Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Schneiden von Hecken und sonstigem Bewuchs
Alle Anwohner, die mit ihrem Grundstück an öffentliche Straßen, Wege und Plätze angrenzen, werden gebeten, ihre Hecken und sonstigen Bewuchs so zurück zu schneiden, dass diese nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hinein ragen.
Andreas Dewald, Ortsbürgermeister