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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Automatischer Ausbau der Absetzungszähler für Schmutzwasser nach Ablauf der jeweiligen Eichfrist

Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung 2024 mussten wir feststellen, dass bei einigen der Absetzungszähler für Schmutzwasser die 6 Jahre Eichfrist abgelaufen ist. Wir werden diese Zähler zum Ende des Jahres 2024 in der Verbrauchsabrechnung somit ausbauen, eine Absetzung von Schmutzwasser hierüber ist nicht mehr möglich. Wir bitten daher die betroffenen Abnehmer an Ihren Absetzungszähler zu überprüfen, ob sie davon betroffen sind. Sollten Sie weiterhin Schmutzwassergebühren-Ermäßigungen wünschen, ist der Einbau eines neuen Zwischenzählers in einem frostsicheren Raum und unter Beachtung der einschlägigen Installationsvorschriften (incl. Wasserzählerplatte) vorzunehmen. Dieser Neueinbau ist beim Abwasserwerk Ruwer mittels neuem Antragsformular zu beantragen.

Eine ordnungsgemäße Installation sollte wie folgt aussehen:

Erläuterungen zum Einbau des neuen Zwischenzählers und die Antragsformulare sind unter dem nachstehenden Link auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer eingestellt:

https://www.ruwer.de/trinkwasser-abwasser/abwasser/gartenwasserzaehler/