Am Sonntag, 28.09.2025, findet die o.g. Stichwahl statt.
Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl am 14.09.2025 war es möglich, für eine etwaige Stichwahl bereits Briefwahlunterlagen mit zu beantragen. Von dieser Möglichkeit haben nahezu alle Antragsteller/innen Gebrauch gemacht.
Diese erhalten ihre Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl von uns automatisch per Post zugesandt.
Unter Berücksichtigung der Druck-, Bearbeitungs- und Postlaufzeiten rechnen wir mit einer Zustellung frühestens Ende der KW 38.
Andere Wahlberechtigte haben selbstverständlich ebenso die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zu beantragen. Dies ist möglich per Mail an wahlen@ruwer.de (bitte Namen, Geburtsdatum und Anschrift angeben). Oder Sie sprechen persönlich im Wahlbüro in der Verbandsgemeindeverwaltung (1. OG, Zimmer 116) vor. Hier können Sie Ihre Unterlagen direkt mitnehmen, haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Stimme vor Ort abzugeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Briefwahlunterlagen, die wir Ihnen per Post zusenden sollen, müssen bis spätestens Montag, 22.09.2025, beantragt werden. Danach ist nur noch persönliche Abholung oder Abholung durch schriftlich Bevollmächtigte möglich.
Im Übrigen werden alle Briefwähler/innen gebeten, bei der Rücksendung ihrer Wahlbriefe die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Auch hier empfehlen wir, dass Sie Ihren Wahlbrief persönlich abgeben oder in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen.