Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Thomas Hoffmann fand am 19.08.2026 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur und Weinbau des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen
Bürgermeister Thomas Hoffmann informierte über die Eröffnung des Themenwanderweges „Wasser in Ruwertal“ am 10.09.26 um 10:30 Uhr an der Tourist-Information in Kasel. Hier konnte der Weg nun dank RZN Mittel realisiert werden.
Am 27.08.2026 um 15:45 findet der Business Walk der Wirtschaftsförderung des Landkreises Trier-Saarburg in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Ruwer und den Stadtwerken Trier statt. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer der Verbandsgemeinde sind zur Teilnahme und dem gemeinsamen Austausch herzlich eingeladen.
Der Fotowettbewerb der Verbandsgemeinde Ruwer läuft auch in diesem Jahr wieder.
Am 18.08.26 fand die Rundfahrt der LAG Erbeskopf statt. Anne Berens nahm für die Verbandsgemeinde Ruwer teil. Es wurden interessante Einblicke in Fördermöglichkeiten mitgenommen.
TOP 2 Strategische Marketingkonzeption für die Tourismusregion "Ruwertal & Hochwald" - Vorstellung der Ergebnisse
Im Tourismuskonzept der Verbandsgemeinde Ruwer wurde als übergeordnetes Handlungsfeld die Positionierung und Sichtbarkeit der Tourismusregion definiert. Dementsprechend hat der Ausschuss für Tourismus, Kultur und Weinbau in seiner Sitzung am 09.12.2024 die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes „Entwicklung einer strategischen Marketingkonzeption“ vorbehaltlich der Gewährung einer Förderung in Höhe von mindestens 60 v. Hundert, beauftragt. Nach Bewilligung einer LEADER-Förderung als Kooperationsprojekt der LAGen Mosel und Erbeskopf wurde die markenmut AG aus Trier mit der Erarbeitung dieser Konzeption beauftragt. Der Vorsitzende begrüßt zum Tagesordnungspunkt Herr Neisen, Vorstand und Geschäftsführer der markenmut AG, der die Ergebnisse der Studie vorstellt. Der Ausschuss für Tourismus, Weinbau und Kultur nahm die Ergebnisse der Studie zur Kenntnis und begrüßt die dargestellten Inhalte sowie die aufgezeigten Handlungsempfehlungen und Hinweise für die weitere Vorgehensweise
TOP 3 Strategische Marketingkonzeption für die Tourismusregion "Ruwertal & Hochwald" - Weitere Vorgehensweise
Mit der Vorstellung der Studienergebnisse wurden die Grundlagen für die zukünftige strategische Ausrichtung des touristischen Marketings der Verbandsgemeinde geschaffen. Die Studie zeigt konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen auf, um die touristischen Potenziale der Region stärker zu profilieren, die Wahrnehmung nach außen zu verbessern und die Vermarktung der vorhandenen Angebote zu professionalisieren (Kommunikationskonzept, Corporate Design, Print- und Onlinemedien, Suchmaschinen- und Social-Media-Marketing). Da die einzelnen Maßnahmen zeitlich und inhaltlich aufeinander aufbauen und eine zeitnahe Umsetzung für den Projekterfolg von Bedeutung ist, soll die Verwaltung ermächtigt werden, die hierfür notwendigen Beauftragungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vorzunehmen. Der Ausschuss für Tourismus, Kultur und Weinbau empfahl dem Verbandsgemeinderat, die Ergebnisse der Studie sowie die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen zur weiteren touristischen Entwicklung und Vermarktung zur Kenntnis zu nehmen. Zur Sicherstellung einer zügigen und zielgerichteten Umsetzung der aus der Studie resultierenden Handlungsempfehlungen wird der Bürgermeister ermächtigt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Aufträge im Zusammenhang mit der weiteren touristischen Entwicklung und Vermarktung unabhängig von den in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen zu vergeben.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung in der Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen an Vereine im Rahmen der kommunalen Tourismusförderung
Die derzeit gültige Richtlinie sieht unter den förderfähigen Maßnahmen unter anderem den Fördertatbestand „Veranstaltungen, die überörtliche und touristische Relevanz haben“ vor. In der praktischen Anwendung hat sich gezeigt, dass die Beurteilung der Voraussetzungen einer „überörtlichen und touristischen Relevanz“ mit erheblichen Ermessensspielräumen verbunden ist. Es bestehen keine objektiven und eindeutig messbaren Kriterien, anhand derer sich die Förderfähigkeit von Veranstaltungen einheitlich und rechtssicher bewerten lässt. Dies kann zu unterschiedlichen Bewertungen vergleichbarer Veranstaltungen führen und erschwert eine transparente und nachvollziehbare Vergabepraxis. Zur Vereinfachung des Förderverfahrens sowie zur Gewährleistung einer einheitlichen und nachvollziehbaren Anwendung der Richtlinie wird daher vorgeschlagen, diesen Fördertatbestand zu streichen. Der Ausschuss für Tourismus, Kultur und Weinbau beschloss die Änderung der Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen an Vereine im Rahmen der kommunalen Tourismusförderung ab dem 01.10.2026.
Unter dem Abschnitt „Förderfähig sind:“ wird der folgende Spiegelstrich gestrichen:
„Veranstaltungen, die überörtliche und touristische Relevanz haben.“
Unter dem Abschnitt „Nicht förderfähig sind:“ wird der folgende Spiegelstrich geändert:
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Richtlinien der Vergabe des Kontingentes der VG Ruwer am "Weinstand am Hauptmarkt"
Die Trier Tourismus und Marketing GmbH stellt seit Jahren einen Weinstand am Hauptmarkt auf, um für den Wein des Anbaugebietes und die touristischen Attraktionen der Region zu werben. In Abstimmung zwischen Stadt und den Kommunen erhält jede weinbautreibende Verbandsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier ein Kontingent an Belegtagen. In seiner Sitzung am 17.10.2018 hatte der Fremdenverkehrs- und Weinbauausschuss des Verbandsgemeinderates Ruwer bereits den folgenden Beschluss hinsichtlich der Kriterien für die Besetzung des Weinstandes am Hauptmarkt in Trier durch die Verbandsgemeinde Ruwer wie folgt beschlossen:
„Im Belegungskontingent der Verbandsgemeinde Ruwer werden vorrangig nur Weinbaubetriebe berücksichtigt, die Flächen an der Ruwer haben, diese aktiv bewirtschaften und aus dem Lesegut dieser Weinbergsflächen eigenen Wein erzeugen und vorrangig den Sitz in der Verbandsgemeinde Ruwer haben. Am Weinstand dürfen die Betriebe als Vertreter des Bereichs Ruwer, nur Erzeugnisse aus Ruwerweinen ausschenken.“
In der praktischen Anwendung kann es vorkommen, dass einzelne Betriebe nicht sämtliche Kriterien gleichzeitig erfüllen. Etwa weil sie zwar Wein erzeugen, jedoch keine Flächen an der Ruwer bewirtschaften, oder weil sie über Flächen an der Ruwer verfügen, den Wein jedoch nicht selbst erzeugen oder auch Flächen an der Ruwer bewirtschaften, den Unternehmenssitz jedoch nicht in der Verbandsgemeinde haben. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die bestehenden Kriterien beibehalten, konkretisiert oder angepasst werden sollten. Nach kurzer Diskussion über die Kriterien wird folgender Beschluss gefasst. Der Ausschuss für Tourismus, Kultur und Weinbau beschloss, die Vergaberichtlinien anzupassen.