Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Rainer Krämer fand am 28.08.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach die 2. Sitzung des Gemeinderates Waldrach statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Der TOP entfiel wegen Abwesenheit des betroffenen Ratsmitgliedes.
TOP 2 Mitteilungen
Am 01.08.2024 hat die Senioreneinrichtung der Firma Menetatis ihren Betrieb aufgenommen. Zur Eröffnung gratulierte der Vorsitzende im Namen der Ortsgemeinde.
Vom 09. - 12.08.2024 fand die diesjährige Wein- und Laurentiuskirmes statt. Der Förderverein der Feuerwehr war der diesjährige Ausrichter. Bei bestem Wetter konnte an 4 Tagen gefeiert werden. Am Kirmesmontag fand der diesjährige Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Ruwer auf der Kirmes in Waldrach statt. Der Vorsitzende bedankte sich beim Veranstalter für die Ausrichtung. Im nächsten Jahr richtet die Winzerkapelle die Wein- und Laurentiuskirmes aus.
Der Glasfaserausbau innerhalb der Ortslage schreitet voran. Im Amtsblatt wird regelmäßig über den Baufortschritt informiert. Die vermeintlich heiklen Punkte werden die Gemeinde vor allem im Bereich der Bahnhofstraße an den dortigen Engstellen begegnen.
Die Postfiliale und der Schreibwarenbedarf Franzen hat geschlossen. Der Ortsbürgermeister hofft eine Lösung für den Wegfall der Postfiliale zu finden.
Die Förderzusage zur Umgestaltung des Friedhofs und zum Umbau der Aussegnungshalle ist eingegangen. Der Zuschuss beläuft sich auf 158.000€
Ebenfalls ist die Förderung der Dorfmoderation, im Vorgriff auf das Dorferneuerungskonzept, in Höhe von 12.000€ bewilligt.
Im September beginnt der Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen in der Ortslage durch die Firma Köhler.
Der Vorsitzende teilte mit, dass er schriftlich über die Verbandsgemeinde bei der Kreisverwaltung nachgefragt hat, wann die Containerschule installiert wird und wann mit dem Abriss bzw. Neubau der neuen Ruwertalschule begonnen wird. Die Antwort steht noch aus. Nach Auskunft des DLR Mosel wird in naher Zukunft zu einer Anliegerversammlung zur möglichen Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens für das Weinbergsareal eingeladen.
TOP 3 Vergaben
TOP 3.1 Auftragsvergabe zum Abmulchen der Wirtschaftswege
Die Wirtschaftswege auf der Gemarkung Waldrach wurden gemulcht. Der Umfang hierfür betrug 34 Arbeitsstunden. Vom Ortsbürgermeister wurden 3 Angebote eingeholt. Wirtschaftlichster Anbieter war die Firma Willwert. Da die Arbeiten bereits ausgeführt sind, wird der Beschluss nachträglich gefasst.
TOP 3.2 Vergabe von Rückbauarbeiten ehemalige Gaststätte
Hühnerstall
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt rückten die Ratsmitglieder Karl und Julius Lauer, aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO, vom Sitzungstisch. Der Vorsitzende übergab das Wort für die Vergaben an den 1. Beigeordneten Gerd Zonker. Für die Sanierung des Flachdachs in der ehemaligen Gaststätte Hühnerstall sind zunächst Rückbauarbeiten erforderlich. Dies betrifft insbesondere den Ausbau und die Entsorgung von Betonplatten, die Demontage und die Entsorgung des Vordachs, des Kühlhauses sowie des Doppelstabmattenzauns. Hierzu liegt ein Angebot von Lauer Dienstleistungen GbR, Waldrach, vor. Gem. 5.2.1 der Dienstanweisung für das öffentliche Auftragswesen können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 3.000,00 € netto unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundzüge der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktvergabe). Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Rückbauarbeiten in der ehemaligen Gaststätte Hühnerstall an Lauer Dienstleistungen GbR, Waldrach, zum geprüften Brutto-Angebotspreis zu vergeben.
TOP 3.3 1. Nachtrag für Ingenieurleistungen Straßenausbau
"Zuckerberg"
Bereits im Jahr 2019 hat, begleitet vom Ingenieurbüro M. Bach, eine Vergabe (Tiefbauleistungen) für den Ausbau der Verkehrsanlage „Zuckerberg“ stattgefunden. Der Angebotspreis der damaligen mindestbietenden Baufirma wich soweit von der Kostenschätzung ab, dass die Vergabe aufgehoben werden musste. Die Verkehrsanlage soll nun im Jahr 2025 zusammen mit der Verkehrsanlage „Thommer Straße“ ausgebaut werden. Hierfür müssen die Planung und das Leistungsverzeichnis der Verkehrsanlage aktualisiert werden. Das Ingenieurbüro M. Bach hat hierfür, auf Wunsch der Ortsgemeinde, ein Pauschalangebot i. H. v. 10.500,00 € (netto) bzw. 12.495,00 € (brutto) vorgelegt. Eine Detailberechnung über die benötigten Stunden liegt vor. Diese ist aus Sicht der Verwaltung schlüssig. Um eine Förderung aus dem Investitionsstock zu erhalten, muss die Aktualisierung der Planung bis zum 15.09.2024 abgeschlossen sein. Der Gemeinderat Waldrach beschloss den 1. Nachtrag für Ingenieurleistungen Straßenbau „Zuckerberg“ zum Pauschalpreis an das Ingenieurbüro Bach aus Trier zu vergeben.
TOP 3.4 Auftragserteilung für weitere Architektenleistungen zur
Umgestaltung Friedhofsflächen
Die Ortsgemeinde Waldrach beabsichtigt die Neugestaltung von zwei Grabfeldern auf dem Friedhof. Hierfür werden für die weiteren Schritte der Prozessbegleitung sowie für die fachliche Beratung von einem qualifizierten Architekturbüro umfängliche Leistungen nach HOAI benötigt. Gem. 6.3.1 der Dienstanweisung für das öffentliche Auftragswesen dürfen Aufträge über Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren bis zu einer Auftragswertgrenze von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots mit nur einem Planungsbüro verhandelt werden. Der Gemeinderat beschloss den Ingenieurauftrag an Landschaftsarchitekt Karlheinz Fischer aus Trier zum geprüften Brutto-Angebotspreis i. H. v. 12.938,92 € zu vergeben.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit
Durch die Einführung des Ratsinformationssystems innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer wurde für alle Ortsgemeinden die technische Möglichkeit geschaffen, Unterlagen zur Ratssitzung von der Einladung bis zur Niederschrift ausschließlich in digitaler Form zu erhalten. Über das angeschlossene Bürgerinformationssystem werden darüber hinaus auch die Bürger und Bürgerinnen in digitaler Form über die öffentlichen Tagesordnungspunkte informiert. Mit den einzelnen Ratsmitgliedern ist dann eine „Kommunikationsvereinbarung“ abzuschließen. Die Ratsmitglieder erhalten anschließend die Zugangsdaten zu dem Gremieninformationssystem der Verbandsgemeinde Ruwer. Aus Sicht der Verwaltung kann hierdurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Darüber hinaus ist die Kommunikation zwischen Verwaltung und Ratsmitgliedern effektiver und schneller. Für die Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit ist jedes mobile wie stationäre Endgerät zugelassen. Seitens der Verwaltung wird den Ortsgemeinden empfohlen, den Ratsmitgliedern kein Endgerät durch die Ortsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Vielmehr empfiehlt die Verwaltung, dass die Ratsmitglieder ihre privaten Endgeräte hierfür nutzen. Im Gegenzug kann die Ortsgemeinde festlegen, dass für die Nutzung der privaten Endgeräte eine pauschale Entschädigung gezahlt wird. Hierüber muss dann der Gemeinderat einem separaten Beschluss fassen. Die CDU-Fraktion kündigte an hierzu unter Tagesordnungspunkt 6 einen Antrag zu stellen. Ein Ratsmitglied monierte, dass Ratsmitglieder ohne Endgerät somit keinen Zugriff mehr auf die Sitzungsunterlagen haben. Nach kurzer Diskussion einigte man sich darauf den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern und zu ergänzen. Für die Ratsmitglieder soll auf Antrag weiterhin die Möglichkeit bestehen, einen Ausdruck persönlich bei der Verwaltung ausgehändigt zu bekommen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Gremienarbeit (u.a. Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften) grundsätzlich über das Ratsinformationssystem „Session“ der Verbandsgemeinde Ruwer erfolgen soll. Auf Antrag soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, einen Ausdruck persönlich bei der Verwaltung ausgehändigt zu bekommen.
TOP 5 Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit
Gem. § 37 der Gemeindeordnung RLP (GemO) soll der Gemeinderat innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl eine Geschäftsordnung erlassen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine eigene Geschäftsordnung erlassen werden, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes. Die Verwaltung hat die Mustergeschäftsordnung, die für alle Kommunen im Land aufgestellt wurde, auf die notwendigen Inhalte der Ortsgemeinde heruntergebrochen. Diese Geschäftsordnung beinhaltet auch die digitale Gremienarbeit. Ein Ratsmitglied stellte den Antrag, die Geschäftsordnung zu gendern. Sie bot an diese Arbeit zu übernehmen. Der Vorsitzende stellte daraufhin den weiterführenden Antrag das Gendern zu unterlassen, da es kein Bestandteil der deutschen Sprache ist. Das Ratsmitglied kommentierte den weiterführenden Antrag des Ortsbürgermeisters mit der Aussage „Dagegen sind doch nur die Rechten“. Ortsbürgermeister Krämer untersagte dem Ratsmitglied ihn, aufgrund seiner Meinung, in diese politische Ecke stellen. Das Ratsmitglied erwiderte, dass es sich um eine Allgemeine Aussage und nicht um eine persönliche Aussage gegen den Ortsbürgermeister handelte. Die Mehrheit des Rates beschloss, keine Genderregelung einzuführen. Der Gemeinderat beschloss den der Beschlussvorlage beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Gremienarbeit der Ortsgemeinde zu verabschieden.
TOP 6 Erlass einer neuen Hauptsatzung
Gem. § 25 Gemeindeordnung (GemO) hat jede Ortsgemeinde eine Hauptsatzung gem. den Bestimmungen der GemO zu erlassen. Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Waldrach ist aus 2019 und wurde im Jahr 2022 geändert. Nach der Kommunalwahl 2024 haben sich jetzt Änderungswünsche seitens der Gemeindeverwaltung ergeben, die in der Hauptsatzung aufgenommen werden müssen. Für eine bessere Lesbarkeit wurde seitens der Verwaltung der Erlass einer „neuen“ Hauptsatzung vorgeschlagen. Gem. § 25 Abs. 2 GemO bedarf es bei der Beschlussfassung die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. D.h., für den Gemeinderat Waldrach müssen mind. 9 Mitglieder für die Neufassung der Hauptsatzung stimmen, unabhängig von der Zahl der Anwesenden. Der Entwurf der Hauptsatzung lag den Ratsmitgliedern vor. Die wichtigsten Änderungen sind in kursiv hinterlegt. Die Verwaltung hat die Mustergeschäftsordnung, die für alle Kommunen im Land aufgestellt wurde, auf die notwendigen Inhalte der Ortsgemeinde heruntergebrochen. Diese Geschäftsordnung beinhaltet auch die digitale Gremienarbeit. Der Entwurf der Geschäftsordnung ist der Beschlussvorlage beigefügt. Ein Ratsmitglied stellte den Antrag, die Hauptsatzung zu gendern. Sie bot auch hier an diese Arbeit zu übernehmen. Der Vorsitzende stellte daraufhin den weiterführenden Antrag das Gendern zu unterlassen, da es kein Bestandteil der deutschen Sprache ist.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt
Die CDU Fraktion stellte den Antrag die Wertgrenzen in § 5 Absatz 1 jeweils von 3.000 € auf 5.000 € zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Die CDU Fraktion stellte den Antrag in § 6 die Beigeordnetenzahl von 3 auf 2 zu reduzieren
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür bei 4 Enthaltungen
Die CDU Fraktion stellt den Antrag in § 7 Absatz 2 aufgrund der Nutzung von privaten Endgeräten das Sitzungsgeld von 15,00 € auf 20,00 € zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
In diesem Zusammenhang wurde abschließend angefragt, ob die Aufstellung der Sitzungsgelder früher zur Verfügung gestellt werden kann, damit man diese bei der Steuererklärung nutzen kann. Der Vorsitzende wird diese Anfrage an die Verwaltung weitergeben. Daraufhin ließ der Ortsbürgermeister über die Hauptsatzung (inkl. der beschlossenen Änderungen) abstimmen. Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorliegende Hauptsatzung (mit den beschlossenen Änderungen) als die neue Hauptsatzung der Ortsgemeinde zu verabschieden.
TOP 7 Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen
Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spenden i.H.v. 450,00€.
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung
einer Zuwendung aus dem Investitionsstock für die
Ausbaumaßnahmen "Zuckerberg", "Thommer Straße" und
"Korlinger Straße"
Zur Mitfinanzierung des Gemeindeanteils soll ein Zuschuss aus dem Investitionsstock für die Ausbaumaßnahmen „Zuckerberg“, „Thommer Straße“ und „Korlinger Straße“ beantragt werden. Die Einholung der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ist empfehlenswert, da sich die Verkehrsanlagen in schlechtem Zustand befinden und die Ortsgemeinde hier die Verkehrssicherheit gewährleisten muss. Die Verwaltung wurde beauftragt den Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus dem Investitionsstock für die Ausbaumaßnahmen „Zuckerberg“, „Thommer Straße“ und „Korlinger Straße“ fristgerecht zu stellen. Gleichzeitig soll wegen der Dringlichkeit der Maßnahme die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn eingeholt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahmen in einem Zuwendungsantrag zu bündeln.
TOP 9 Mitteilung über eine getroffene Eilentscheidung gem. § 48
GemO
In der Ortslage der Gemeinde Waldrach sollen vier barrierefreie Bushaltestellen ausgebaut werden. Nachdem der Auftrag an die Firma Köhler Straßenbau GmbH & Co. KG vergeben wurde soll mit den Arbeiten im September 2024 begonnen werden. Bestandteil der Bushaltestellen ist auch die Änderung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung. Hierzu liegt der Gemeinde ein Angebot der Firma Westnetz i. H. v. 14.180,03 € vor. Die Eilentscheidung wurde am 01.08.2024 durch den Ortsbürgermeister und den 1. Beigeordneten getroffen. Mathias Wagner hat, aufgrund von Befangenheit, nicht bei der Eilentscheidung mitgewirkt.