Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Esther Jansen fand am 23.07.2024 im Gemeindehaus Kasel die 2. Sitzung des Gemeinderates Kasel statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kasel
Die Regelungen der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kasel vom 26.04.2010, der 1. Änderungssatzung vom 25.04.2017 und der 2. Änderungssatzung vom 13.08.2019 sollen zusammengeführt und gemäß der neuesten Musterhauptsatzung angepasst werden, sodass fortan nur noch eine aktuelle Hauptsatzung gilt. Die neue Satzung soll auch die Handlungsfähigkeit der Gemeinde für die Zukunft erleichtern, indem eine Wertgrenze für Beschaffungen durch die Ortsbürgermeisterin festgelegt wird, um z.B. ein dringend benötigtes Gerät (z.B. Rasenmäher, siehe TOP 3) ohne weiteren Gemeinderatsbeschluss anschaffen zu können. Ortsbürgermeisterin Jansen schlägt vor, dass eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern aller Fraktionen eine finale Fassung der Hauptsatzung erarbeitet, über die in der nächsten Sitzung beraten und beschlossen werden soll und beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Dem Vorschlag folgte der Rat einstimmig.
Vergaben - Anschaffung eines Rasenmähers
Die Ortsgemeinde benötigt dringend einen weiteren Rasenmäher, der für das Mähen von größeren Flächen geeignet ist. Der vorhandene Friedhofsmäher ist hierfür nicht ausgelegt. Ortsbürgermeisterin Jansen hat 3 Angebote für das gleiche Rasenmäher-Modell, das für eine kommunale Einsatzfähigkeit geeignet ist, eingeholt. Preisgünstigster Anbieter ist die Fa. Paskaly mit einer Angebotssumme von 1.439,90 € / brutto. Einstimmig wurde der Zuschlag erteilt.
Antrag des Tennisvereins Kasel auf einen Zuschuss
Ortsbürgermeisterin Jansen trägt einen Antrag des Tennis Club Kasel auf finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde für das Jahr 2024 vor. Zu den Hintergründen der jährlichen Unterstützungsanträge des TC Kasel erläutert die Vorsitzende, dass aufgrund eines Wasserschadens auf dem Gelände des TCK im Jahr 2014 ein finanzieller Schaden in Höhe von 30.000 € entstanden ist. Aufgrund dessen gab es im Jahr 2014 eine Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinde und dem Tennisclub, dass die gesamte Wasserrechnung gestundet wird. Der Verein sollte jährlich 1.400 € zurückzahlen, die Gemeinde hat jährlich einen Zuschuss gewährt. Nach 2014 folgten dann 2 weitere Rohrbrüche. Eine aktuelle Schuldensumme kann derzeit nicht beziffert werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung und die VG-Werke arbeiten die schwierige Sachlage z.Zt. auf und tragen alle Fakten zusammen, um eine transparente Übersicht zu erhalten. Anschließend wird es ein Gespräch mit Vertretern der Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde und dem Tennisclub geben, um eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu finden. Bis zur Klärung des Sachverhaltes durch die VG wurde die Zuschusserteilung zurückgestellt.
Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaik- anlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden. Im Vorfeld hatte eine eingehende Prüfung ergeben, dass die Ortsgemeinde Kasel leider keine geeigneten Flächen zur Verfügung stellen kann. Alle Ortsgemeinden partizipieren jedoch gleichermaßen, der Bürgerstrom wird allen Gemeinden angeboten werden. Einstimmig wurde der Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt.
Beratung und Beschlussfassung zur Vereinbarung zur Unterhaltung des Ruwer-Riesling-Erlebnisweges im Unteren Ruwertal
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Untere Ruwer wurde als landespflegerische Maßnahme ein Weinerlebnispfad geschaffen. Die Planungen sowie die Konzeption wurden gemeinsam von DLR Mosel mit der Tourist-Information Ruwer sowie den beteiligten Ortsgemeinden entwickelt. Die Kosten für die Konzepterstellung wurden zu 100% über einen Werkvertrag vom DLR übernommen. Alle baulichen Maßnahmen wurden von der Teilnehmergemeinschaft übernommen und federführend durch das DLR Mosel koordiniert. Bei der Finanzierung dieser Maßnahmen verbleibt ein Eigenanteil von 10%. Die drei Ortgemeinden übernahmen zu je 1/3 die Kosten aus dem 10%igen Eigenanteil des Förderprojektes. Die entstandenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen werden von den Ortsgemeinden im Laufe des Jahres 2024 in Eigentum und Unterhaltung übernommen, soweit die Anlagen in ihrem Gemeindebezirk liegen (siehe Beschluss der Ortgemeinde Kasel vom 24.11.2015). Die Übernahme in die Unterhaltung erfolgt jeweils nach beendetem Ausbau und bleibt einer besonderen Übergabeverhandlung vorbehalten. Damit nach Übernahme mindestens für den Zeitraum der Zweckbindung die Unterhaltung der Anlagen, die Verkehrssicherungspflicht sowie die Haftpflicht geregelt sind, wird diese Vereinbarung einstimmig geschlossen. In Kasel betrifft das die Station „Weinbau“ an der Hitzlay-Hütte, die Station „Reberziehung“ an der Wegespitze gegenüber der Sportanlage und die Station „Flurbereinigung“ an der Wegespitze zwischen Kasel und Waldrach.
