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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Mertesdorf

für das Jahr 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 03.08.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

von bisher 0 Euro  — auf 1.578.070 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf:  — 693.730 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird

von bisher 0 Euro —  festgesetzt auf 618.711 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die bisherigen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht geändert.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

-

Grundsteuer A

von

bisher

350 v. H.

auf

350 v. H

-

Grundsteuer B

von

bisher

400 v. H.

auf

465 v.H.

-

Gewerbesteuer

von

bisher

380 v.H.

auf

380 v.H.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 5.709.680 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 5.466.285 Euro und zum 31.12. 2023 5.515.040 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 10 Altersteilzeit

Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.

Ortsgemeinde Mertesdorf, den 03.08.2023
Elisabeth Hammes, 1. Beigeordnete

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung wurde gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung unterliegt für das Haushaltsjahr 2023 der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hinsichtlich der Festsetzung der Gesamtbeträge der Kredite. Vom Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst ein Teilbetrag i.H.v. 32.955,00 € genehmigt. Vom Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen wurde ein Teilbetrag i.H.v. 563.730,00 € genehmigt. Gegen die sonstigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden keine rechtlichen Bedenken erhoben.

Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.08.2023 bis 05.09.2023 im Rathaus, Zimmer 216 öffentlich aus.

Waldrach, den 25.08.2023
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin