Die diesjährige Wein- und Laurentiuskirmes wurde im letzten Monat von der Winzerkapelle Waldrach ausgerichtet. Die Ortsgemeinde bedankt sich für die Ausrichtung. Für das Jahr 2023 beabsichtigt der Karnevalverein Waldrach die Wein- und Laurentiuskirmes auszurichten.
Die temporäre Erweiterung der KiTa wurde zwischenzeitlich in Betrieb genommen.
Aufgrund der enormen Hitze der letzten Wochen vor den Ferien wurde der Kindergarten nachts mittels Tür- und Fensteröffnungen belüftet und gekühlt. So konnte verhindert werden, dass Schließtage angesetzt werden mussten. Eine Sicherheitsfirma wurde mit der Bewachung des dann offenstehenden Gebäudes beauftragt. Obwohl hier eine Kühlung erreicht werden konnte, bewegten sich die Temperaturen im absoluten Grenzbereich. Der Zeitraum dieser Maßnahme erstreckte sich vom 14. - 29.07.2022. Es wurden 48 Stunden hierfür aufgewendet. Dies daraus resultierenden Kosten belaufen sich auf 1.170,63 €.
Am 03.09.2022 hat uns hier in Waldrach ein Gewitter heimgesucht. Es fielen innerhalb einer halben Stunde ca. 45l/m². Wie zu erwarten war, konnte das anfallende Wasser in dieser Menge weder innerorts durch die Kanalisation noch außerorts durch die dortigen Wasserführungen vollständig reguliert werden. Die Fertigstellung des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes muss dringend erfolgen um hier für zukünftige Ereignisse dieser Art gerüstet zu sein. Laut Verbandsgemeindeverwaltung steht das Ingenieurbüro INCA vor der Fertigstellung dieses Konzeptes. Größere Schäden an Häusern sind bislang nicht bekannt. Erosionsbedingte Schäden an den Weinbergen sind vorhandenDer Vorsitzende bedankte sich besonders beim Bauhof und der hiesigen Feuerwehr für die Beseitigung der Schäden an den Gemeindestraßen bedanken.
Diesbezüglich hatte die Bürgermeisterin Stephanie Nickels das Wort ergriffen und einige Eckdaten zum Hochwasserschutzkonzept erläutert. Die Fertigstellung der Berichte soll bis Ende Oktober erfolgen. Aufgrund des Ereignisses am Wochenende wurde vorgeschlagen die Ortsgemeinde Waldrach in diesem Bereich vorzuziehen. Des Weiteren wurde angedacht, dass zeitnah ein Termin mit der Ortsgemeinde, der Bürgermeisterin und dem Fachbereichsleiter der VG-Werke bezüglich des Hochwasserschutzkonzeptes zur weiteren Vorgehensweise stattfinden soll.
Die Straußwirtschaft Dawen-Weibler konnte eine sehr erfolgreiche Wiedereröffnung nach großen baulichen Veränderungen feiern. Die Resonanz der Bevölkerung an diesen Tagen war sehr groß. Die Ortsgemeinde gratuliert der Familie Hau und wünscht ihr eine erfolgreiche Zukunft für ihre Unternehmung.
Grundsatzbeschluss über die Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde/Gemarkung Waldrach
Die Verbandsgemeinde Ruwer sieht sich in der Verantwortung, ihren Beitrag im Rahmen der Energiewende insbesondere zur Reduzierung des Co²-Austoßeses zu leisten. Nachdem der Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Windenergie“ fortgeschrieben und im Jahre 2018 wirksam wurde, steht nun mehr das Thema „Freiflächen- Photovoltaikanlagen“ auf der Agenda. In dieser Angelegenheit erteilte der Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 20.05.2020 den Planungsauftrag an das Büro, Landschaftsarchitekt Karlheinz Fischer, Trier, zur flächendeckenden Untersuchung der Verbandsgemeinde Ruwer, mit dem Ziel der Standortbestimmung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen. Nach Klärung der Aufgabenstellung wurde die Vorstudie zur Standortfindung aus dem Jahre 2008 auf Grundlage geltender Normen und Kriterien aktualisiert. Die vom Büro Fischer vorgelegte Studie wurde nach Befassung der Fachausschüsse und anschließender Präsentation in einer Ortsbürgermeisterbesprechung am 03.03.2021, in der Verbandsgemeinderatssitzung am 21.04.2021 als Grundlage zur Standortbestimmung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Studie dient als Planungsgrundlage für eine etwaige Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Die Gesamtfläche für Freiflächen- Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Ruwer wird auf 150 ha (Bruttofläche), sowie pro Gemarkung/ Solarpark auf 25 ha (Bruttofläche) begrenzt.
Laut Potentialanalyse stehen in der Ortsgemeinde/ Gemarkung Waldrach die Potentialflächen von 144,585 ha zur Entwicklung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Die Potentialflächen sind in der angefügten Übersichtskarte dargestellt.
