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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung

der Einwohner über die gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer am 12.08.2026

Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Thomas Hoffmann fand am 12.08.2026 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

Das Sitzungsgeld für das erste Halbjahr 2026 wurde zur Auszahlung angewiesen.

Am 03. August begannen Daniel Eichwald und Hendrik Bootz mit ihrer Ausbildung zum Verwaltungsfach-angestellten bei der Verbandsgemeinde Ruwer.

Am 07.08.2026 fand ein Gespräch zwischen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg und der VGV Ruwer zur Thematik Romika-Brücke (Gusterath-Tal) statt.

Die neue Leiterin der Grundschule Gusterath, Frau Anja Orth, hat ihren Dienst angetreten. Bezüglich der Neugestaltung des Grundschulhofes ist ein positiver Fortschritt zu verzeichnen.

Die Vorstellungsgespräche zur ausgeschriebenen Stelle der Alarm- und Einsatzplanung finden am 20.08.26 statt. Am selben Tag findet auch die Wahl des Wehrleiters der Verbandsgemeinde Ruwer statt.

Die Hochbauarbeiten des Feuerwehrgerätehauses Pluwig-Gusterath haben begonnen. Hier liegt man im Zeit- und Finanzierungsplan.

Am 27.08.26 findet ein Treffen der Unternehmer der VG Ruwer mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises und der VG statt. Es geht nicht nur um das Netzwerken, sondern auch darum, Probleme und Bedarfe aufzudecken und erörtern.

Am Dienstag, den 25.08.2026 findet das Rheinlandpokal-Spiel zwischen der SG Ruwertal und dem SV Eintracht Trier 05 in Kasel statt. Es wird eine verkehrsrechtliche Anordnung erteilt, um den Straßenverkehr lenken zu können. Die freiwillige Feuerwehr Kasel wird helfen.

TOP 2 Katzenschutzverordnung in der VG Ruwer - Bekanntgabe der Vorprüfung und weitere Vorgehensweise

Vor Einstieg in die Beratung verließ Bürgermeister Hoffmann aufgrund von Befangenheit (§ 22 GemO) den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerraum Platz. Den Vorsitz übernahm der Beigeordnete Stefan Petry. Bevor inhaltlich in die Thematik eingestiegen wurde regte ein Ausschussmitglied an, dass sich die Bezeichnung des Tagesordnungspunktes auf der Beschlussvorlage von der der öffentlichen Bekanntmachung unterscheidet. Hierbei handelt es sich um einen redaktionellen Fehler der Verwaltung. Des Weiteren wurde gefragt, warum die vor der Sitzung eingereichten Zahlen in der Beschlussvorlage keine Berücksichtigung fanden. Seit der letzten Beratung im Verbandsgemeinderat haben sich die dargestellten Zahlen kaum bis nicht geändert.

Der Büroleiter der Verwaltung erläuterte, dass die Zahlen 6 Tage vor der Sitzung eingereicht wurden. Zwischen Einreichung und Sitzung lag auch noch ein Wochenende. Zum Zeitpunkt der Einreichung war die Sitzung bereits bekanntgemacht und die Vorlagen erstellt. Zudem fehlte eine nachvollziehbare Herkunft / ein nach-vollziehbarer Nachweis der gemeldeten Zahlen. Hier hätte man sich gewünscht, dass diese Daten frühzeitig mit der Verwaltung kommuniziert und besprochen werden, sodass sie Berücksichtigung in der Beschlussvorlage und somit in der rechtlichen Einschätzung des Verordnungs-Erlasses finden können.

Weiterhin wurde klargestellt, dass die Verwaltung nicht gegen den Erlass der Katzenschutzverordnung ist, diese dem Grunde her sogar für sinnvoll hält; allerdings sind die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zum Erlass einer solchen Verordnung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht (ausreichend) erfüllt. Diese wer-den noch einmal vorgetragen. Aus dem Rat wurde beantragt, die Beratung zu vertagen, bis die Zahlen und Daten mit der Verwaltung besprochen und geprüft sind. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Beschlussvorlage und dem Verordnungs-entwurf findet nicht statt.

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss beschloss, die Beratung auf eine seiner nächsten Sitzungen zu vertagen; zuvor sollen die eingereichten Zahlen mit der Verwaltung geprüft und besprochen werden. Aus der BUPA-Sitzung soll ein Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat ergehen. Der Haupt- und Finanzausschuss schloss sich dieser Beschlussfassung an.

TOP 3 Zukunftsprogramm RLP (RZN) - Maßnahmenanpassungen

Bürgermeister Hoffmann nahm wieder am Sitzungstisch Platz und übernimmt den Vorsitz.

Im Regionalen Zukunftsprogramm „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ (LGRZN) wurde der Verbandsgemeinde Ruwer aufgrund des Bescheides der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) vom 14.11.2025 (Vorgangs-Nr. 251538) eine Gesamtzuwendung in Höhe von 2.985.908,49 € bewilligt. Nach Abzug der an die Ortsgemeinden weitergeleiteten Mittel in Höhe von 1.701.967,84 € gemäß dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 09.04.2026 verbleiben für Maßnahmen der Verbandsgemeinde Ruwer Fördermittel in Höhe von 1.283.940,65 €. Gemäß § 7 Abs. 1 LGRZN können bereits bewilligte Mittel bis zum 31.12.2026 auf Antrag der Verbandsgemeinde Ruwer bei der ADD auch für andere als die dem Bewilligungsbescheid zugrunde liegenden Maßnahmen verwendet werden

Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2026 wurde die Anpassung des Maßnahmenplans beschlossen. Im Rahmen dieser Anpassung war vorgesehen, unter Kapitel 2, Maßnahme 2.2.3, ein Elektrofahrzeug für den kommunalen Fuhrpark des Ordnungsamtes anzuschaffen. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass diese Maßnahme aufgrund eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns nicht mehr förderfähig ist. Die hierfür vorgesehenen Fördermittel in Höhe von 50.000,00 € stehen daher für die Finanzierung anderer Maßnahmen zur Verfügung. Die freiwerdenden Mittel werden in Kapitel 1 des Maßnahmenplans umgeschichtet. Hierbei werden zusätzliche Mittel für die Maßnahme 1.6.3 - Grundschule Gusterath bereitgestellt. Darüber hinaus werden Mittel für die Maßnahme 1.6.4 - Sanierung der Halle in Schöndorf eingeplant. Die konkrete Verteilung auf die beiden genannten Maßnahmen erfolgt bedarfsgemäß durch die Verwaltung im Rahmen des Ermächtigungsbeschlusses vom 09.04.26. Aufgrund eines sehr kurzfristigen Sonderangebotes eines Autohauses wurde die Anschaffung des Ordnungsamtsautos per Eilentscheidung getroffen - hierüber wurde der Verbandsgemeinderat am 10.06.26 informiert. Grund war ein befristeter Rabatt in Höhe von ca. 10.500,00 Euro, der bei ordnungsgemäßer Einberufung des Ausschusses nicht mehr hätte wahrgenommen werden können.

Die Förderung des Kfz über RZN wurde vorab positiv geprüft. Allerdings lag zum Zeitpunkt der Beauftragung noch kein Änderungsbescheid der ADD vor. Somit wurde mit der Maßnahme vorzeitig begonnen, wodurch eine Förderung entfällt (Thematik wurde zwischen VG und ADD geprüft).

Das Kfz kann jedoch im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung über genehmigte Mittel in Höhe von 300.000,00 Euro zum Kauf einer Obdachlosenunterkunft (Produktkonto 11420.0329) finanziert werden. Eine Beanspruchung der Mittel ist unwahrscheinlich, da sich der Verbandsgemeinderat gegen den Kauf und für eine Anmietung von Obdachlosenunterkünften entschieden hat.

Die nicht für das Kfz genutzten RZN-Mittel können für Mehrbedarfe bei bereits bewilligten Maßnahmen (Sanierung Halle Schöndorf, Bau Grundschulhof Gusterath, LED-Umrüstung in öffentlichen Einrichtungen) genutzt werden, sodass kein finanzieller Schaden entsteht. Die konkrete Verteilung erfolgt im Rahmen des Ermächtigungsbeschlusses und unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungsbedarfe der Ortsgemeinden sowie der rechtlichen Kapitelgrenzen.

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, der vorgestellten Anpassung des Maßnahmenplans im Rahmen des Zukunftsprogramms Rheinland-Pfalz (RZN) zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenanpassung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) abzustimmen. Des Weiteren wurde die Mittelverschiebung in Höhe von 39.285,00 Euro zur Finanzierung des Dienst-Kfz (Ordnungsamtsautos) vom Produktkonto 11420.0329 (Ankauf einer Obdachlosenunterkunft) zugunsten des Produktkontos 12210.0711 zustimmend zur Kenntnis genommen

TOP 4 Anfragen/Anregungen

Es wurde darauf hingewiesen, dass sich auf dem Radweg ab Gusterath-Tal starke Unebenheiten auf der Fahrbahn befinden. Der Verwaltung ist die Problematik bekannt, man war bereits vor Ort. Es werden zeitnah Reparaturarbeiten durchgeführt. Ebenso befinden sich auf dem Radweg im Bereich des ehemaligen Waldracher Bahnhofes Unebenheiten; die Verwaltung wird dies prüfen.

Es wird gefragt, ob die RZN-Stelle besetzt ist; Bürgermeister Hoffmann erläutert, dass die Stelle durch den Kollegen Kevin Palowski, der im Juni seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen hat, besetzt ist.

Es wird nach der Anzahl eingerichteter Arbeitsplätze in der ehemaligen Bäckerei Braunshausen gefragt. Zur Zeit sind 4 Arbeitsplätze dort eingerichtet und besetzt.

TOP 5 Vergaben

TOP 5.1 Sanierung Sporthalle Pluwig - Auftragsvergabe Erneuerung Sportboden

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die vorgezogene Sanierung des Sportbodens der Halle Pluwig aufgrund festgestellter erheblicher Mängel. Gleichzeitig beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Auftragsvergabe der Sportbodenarbeiten an die Fa. EUROP Sportbodenbau GmbH, Gartenkamp 206, 49492 Westerkappeln zum geprüften Angebotsbetrag in Höhe von 88.862,18 € (brutto).

TOP 5.2 Sanierung Sporthalle Pluwig - Vergabeermächtigung zur Auftragsvergabe Abbrucharbeiten

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, den Bürgermeister zur Auftragsvergabe der Abbrucharbeiten des Sportbodens in der Halle Pluwig an den wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen.

TOP 5.3 Sanierung Sporthalle Pluwig - Vergabeermächtigung zur Auftragsvergabe Abdichtungsarbeiten

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, den Bürgermeister zur Auftragsvergabe der Abdichtungsarbeiten in der Halle Pluwig an den wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen.

TOP 5.4 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Elektrische Anlagen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Elektroinstallationsarbeiten zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Elektro Esser GmbH aus 54292 Trier, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 23.06.2026 in Höhe von brutto 320.456,68 € (inklusive 19 % USt.) zu vergeben.

TOP 5.5 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Lüftungsinstallation

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Lüftungsinstallationsarbeiten zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schupp GmbH & Co KG aus 55743 Idar-Oberstein, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 24.06.2026 in Höhe von brutto 287.115,61 € (inklusive 19 % USt.) zu vergeben.

TOP 5.6 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Sanitärinstallation

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Sanitärinstallation zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma apropos Wasser und Wärme GmbH aus 56850 Enkirch, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 18.06.2026 in Höhe von brutto 140.701,52 € (inklusive 19 % USt.) zu vergeben.

TOP 5.7 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Kommunikations-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Installation der kommunikations-, sicherheits- und Informationstechnischen Anlagen zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Mon-Net GmbH aus 54343 Föhren, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 23.06.2026 in Höhe von brutto 61.763,67 € (inklusive 19 % USt.) zu vergeben.

TOP 5.8 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Gebäudeautomation

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Gebäudeautomation zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Sauter-Cumulus GmbH NL Saarlouis aus 66740 Saarlouis, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 22.06.2026 in Höhe von brutto 79.215,73 € (inklusive 19 % USt.) zu vergeben.

TOP 5.9 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Gefahren- und Alarmanlage

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Errichtung der Gefahren- und Alarmanlage zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma elsi-tec GmbH & Co. KG aus 55774 Fohren-Linden, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.06.2026 in Höhe von brutto 57.610,91 € (inklusive 19 % USt.) zu vergeben.

TOP 5.10 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Photovoltaikanlage

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Bauarbeiten für die Photovoltaikanlage zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Atalar Elektro GmbH aus 67069 Ludwigshafen, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 08.06.2026 in Höhe von brutto 52.533,74 € (inklusive 19 % USt.) zu vergeben.

TOP 5.11 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Heizungsanlage

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Errichtung der Heizungsanlage zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schupp GmbH & Co. KG aus 55743 Idar-Oberstein, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 24.06.2026 in Höhe von brutto 346.045,65 € (inklusive 19 % USt.) zu vergeben.

TOP 5.12 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Außenanlage

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Tief- und Landschaftsbauarbeiten zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Joachim Berg aus 54313 Zemmer, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.06.2026 in Höhe von brutto 639.226,08 € (inklusive 19 % USt.) zu vergeben.

TOP 5.13 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Beauftragung Nachtrag Fenster- und Fassadenbau

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Auftragserteilung des Nachtrags „Fenster- und Fassadenbau“ an die Firma WTB - Wiese Tischlerei + Brandschutzbau GmbH aus 59494 Soest in Höhe von 18.193,73 € brutto.

TOP 5.14 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Maler- und Putzarbeiten

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Maler- und Putzarbeiten zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Nölke GmbH aus 55618 Simmertal, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 30.06.2026 in Höhe von brutto 93.907,90 € (inklusive 19 % USt.) zu vergeben.

TOP 5.15 Ersatzneubau Grundschule Osburg - Vergabe Estricharbeiten

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Estricharbeiten zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Arslan Estrichboden GmbH aus 66663 Merzig, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 22.06.2026 in Höhe von brutto 41.630,09 € (inklusive 19 % USt. und 5,0 % Preisnachlass ohne Bedingung) zu vergeben.

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe Anbau Feuerwehrgerätehaus Kasel - Erd-, Mauer- und Betonarbeiten

Am Feuerwehrgerätehaus in Kasel wird ein Anbau (Bereich Zufahrtstor - Stellplatz) nach einer Forderung des Unfallschutzes BAD realisiert. Des Weiteren wird eine Sanierung der Dachfläche durchgeführt. Im ersten Arbeitsschritt werden Erd-, Mauer- Betonarbeiten für die Erweiterung der Halle eines Fahrzeugstellplatzes ausgeführt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, den Bürgermeister zur Auftragsvergabe der Erd-, Mauer- und Betonarbeiten für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses Kasel an den wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen.

TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe gem. § 100 GemO -Änderung Tarifvertrag Forstarbeiter

Die Gestellung der Motorsägen sowie die damit verbundene Anschaffung der Dienst-KFZ, ist durch Änderung des Tarifvertrages zum 01.01.2027 der VG als Arbeitgeber der kommunalen Forstwirte auferlegt. Die Gestellung der Motorsägen durch die Forstwirte selbst wurde tariflich ausgeschlossen. D.h. es bietet sich für die Verbandsgemeinde Ruwer als Arbeitgeber keine Alternative als der Gestellung der Sägen und damit verbundenen Beschaffung der Dienst-KFZ für den Transport des Arbeitsmaterials an. Es ist beabsichtigt, keine Neufahrzeuge zu beschaffen, stattdessen soll auf Gebrauchtfahrzeuge zurückgegriffen werden. Daher sollte auch der Bürgermeister Thomas Hoffmann in Abstimmung mit dem Forstamt ermächtigt werden, einen Kauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt realisieren zu können. Die Finanzierung erfolgt außerplanmäßig, da dieser Umstand zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung der VG 2026 noch nicht bekannt war.

Außerplanmäßig nach § 100 GemO 1. wie auch 2. Alternative treffen hier zu.

1.

Dringend und Deckung gewährleistet

2.

Unabweisbar und kein erheblicher Fehlbetrag

In der Ortsbürgermeisterbesprechung am 03.08.2026 wurden die Ortsgemeinden über den Sachverhalt mittels einer Präsentation des Forstamtes informiert. Die Ortsgemeinden nahmen dies zur Kenntnis.

Offene Fragen wurden von Fortamtsleiter Vanck beantwortet. Die Gegenfinanzierung der jährlichen AfA (Auflösung SoPo) und der Folgekosten, ergibt sich aus der jährlichen Erstattung der einzelnen Gemeinden aus dem Einsatz der Motorsägen je Forstbetrieb. Die derzeitige Kostenerstattung für die Nutzung der Privat-KFZ an die Forstwirte selbst, fällt somit ebenfalls künftig weg. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die außerplanmäßige Ausgabe zur Gestellung der Maschinen und Fahrzeuge für die kommunalen Forstwirte als Arbeitgeber als Auswirkung der Änderung des Tarifvertrages. Gleichzeitig wird der Bürgermeister Thomas Hoffmann ermächtigt, in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Hochwald dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag für Beschaffung der Maschinen und Fahrzeuge zu erteilen.

TOP 8 Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Annahme der Spenden i.H.v. 1.100,00 € gem. § 94 Abs. 3 GemO.

Nichtöffentliche Sitzung

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden noch Personalangelegenheiten beraten und beschlossen.