für die Angebotsanfragen ein Lastenheft (Leistungsverzeichnis) erstellt und drei Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. Zwei Angebote gingen ein. Nach Prüfung und Auswertung der beiden Angebote entfällt das günstigste Angebot auf die Fa. Kalina Funktechnik GmbH aus 8 Niederwörresbach. Die Angebotssumme liegt höher als die ursprüngliche Schätzung.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte dem Auftrag an die Fa. Kalina Funktechnik GmbH aus 55758 Niederwörresbach zum Fahrzeugausbau des KDOW - Pickup zu.

Beschaffung von iPads und Ladekoffern für die Grundschulen der VG Ruwer

Die Digitalisierung der Grundschulen der Verbandsgemeinde Ruwer schreitet voran. Nach den Planungen der Schul-IT werden bis Ende des Jahres alle Grundschulen in Trägerschaft der VG mit flächendeckendem WLAN und digitalen Tafeln in allen Klassen- und Fachräumen ausgestattet sein. Die gesamten verfügbaren Mittel des Digitalpakts Schule sind an diesem flächendeckenden Ausbau der IT-Infrastruktur gebunden.

Durch die Beschaffung der weiteren Klassensätze iPads sieht die Ausstattung der Schulen an mobilen Endgeräten folgendermaßen aus:

Grundschule Farschweiler: 1 Klassensatz inkl. Ladekoffer aus dem Programm „Medienkompetenz macht Schule“. Nach Mitteilung der Schule wird kein weiterer Klassensatz benötigt.

Grundschule Gusterath-Pluwig: 1 Klassensatz inkl. Ladekoffer aus dem Programm „Medienkompetenz macht Schule“ und 1 Klassensatz inkl. Ladekoffer aus Mitteln des Schulträgers

Grundschule Mertesdorf-Kasel: 1 Klassensatz inkl. Ladekoffer aus dem Programm „Medienkompetenz macht Schule“ und 1 Klassensatz inkl. Ladekoffer aus Mitteln des Schulträgers

Grundschule Osburg: 1 Klassensatz inkl. Ladekoffer aus dem Programm „Medienkompetenz macht Schule“ und 1 Klassensatz inkl. Ladekoffer aus Mitteln des Schulträgers

Grundschule Schöndorf: 1 Klassensatz inkl. Ladekoffer aus dem Programm „Medienkompetenz macht Schule“ und 1 Klassensatz inkl. Ladekoffer aus Mitteln des Schulträgers

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Beschaffung von je einem Klassensatz iPads inkl. Zubehör und Ladekoffer für 4 Grundschulen zu einem Gesamtauftragswert i. H. v. 31.445,70 €.

Renaturierung eines Teilabschnittes (Lückenschluss) Kundelbach Kasel / Abriss Lagergebäude

Der Kundelbach wurde im Jahr 2008 auf Grundlage einer Plangenehmigung innerhalb und außerhalb der Gemeinde Kasel renaturiert. Zwei der geplanten und genehmigten Maßnahmepunkte im Bereich von Privatgelände konnten nicht umgesetzt werden, obgleich die jeweiligen Eigentümer in der Planungsphase ihr Einverständnis für die Renaturierungsmaßnahme gegeben hatten.

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (20.01.2022), der Haupt- und Finanzausschuss (02.02.2022) sowie der Verbandsgemeinderat Ruwer (30.03.2022) beschlossen die Renaturierung des Kundelbaches.

Zwischenzeitlich hat die Gemeinde von einer der Privatpersonen einen Schuppen angekauft und will diesen als Aufenthaltsraum für Jugendliche umgestalten. Die Ortsgemein-de stellt das Grundstück für die Renaturierung zur Verfügung. Da der Schuppen direkt auf einer alten Gewässermauer steht, wäre es wasserwirtschaftlich sinnvoll - wie seinerzeit auch geplant und genehmigt - diesen Schuppen abzureißen, die Ufermauer zurückzubauen und eine natürliche Uferböschung anzulegen. Diese Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben.

Der günstigste Bieter (Mindestbieter) liegt mit seinem Gebot rund 25 % über der Kostenberechnung in Höhe von brutto 27.891,97 €.Es ist bereits ein Ergänzungsförderantrag zu den Mehrkosten gestellt.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme des Kundelbaches und Abriss eines Lagergebäudes, den Auftrag an den günstigsten Anbieter, Fa. Becker, Lorscheid zu erteilen.