Der Gemeinderat sprach sich grundsätzlich für die Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde/ Gemarkung Waldrach aus.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag an die Verbandsgemeinde Ruwer auf sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Photovolataik-Freiflächenanlagen“
Die in Rede stehende Beschlussfassung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Grundsatzbeschluss zu Entwicklung von „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ mehrheitlich gefasst wurde und der Gemeinderat sich in der Lage sieht, die Abgrenzung der beschlussgegenständlichen Flächen von max. 25 ha pro Gemarkung vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die Sachdarstellung zum Grundsatzbeschluss verwiesen.
Die Verbandsgemeinde Ruwer beabsichtigt, die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ zeitnah einzuleiten. Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch vorgeschrieben. Das Verfahren setzt die Beauftragung von Fachbüros sowie Einholung von Gutachten voraus. Bei optimalem Verfahrensablauf gehen wir von ca. einem Jahr bis zur Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes aus. Aufgrund des zu erwartenden finanziellen und zeitlichen Aufwandes, besteht die Notwendigkeit, möglichst viele Flächen (max. 150 ha in der Verbandsgemeinde) in einem Verfahren zu bündeln.
Sofern die Potentialflächen einer Ortsgemeinde 25 ha übersteigen, können nicht alle Flächen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemeldet werden. Bei der Flächenauswahl/-abgrenzung steht die Verwaltung den Ortsgemeinden unterstützend zur Seite.
Weitere Anmerkungen wurden aus der Mitte des Gemeinderates vorgetragen. Die ausgewiesenen Potentialflächen betreffen zu 90 % landwirtschaftliche Flächen die für den Nahrungsmittelanbau genutzt werden, welche nicht angetastet werden dürfen (Ukraine). Bei PV-Anlagen entsteht ein 100%iger Flächenverlust und bei Windkraftanlagen entsteht ein Flächenverlust von ca. 5-7 %. Die PV-Flächen sind im Flächennutzungsplan im Vorranggebiet Windkraft Waldrach gelegt, was aus Schadensgründen für die PV-Anlagen nicht möglich ist, z.B. Zerstörung der PV-Flächen durch Eiswurf der Windkraftanlagen, Abbau der Anlagen, Haftbarkeit der Schäden etc. Des Weiteren wurde angemerkt, dass die Ortsgemeinde Waldrach genügend andere Flächen hat auf denen einen PV-Anlage gebaut werden kann. Eine Bürgerversammlung hat es hierzu nicht gegeben.
Der Gemeinderat Waldrach beschloss, den Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über den Antrag an die Verbandsgemeinde Ruwer auf sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes -Photovoltaik-Freiflächenanlagen-“ auf die nächste Gemeinderatsitzung am 19.10.2022 zu vertagen. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, dass Planungsbüro Fischer zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Hier sollen die Kriterien für die ausgewählten Potentialflächen näher erläutert werden. Des Weiteren bittet der Gemeinderat Waldrach, den Verbandsgemeinderat Ruwer, mit der Abstimmung bis zur Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderates Waldrach am 19.10.2022 zu warten.
Vergaben
Hochgrasmäher für den gemeindlichen Bauhof
Dem Gemeinderat liegt ein Angebot für einen Hochgrasmäher von der Firma Raiffeisen-Markt-Saarburg vor. Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe zum Angebotspreis.
RLT-Anlage in der KiTa
Hier gab es eine Stellungnahme des I. Beigeordneten Gerd Zonker bezüglich des Einbaus einer raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlagen) in der KiTa. Das planende Unternehmen möchte zeitnah mit der Ausschreibung beginnen. Beigeordneter Gerd Zonker beantragte, dass der Bauausschuss ermächtigt wird in seiner Sitzung am 20.09.2022 in Abstimmung mit dem planenden Ingenieurbüro den genauen Text der Ausschreibung festzulegen.
Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag zu.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe / Reservierung von Grabstätten zu Lebzeiten
In der Ortsbürgermeisterbesprechung am 11.05.2022 wurde über das Thema Grabreservierungen zu Lebzeiten gesprochen. In der Vergangenheit wurde die Vergabe / Reservierung von Grabstätten zu Lebzeiten in manchen Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde praktiziert.
In Waldrach erfolgte bislang keine Vergabe / Reservierung einer Grabstätte zu Lebzeiten, dies soll auch weiterhin so gehandhabt werden. Zur Klarstellung soll bei der nächsten Fortschreibung der Satzung unter 4. Grabstätten - § 12 Allgemeines, Art der Grabstätten der Passus „Grabreservierungen zu Lebzeiten sind nicht möglich“ aufgenommen werden.
Der Gemeinderat Waldrach beschloss keine Grabreservierungen zu Lebzeiten zuzulassen.
Nichtöffentliche Sitzung
Es erfolgten weitere Mitteilungen. Es wurden noch eine Bauvoranfrage und mehrere Bauanträge beraten und beschlossen.