In jüngster Zeit haben mich Anfragen zum geplanten Kunstrasenplatz in der Zentralen Sportanlage in Waldrach erreicht. Außerdem wurde dies kürzlich in der Tagespresse thematisiert. An dieser Stelle kann ich mitteilen, dass nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) im August dieses Jahres die Maßnahme in den Jahresförderplan des Landes aufgenommen wurde. Die Antragsunterlagen liegen bis auf die Stellungnahme der Unteren Bauaufsicht bei der Kreisverwaltung sowie Stellungnahmen bezüglich Schulsportnutzung und der Kommunalaufsicht zur finanziellen Förderung durch den Landkreis vor. Nach Vorlage aller Unterlagen wird die ADD dann den Förderantrag dem zuständigen Ministerium zur Berechnung der Landeszuwendung vorlegen, welches dann den Nachweis über die gesicherte Förderung von der Verbandsgemeinde anfordert. In Anbetracht der aktuellen Diskussion zur Förderpraxis von Baumaßnahmen im Sportbereich zwischen Landkreis und ADD, will der Landkreis zukünftig alle förderfähigen Maßnahmen, welche eine schulische Nutzung der Sportstätte vorsehen, mit 30 % der förderfähigen Gesamtkosten ausschließlich aus Schulbaumitteln des Landkreises bezuschussen. Dies bedeutet für die beantragte Förderung des Kunstrasenplatzes in Waldrach, dass die Höhe der Kreisförderung unverändert bei 30% verbleibt und der ursprünglich beantragte Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten aus Mitteln der Sportförderung nun auch aus Mitteln der Schulbauförderung gezahlt werden. Die ADD hat in ihrer jüngsten Nachricht nochmals darauf hingewiesen, dass wir erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen dürfen. Ansonsten wäre die Förderung in Gänze gefährdet. Wir bleiben am Ball und hoffen auf schnelle Entscheidungen der Kreis- und Landesbehörden in dieser Sache!
Nach der langen Hitze- und Dürrephase kam es in den letzten Wochen immer wieder zu Gewittern und starken Regenschauern. In der Ortsgemeinde Waldrach kam es am 03. September zu einem massiven Starkregen. Es kam zu Erosionen in Weinbergen und Schlammablagerungen und Überschwemmungen auf Grund von Rückstau beim Abwasser. In diesem Zusammenhang wurde die Frage nach dem Sachstand der Schutzkonzepte der 18 Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer gestellt. Lediglich Farschweiler und Lorscheid haben auf Grund von Starkregenereignissen bereits vor 2019 entsprechende Konzepte erstellt. Die übrigen Konzeptentwicklungen haben sich durch die pandemisch bedingten Versammlungsverbote verzögert, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger musste in den vergangenen beiden Jahren mehrfach verschoben werden. Mittlerweile hat das Projekt folgenden Sachstand erreicht: Die Bürgerbeteiligung und Bearbeitung ist abgeschlossen. Aktuell stehen noch zwei Abstimmungsergebnisse an: mit dem Landkreis Trier-Saarburg als zuständiger Träger für die Ruwer und den Riverisbach sowie mit der Verbandsgemeinde Schweich bzw. der Ortsgemeinde Fell. Danach legt das beauftragte Büro die 18 Endberichte den Ortsgemeinden und der Verwaltung zu einer Endprüfung vor. Im Anschluss werden die Berichte den Gemeinden zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. Im Rahmen einer gemeinsamen Abschussveranstaltung, die für Ende November dieses Jahres geplant ist, werden die grundsätzlichen und gemeindeübergreifenden Ergebnisse öffentlich den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Hierzu ergeht noch eine gesonderte öffentliche Einladung. Die flächendeckenden Schutzkonzepte der Ortsgemeinden bilden die Grundlagen für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen und die Voraussetzung um eine Landesförderung zu beantragen. Es bleibt zu hoffen, dass der lang ersehnte Regen keine weiteren Schäden in und an den Häusern wie auch auf den Fluren und Weinbergen anrichtet.