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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anmeldung der Schulanfänger im Schuljahr 2024/2025

an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Ruwer

Die Anmeldung der Schulanfänger 2024 findet an folgenden Terminen statt:

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern bei der zuständigen Grundschule, auch, wenn der Besuch einer anderen Grundschule vorgesehen ist. Sollten Sie den vorgegebenen Termin nicht wahrnehmen können, so setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden Schule in Verbindung zwecks Vereinbarung eines Ausweichtermines.

Folgende Kinder werden zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig:

  1. Alle Kinder, die bis zum 31. August 2024 das sechste Lebensjahr vollenden.

  2. Alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im vorausgegangenen Schuljahr Gebrauch gemacht haben.

Die Anmeldung der sogenannten "Kannkinder" findet erst in der 2. Februarhälfte 2024 statt.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.

Waldrach, im September 2023
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer