Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 25.07.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | veränderte um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.326.200 | 156.170 | 1.482.370 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.546.440 | 57.095 | 1.603.535 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -220.240 | 99.075 | -121.165 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -123.460 | 86.215 | -37.245 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 894.500 | -579.625 | 314.875 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.612.200 | -1.458.300 | 1.153.900 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.717.700 | 878.675 | -839.025 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.571.170 | -712.600 | 858.570 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher 0 Euro | auf 0 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher 1.717.450 Euro | auf 839.025 Euro |
| Zusammen | von bisher 1.717.450 Euro | auf 839.025 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 Euro auf 1.054.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite auf-
genommen werden müssen, beläuft sich auf: 414.000 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von bisher 0 Euro festgesetzt auf 616.573 Euro.
Die bisherigen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:
| Grundsteuer A | von bisher 350 v. H. | auf 350 v. H |
| Grundsteuer B | von bisher 450 v. H. | auf 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | von bisher 380 v.H. | auf 380 v.H. |
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.342.493 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 1.175.123 Euro und zum 31.12. 2023 1.053.958 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 3.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 1.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung unterliegt für das Haushaltsjahr 2023 der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hinsichtlich der Festsetzung der Gesamtbeträge der Kredite. Vom Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst ein Teilbetrag i.H.v. 322.025 € (als Vorfinanzierungskredit) genehmigt. Vom Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen wurde ein Teilbetrag i.H.v. 154.000 € genehmigt. Gegen die sonstigen Festsetzungen der Haushaltssatzung, werden keine rechtlichen Bedenken erhoben.
Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.09.2023 bis 19.09.2023 im Rathaus, Zimmer 103 öffentlich aus.