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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Riveris für das Jahr 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 24.08.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von bisher 0 Euro festgesetzt auf 950.000 Euro.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die bisherigen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht geändert.

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

von bisher 400 v. H.

auf 400 v. H

- Grundsteuer B

von bisher 400 v. H.

auf 465 v.H.

- Gewerbesteuer

von bisher 380 v.H.

auf 380 v.H.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 136.387 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 54.727 Euro und zum 31.12. 2023 60.797 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.000 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 1.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

Die bisherige bewilligte Altersteilzeit wird nicht geändert.

Ortsgemeinde Riveris, den 24.08.2023
Thomas Hoffmann, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO angezeigt. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Satzung sind erteilt. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (Kredite zur Liquiditätssicherung) i.H.v. 950.000 € wurde genehmigt. Darüber hinaus enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile..

Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 11.09.2023 bis 19.09.2023

im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.

Waldrach, den 07.09.2023
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin