Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Gerd Dietzen fand am 06.07.2023 im Bürgerhaus Ollmuth die 12. Sitzung des Gemeinderates Ollmuth statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 - 2028
Zum Schöffenamt sind nur Personen vorzuschlagen, die zum 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sind. Die Altershöchstgrenze liegt bei 70 Jahren. Jeder Schöffe muss damit rechnen zumindest einmal im Monat zu einer Sitzung eingeladen zu werden. Für die Ortsgemeinde Ollmuth ist eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Der Rat beschloss einstimmig, Ortsbürgermeister Gerd Dietzen auf die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufzunehmen.
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023
Entsprechend § 97 I GemO lag der Nachtragshaushaltsplan 2023 in der Zeit vom 03.06.2023 bis zum 17.06.2023 als Bürgerhaushalt öffentlich zur Einsichtnahme aus. Innerhalb dieser Frist hatten die Einwohner der Ortsgemeinde Ollmuth die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplanes oder seinen Anlagen einzureichen. Von dieser Möglichkeit wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Aufgrund der Globalbeanstandung gem. Genehmigungsverfügung vom 14.04.2022 für das Haushaltsjahr 2023 sowie der Reformierung des kommunalen Finanzausgleichs ist eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs ab 01.01.2023 wurden u. a. die Nivellierungssätze der Realsteuern erhöht; eine entsprechende Anpassung der Realsteuerhebesätze beschloss der Rat am 31.01.23. Die prägnantesten Haushaltseckpunkte sowie Investitionsvorhaben wurden genannt und die Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt dargestellt. Sodann beschloss der Gemeinderat einstimmig die vorliegende Nachtragshaushaltsatzung- und plan 2023.
Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Beitritt der Ortsgemeinde
Im Rahmen von mehreren Informationsveranstaltungen wurden den Ratsmitgliedern Gelegenheit gegeben, sich mit dem Thema der Gründung einer AöR zu beschäftigen. In einer der letzten Gemeinderatssitzungen der Ortsgemeinde hat diese dann beschlossen, grundsätzlich einer AöR beizutreten, wenn die Ortsgemeinde der Anstaltssatzung zustimmen kann. Die Anstaltssatzung wurde am 08.03. und am 28.03.2023 mit allen möglichen Anstaltsträgern detailliert beraten Die Satzung wurde zwischenzeitlich mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abgestimmt. Es werden keine Einwände erhoben, so dass die Anstaltssatzung genehmigungsfähig ist. Einstimmig wurde der Beitritt beschossen.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt
Die kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung haben sich gemeinsam auf die Einrichtung eines Kommunalen Klimapaktes (KKP) verständigt. Der Kommunale Klimapakt ist ein gegenseitiges Leistungsversprechen. Die teilnehmenden Kommunen bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes und verstärken ihr Engagement im Klimaschutz sowie bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Im Gegenzug unterstützt und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten Angeboten und Leistungen. Einstimmig wurde der Beitritt beschlossen.
Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Es wurde eine Spende von Herrn Matthias Kotz für die Muttergottes im Thomaskapellchen zur Verfügung gestellt. Nach eingehender Beratung über den gesamten Sachverhalt sollen die eingeworbenen und bereits eingegangenen Zuwendungen angenommen und ausschließlich den angegebenen Verwendungszwecken zugeführt werden. Der Rat beschloss die Annahme der Spende in Höhe von 900,00 Euro.