Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 03.08.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | veränderte um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.794.410 | 377.670 | 2.172.080 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.041.665 | 81.660 | 2.123.325 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -247.255 | 296.010 | 48.755 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -203.235 | 275.595 | 72.360 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 718.075 | 1.946.410 | 2.664.485 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.808.200 | 1.079.340 | 2.887.540 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.090.125 | 867.070 | -223.055 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.293.360 | -1.142.665 | 150.695 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher | 0 Euro | auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 1.090.125 Euro | auf | 223.055 Euro |
| Zu- sammen | von bisher | 1.090.125 Euro | auf | 223.055 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
von bisher 0 Euro — auf 1.578.070 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf: — 693.730 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird
von bisher 0 Euro — festgesetzt auf 618.711 Euro.
Die bisherigen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:
| - | Grundsteuer A | von bisher | 350 v. H. | auf | 350 v. H |
| - | Grundsteuer B | von bisher | 400 v. H. | auf | 465 v.H. |
| - | Gewerbesteuer | von bisher | 380 v.H. | auf | 380 v.H. |
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 5.709.680 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 5.466.285 Euro und zum 31.12. 2023 5.515.040 Euro.
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung unterliegt für das Haushaltsjahr 2023 der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hinsichtlich der Festsetzung der Gesamtbeträge der Kredite. Vom Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst ein Teilbetrag i.H.v. 32.955,00 € genehmigt. Vom Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen wurde ein Teilbetrag i.H.v. 563.730,00 € genehmigt. Gegen die sonstigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden keine rechtlichen Bedenken erhoben.
Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.08.2023 bis 05.09.2023 im Rathaus, Zimmer 216 öffentlich aus.