Sporthalle Pluwig / Architektenleistungen im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung

Die Sporthalle Pluwig wurde in den Jahren 1982/1983 von der Verbandsgemeinde Ruwer erbaut. Im Jahre 1984 erfolgte eine bauliche Erweiterung der Sporthalle hinsichtlich gemeindlicher Mehrzweckräume, die ausschließlich von der Ortsgemeinde Pluwig ab dem 11.05.1985 genutzt werden.

Das TGA-Ingenieurbüro Becker geht nach den bisherigen Planungen auf Basis der 3D-Laserscan-Daten davon aus, dass ein massiver Eingriff in die Bausubstanz (Boden-, Wand- und Deckenbekleidungen sowie Wanddurchdringungen) erforderlich ist. Eine umfassende Wiederherstellung bzw. Instandsetzung vorgenannter Bausubstanz ist mit dem TGA-Auftrag nicht abgedeckt. Hierzu ist die Hinzuziehung eines qualifizierten Architekturbüros notwendig.

Anfragen bei regionalen Architekturbüros diesbezügliche Angebote einzureichen, gestaltete sich insofern als aufwendig und zeitintensiv, weil vor Angebotsabgabe seitens der Bieter eine seriöse Massenermittlung und Kostenschätzung in Absprache der TGA-Planung erfolgen muss. Nach telefonischer Angabe der Architekturbüros sind hierfür mindesten 30 Ingenieurstunden zu investieren.

Um keine weitere Zeit zu verlieren, sollte die Verwaltung mit der Auftragsvergabe „Architektenleistungen“ ermächtigt werden.

Das TGA-Planungsbüro hat die VG über Personalveränderungen informiert, die Verzögerungen der weiteren Bearbeitung erwarten lassen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Verwaltung zur Beauftragung des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume an das wirtschaftlichste Architekturbüro zu autorisieren, sofern der Angebotspreis kleiner gleich netto 25.000 € beträgt.

Sollte der Angebotspreis jedoch netto 25.000 € übersteigen, wird die Verwaltung beauftragt ein entsprechendes Vergabeverfahren für Architektenleistungen einzuleiten und das Ergebnis zur Entscheidung vorzulegen.

Schulsporthalle Schöndorf / Vergabe Architektenleistungen zur Schadensbeseitigung gemäß Holzschutz-Gutachten

An der Schulsporthalle Schöndorf (Baujahr 2002) sind an mehreren außenliegenden Holzbauteilen aufgrund von Witterungseinflüssen verursachte Schäden aufgetreten.

Eine vom Tragwerksplaner durchgeführte Inaugenscheinnahme offenbarte, dass bereits eine fortgeschrittene Fäulnis sowie Pilzbefall an der Holzkonstruktion dominiert. Solche Schadensbilder müssen von einem Sachverständigen für Holzschutz begutachtet und bewertet werden. Des Weiteren wurden in Teilbereichen des Hallenspielfeldes festgestellt, dass in der Wärmedämmungsebene zwischen Betonbodenplatte und Schwingboden Wasser eindringt.

Ein Gutachten vom 24.04.2022 empfiehlt zur weiteren Vorgehensweise die festgestellten Schäden und die grundsätzlichen Schadensursachen umgehend zu beseitigen. Im nächsten Schritt sollen die Leistungen zu der Schadens- und deren Ursachenbeseitigung beauftragt werden. Anfragen bei regionalen Architekturbüros diesbezügliche Angebote einzureichen, gestaltete sich insofern als aufwendig und zeitintensiv, weil vor Angebotsabgabe seitens der Bieter eine seriöse Massenermittlung und Kostenschätzung in Verbindung einer örtlichen Inaugenscheinnahme erfolgen muss. Um keine weitere Zeit zu verlieren, soll die Verwaltung mit der Auftragsvergabe „Architektenleistungen“ ermächtigt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte die Verwaltung, die Leistungen zur Schadens- und deren Ursachenbeseitigung an das wirtschaftlichste Architektur- oder Ingenieurbüro zu vergeben, sofern der Angebotspreis kleiner gleich netto 25.000 € beträgt. Sollte der Angebotspreis jedoch netto 25.000 € übersteigen, ist von der Verwaltung ein entsprechendes Vergabeverfahren für Architektenleistungen einzuleiten und das Ergebnis zur Entscheidung vorzulegen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde noch über eine Personalangelegenheit informiert.