Beratung und Beschlussfassung zum Projekt "Seitensprung des Moselsteigs im Unteren Ruwertal"
Im Rahmen der Fortschreibung des Tourismuskonzeptes der VG Ruwer wurde als eine Maßnahme im Handlungsfeld Wandern die Prüfung der Realisierung eines Seitensprungs definiert. Aus touristischer Sicht wird eine Zusammenarbeit mit der Stadt Trier, hier insbesondere mit den Stadtteilen Ruwer und Eitelsbach angestrebt. Ziel ist die Etablierung einer attraktiven Wegeführung mit neuen Ein- und Ausblicken im unteren Ruwertal. Nach Stand der jetzigen Planungen verläuft der geplante Seitensprung auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Kasel. Hiermit soll nun in einem Grundsatzbeschluss festgehalten werden, dass das Projekt und die grundsätzliche Streckenführung auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Kasel begrüßt wird. Der Gemeinderat begrüßt eine grundsätzliche Streckenführung des geplanten Seitensprungs auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Kasel.
Bereitstellung eines Grundstückes (Vorschlag) an die Verbandsgemeinde Ruwer für einen Ersatzneubau der Grundschule Mertesdorf-Kasel an einem zentralen Standort gem. § 82 SchulG RP
Die VGV Ruwer hat im vergangenen Jahr 2023 eine Machbarkeitsstudie „Grundschulen in Trägerschaft der VG Ruwer“ ausarbeiten lassen. Der Verbandsgemeinderat Ruwer hat in seiner Sitzung vom 08.11.2023 nach vorheriger Beratung in den Fachgremien und Beteiligung einer Arbeitsgruppe das Ergebnis der Studie festgestellt und eine Reihenfolge der Maßnahmen beschlossen. Erste Priorität hat danach die Generalsanierung und Erweiterung der GS Schöndorf. An zweiter Stelle soll ein Ersatzneubau für die Grundschulstandorte Kasel und Mertesdorf an einem zentralen Standort erfolgen. Im Verbandsgemeinderat wird nach Eingang der Vorschläge über den geeignetsten Standort entschieden. Nach kurzer Beratung wird festgehalten, dass die Gemeinde Kasel zunächst kein geeignetes Grundstück zur Verfügung stellen kann.
Abbau der Straßenschwellen in der Ortslage
Innerhalb der Ortslage Kasel wurden vor einigen Wochen in der Straße „Am Sportplatz“ erstmalig Fahrbahnschwellen errichtet und in der Straße „Hauptstraße“ vorhandene Fahrbahnschwellen erneuert. Eine Verminderung der Geschwindigkeit zu veranlassen darf nicht selbst Quelle einer Verkehrsgefährdung werden, indem es Fahrzeuge trotz verkehrsgerechten Verhaltens des Fahrers beschädigt. Die Fahrbahnschwellen in der Straße „Am Sportplatz“, welche eine Tempo-30-Zone ist, ist mit ihrer Höhe von ca. 65 mm deutlich über der angegebenen Richtlinie von maximal 32 mm bei 30 km/h angebracht. Um die Ortsgemeinde schadlos zu halten (die Gemeinde haftet für entstandene Schäden), wird empfohlen, nach einem Rückbau der Fahrbahnschwellen die Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung in Zusammenarbeit mit Experten anzugehen und eine angemessene Lösung zu finden. Ortsbürgermeisterin Jansen führt weiter aus, dass die Verkehrsberuhigung und die Sicherheit der Kinder ein wichtiges Thema, die angebrachten Schwellen jedoch das falsche Mittel sind. Der Wehrleiter der Verbandsgemeinde hat im Vorfeld der Sitzung mitgeteilt, dass durch die vorhandenen Schwellen Rettungskräften im Einsatz kostbare Zeit verlorengeht und empfiehlt ebenfalls, die Schwellen abzubauen. Ferner liegen der Ortsgemeinde Beschwerden der Anwohner über Lärm, Abgas und Vibrationen vor. Sodann beschloss der Rat mehrheitlich den Rückbau der Straßenschwellen sowie du gesetzeskonforme Umsetzung in Absprache mit der Verwaltung.