Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 24.08.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | veränderte um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 528.310 | 66.120 | 594.430 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 577.360 | 11.000 | 588.360 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -49.050 | 55.120 | 6.070 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -31.420 | 55.620 | 24.200 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 36.500 | 0 | 36.500 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 10.000 | -9.000 | 1.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 26.500 | 9.000 | 35.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -11.645 | -48.055 | -59.700 |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von bisher 0 Euro festgesetzt auf 950.000 Euro.
Die bisherigen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:
| - Grundsteuer A | von bisher 400 v. H. | auf 400 v. H |
| - Grundsteuer B | von bisher 400 v. H. | auf 465 v.H. |
| - Gewerbesteuer | von bisher 380 v.H. | auf 380 v.H. |
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 136.387 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 54.727 Euro und zum 31.12. 2023 60.797 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 1.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO angezeigt. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Satzung sind erteilt. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (Kredite zur Liquiditätssicherung) i.H.v. 950.000 € wurde genehmigt. Darüber hinaus enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile..
Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom 11.09.2023 bis 19.09.2023
im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.