Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Silke Weber fand am 24.07.2024 im Bürgerhaus die 2. Sitzung des Gemeinderates Farschweiler statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Mitteilungen
Die Vorsitzende informierte über das stattgefundene Jubiläumsfest 95 Jahre SV Farschweiler und bewertete die Veranstaltung als sehr gelungen.
Beratung und Beschlussfassung über die II. Änderung der Hauptsatzung
Mit der I. Änderungssatzung vom 24.05.2023 hat die Ortsgemeinde beschlossen, dass für die bis zu drei Beigeordneten Geschäftsbereiche gebildet werden können. Nun sollen die Aufgaben, die der Gemeinderat auf die Ortsbürgermeisterin übertragen hat (§ 7 der Hauptsatzung vom 04.09.2019) sinngemäß auch auf die Beigeordneten mit eigenen Geschäftsbereichen angewandt werden bzw. gelten. Der Ortsgemeinderat beschloss sodann einstimmig die II. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 04.09.2019 bzw. zur I. Änderungssatzung vom 24.05.2023 wie vorliegend.
Beratung und Beschlussfassung über die Bildung von Geschäftsbereichen für die Beigeordneten
Um das Amt und die Tätigkeiten der Ortsbürgermeisterin zukunftsfähiger zu gestalten, haben die Ortsbürgermeisterin und deren Beigeordnete vereinbart, dass bestimmte Aufgabenfelder durch die Ortsbeigeordneten als eigene Aufgabe, sog. Geschäftsbereiche, geführt werden sollen. Die Beigeordneten mit eigenem Geschäftsbereich werden auch dann als ständige Vertreter der Ortsbürgermeisterin für ihren Geschäftsbereich tätig, wenn die Ortsbürgermeisterin nicht verhindert ist.
Geschäftsbereich 1: - Liegenschaften und Gebäudemanagement -
Alle gemeindlichen Einrichtungen, einschließlich der Liegenschaften (u.a. Reparaturen und Instandsetzungen, Erledigung von Versicherungsangelegenheiten, Vermietungen, Verpachtung usw.) und Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgaben des Geschäftsbereichs. Übertragung an Jonas Backes.
Geschäftsbereich 2: - Soziale Angelegenheiten - Soziale Angelegenheiten der Ortsgemeinde (Veranstaltungen der Ortsgemeinde, Vereinspflege und Kontakte zu Vereinen, Jugend- und Seniorenarbeiten, Vermietung Bürgerhaus) und Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgaben des Geschäftsbereichs. Übertragung an Anna Backes.
Geschäftsbereich 3: - Bau- und Umweltangelegenheiten -
Bau- und Umweltangelegenheiten, einschließlich der Dorfmoderation (Friedhofswesen, Ausweisung und Ausbau von Baugebieten, Bauanträge und Bauvoranfragen, Straßenausbaumaßnahmen usw.) und Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgaben des Geschäftsbereichs. Übertragung an Marion Jonas.
Vergaben - Beschaffung von Laptops für die Gemeindeverwaltung
Für die Verwaltung und Bearbeitung der vielfältigen Aufgaben in der Gemeinde soll für die Ortsbürgermeisterin und die Erste Beigeordnete jeweils ein Laptop beschafft werden. Die Laptops sind Eigentum der Ortsgemeinde und können somit zum Ende der Amtszeit an die Nachfolger/in weitergegeben werden. Die Laptops werden über die IT der Verwaltung über den Rahmenvertrag bei der Firma Rednet GmbH beschafft. Die Gesamtkosten für zwei Laptops inkl. Tasche, Funkmaus und 5 Jahren Garantie liegen bei 1.277,11 €. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Vergaben - Beschaffung von Tablets für die digitale Ratsarbeit
Zur digitalen Ratsarbeit stellt die VG Ruwer ihren Ortsgemeinden ihr Ratsinformationssystem zur Verfügung. Hierzu hat die Verwaltung im letzten Jahr die Lizenzen für eine App beschafft, die vollumfänglich die Arbeit als Ratsmitglied digital unterstützt. In der Sitzung des Gemeinderates Farschweiler vom 19.07.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, mobile Endgeräte zu beschaffen und diese den Ratsmitgliedern leihweise für die Dauer der Mitgliedschaft im Gemeinderat zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung hat nun ein Angebot vom Rahmenvertragspartner Rednet GmbH vorliegen. Demnach liegen die Kosten für insgesamt 10 iPads inkl. Tastaturhülle und Eingabestift bei 5.194,23 €. Weiter werden für das zentrale Management der Geräte durch die IT der Verwaltung Lizenzen benötigt. Hierzu liegt ein Angebot des IT-Dienstleisters NetPlans GmbH vor. Die einmaligen Lizenzkosten liegen bei 491,47 €. Die jährlichen Wartungsgebühren betragen 73,78 €. Nach Diskussion im Rat hat man sich dafür entschieden, 8 iPads anzuschaffen.
Vergaben - Beauftragung eines Cloud-Speichers für die Gemeindeverwaltung
Es soll ein Cloud-Speicher für die Gemeindeverwaltung beim vorhanden Provider der Ortsgemeinde hinzugebucht werden. Auf diesen sollen die Ortsbürgermeisterin und die Beigeordneten Zugriff bekommen. Ein Cloud-Speicher Abonnement bietet der Ortsgemeinde eine sichere und effiziente Lösung zur Speicherung und Verwaltung von Daten, die den Zugriff von überall ermöglicht und die Zusammenarbeit erleichtert. Zudem gewährleistet es durch automatische Backups und strenge Datenschutzbestimmungen den Schutz sensibler Informationen und spart durch gemeinsame Nutzung Kosten. Die Kosten hierzu liegen bei 15 Euro pro Monat für insgesamt 5 Nutzer und 2 TB Speicherplatz. Der erste Monat ist kostenfrei. Einstimmig wurde das Paket beschlossen.
Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaik-anlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Der Rat stimmte der Änderung zu.